Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtbestehen der Zweigstellensteuerpflicht - Berichtigung einer ursprünglich unanfechtbar gewordenen Festsetzung - Berufung auf die Vorläufigkeit eines Gewerbesteuerbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 45, 106
- MDR 1974, 1044
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden - Bindungswirkung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Diese Ansicht des Berufungsgerichts deckt sich im Ergebnis mit den Ausführungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 - (BVerwGE 40, 194 ff.) zu einer ebenfalls die Klägerin betreffenden Entscheidung des Finanzamts gleichen Inhalts gemacht hat.Im einzelnen wird auf die Ausführungen des Senats in dem Urteil, der genannten Parallelsache BVerwG VII C 27.70 verwiesen.
Das Vorliegen beider Voraussetzungen hat das Berufungsgericht - ebenso wie der Senat in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 - bejaht.
Hinsichtlich der Frage, ob die Klägerin die Anträge nach § 212 c Abs. 2 AO rechtzeitig, d.h. während Bestehens eines Streits gestellt hat, hat der Senat sich in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 ebenso wie das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil auf den Standpunkt gestellt, daß nach dem Inhalt der Antragsschreiben und nach dem festgestellen Sachverhalt die Zweigsteilensteuerpflicht der Klägerin für die Erhebungszeiträume 1962 und 1963 bereits im Zeitpunkt der Einreichung der Anträge zwischen den Beteiligten streitig gewesen ist und die Klägerin deshalb das Antragsverfahren nach § 212 c Abs. 2 AO wirksam einleiten konnte, obwohl die betroffenen Steuerbescheide erst über ein Jahr später erlassen wurden.
- BFH, 24.04.1959 - III 340/57 U
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Diese Erklärung stellt eine Nebenbestimmung dar (…vgl. Tipke-Kruse AO, 2. bis 5. Aufl. Anm. 2 zu § 225 und Anm. 9 zu § 100; Tillmann in KStZ 1967, 139 [141]; Wismeth in DStR 1971, 29), die auch bei Fehlerhaftigkeit wirksam bleibt, solange sie nicht aufgehoben worden ist (ebenso zugunsten des Steuerpflichtigen im Ergebnis der Bundesfinanzhof in BFHE 69, 100 [104] = BStBl. 1959, III S. 301 [302]; ferner in BStBl. 1967 III S. 518 und in BFHE 95, 422 [424] = BStBl. 1969 II S. 445 [446]).Eine andere Frage ist, ob dem Steuerpflichtigen bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen verwehrt ist, sich auf diese Bedeutung der Vorläufigkeit des Gewerbesteuerbescheides zu berufen (vgl. hierzu BFHE 69, 100 = BStBl. 1959 III S. 301 [302]).
Insoweit greift der Vertrauensschutz der Klägerin durch, den die Vorläufigkeitserklärung eines Steuerbescheides auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 69, 100 = BStBl. 1959 III S. 301 [302]) zugunsten des Steuerpflichtigen auslöst.
- BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66
Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Der Senat hat der mit dem Einwand der Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer begründeten Anfechtung eines Berichtigungsbescheides, der nach § 212 b Abs. 3 AO ergangen ist, in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 29, 270; 37, 293) [BVerwG 02.03.1971 - I C 37/69]keinen Erfolg gegeben, wenn die ursprüngliche Festsetzung der Gewerbesteuer unanfechtbar geworden war und die Berichtigung - wie hier - zu einer niedrigeren Festsetzung der Steuer geführt hat.Der Senat hat jedoch schon damals hervorgehoben, daß es anders sein könne, wenn der ursprüngliche Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde als vorläufig bezeichnet worden ist (BVerwGE 29, 270 [274]).
Erst später, nämlich im Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG VII C 64.66 - (BVerwGE 29, 270 [275]) hat der Senat die zuvor mehrfach vertretene Ansicht abgelehnt, der vorläufige Meßbescheid führe stets "automatisch" zur Vorläufigkeit des Gewerbe Steuerbescheids mit der Folge, daß gegen den neuen, auf Grund des endgültigen Meßbescheids ergehenden Gewerbesteuerberichtigungsbescheid alle Einwände geltend gemacht werden könnten, die schon gegen den ursprünglichen Gewerbesteuerbescheid hätten vorgebracht werden können (vgl. z.B. Gast in FR 1966, 70 ff.).
- BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59
Zweigstellensteuer
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101 ff.) den § 17 Abs. 1 GewStG über die Erhebung der Zweigstellensteuer für Wareneinzelhandelsunternehmen für verfassungswidrig erklärt hatte, bat die Klägerin die Beklagte mit Schreiben vom 24. September 1965 um Erstattung der gezahlten Zweigstellensteuern.1965 (BVerfGE 19, 101 ff.) getroffen hat.
- BFH, 25.03.1969 - II R 5/66
Aussetzung der Steuerfestsetzung - Nachholungsbescheid - Ungewißheit - Ungewisse …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Ebenso ist hier unerheblich, daß gemäß Sinn und Zweck des § 100 AO für die Vorläufigkeit des Steuerbescheides dort kein Raum sein soll, wo sie nicht durch tatsächliche, sondern durch rechtliche Zweifel gegen die Steuerschuld veranlaßt worden ist (so der Bundesfinanzhof in HFR 1965, 323 [325]; ferner in BFHE 95, 422 [424] = BStBl. 1969 II S. 445 [446]).Diese Erklärung stellt eine Nebenbestimmung dar (…vgl. Tipke-Kruse AO, 2. bis 5. Aufl. Anm. 2 zu § 225 und Anm. 9 zu § 100; Tillmann in KStZ 1967, 139 [141]; Wismeth in DStR 1971, 29), die auch bei Fehlerhaftigkeit wirksam bleibt, solange sie nicht aufgehoben worden ist (ebenso zugunsten des Steuerpflichtigen im Ergebnis der Bundesfinanzhof in BFHE 69, 100 [104] = BStBl. 1959, III S. 301 [302]; ferner in BStBl. 1967 III S. 518 und in BFHE 95, 422 [424] = BStBl. 1969 II S. 445 [446]).
- BFH, 19.08.1969 - VI R 261/67
Vorläufiger Bescheid - Endgültigkeiterklärung - Einspruch - Einspruchsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Die von der Behörde uneingeschränkt erklärte Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung berechtigt den Steuerpflichtigen, zu seinen Gunsten geltend zu machen, die gesamte Steuerfestsetzung solle einer nochmaligen Prüfung, mithin einer erneut rechtsmittelfähigen Festsetzung vorbehalten bleiben, ohne daß die Behörde auf die Unanfechtbarkeit des vorläufigen Steuerbescheides verweisen kann (Bundesfinanzhof in BFHE 55, 44 = BStBl. 1951 III S. 18; ferner in BStBl. 1970 II S. 11 [12]). - BFH, 05.12.1950 - II z 23/50 U
Folgen der Anfechtung eines endgültigen Steuerbescheids bei zuvoriger Festsetzung …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Die von der Behörde uneingeschränkt erklärte Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung berechtigt den Steuerpflichtigen, zu seinen Gunsten geltend zu machen, die gesamte Steuerfestsetzung solle einer nochmaligen Prüfung, mithin einer erneut rechtsmittelfähigen Festsetzung vorbehalten bleiben, ohne daß die Behörde auf die Unanfechtbarkeit des vorläufigen Steuerbescheides verweisen kann (Bundesfinanzhof in BFHE 55, 44 = BStBl. 1951 III S. 18; ferner in BStBl. 1970 II S. 11 [12]). - BVerwG, 02.03.1971 - I C 37.69
Zulässigkeit des Erlasses von Bestimmungen über die Verpflichtung von …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Der Senat hat der mit dem Einwand der Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer begründeten Anfechtung eines Berichtigungsbescheides, der nach § 212 b Abs. 3 AO ergangen ist, in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 29, 270; 37, 293) [BVerwG 02.03.1971 - I C 37/69]keinen Erfolg gegeben, wenn die ursprüngliche Festsetzung der Gewerbesteuer unanfechtbar geworden war und die Berichtigung - wie hier - zu einer niedrigeren Festsetzung der Steuer geführt hat. - BVerwG, 05.03.1971 - VII C 44.68
Berichtigungsbescheid - Unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer - Fehlende …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Der Senat hat der mit dem Einwand der Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer begründeten Anfechtung eines Berichtigungsbescheides, der nach § 212 b Abs. 3 AO ergangen ist, in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 29, 270; 37, 293) [BVerwG 02.03.1971 - I C 37/69]keinen Erfolg gegeben, wenn die ursprüngliche Festsetzung der Gewerbesteuer unanfechtbar geworden war und die Berichtigung - wie hier - zu einer niedrigeren Festsetzung der Steuer geführt hat. - BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60
Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72
Es ist zutreffend von den Grundsätzen des § 133 BGB ausgegangen, der auch für die Auslegung der Willenserklärungen von Bürgern gegenüber einer Behörde zu beachten ist (BVerwG in DVBl. 1963, 894 [895]). - BFH, 09.03.1967 - IV 152/62
Verwirkung des Rechts auf Berichtigung einer rechtskräftigen vorläufigen …
- BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82
Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch …
Es kann sich um die Bewilligung von Beihilfen mit einer einschränkenden Regelung des Inhalts handeln, daß diese Bewilligung noch nicht endgültig, sondern unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung erfolgt, wie dies z.B. in § 22 Abs. 4 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung i.d.F. vom 6. Mai 1976 (BGBl. I S. 1169) sowie ähnlich bei Planfeststellungsbeschlüssen in § 74 Abs. 3 Halbs. 1 VwVfG vorgesehen ist (vgl. Kopp, Randnr. 37 zu § 36 VwVfG, Knack, Anm. 3.3.4 zu § 36 VwVfG, und Stelkens/Bonk/Leonhard, Randnr. 5 zu § 36 VwVfG sowie Weyreuther in DVBl. 1969, 295; vgl. auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. März 1974 - BVerwG 7 C 31.72 - [BVerwGE 45, 106-109 -] undvom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.78 - [BVerwGE 62, 1]). - BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96
Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von …
Die unzulässige Beifügung eines Nachprüfungsvorbehalts ist aber nicht so schwerwiegend und schon gar nicht offenkundig, daß deswegen die Nichtigkeit des Vorbehaltes anzunehmen wäre (vgl. auch Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG 7 C 31.72 - BVerwGE 45, 106 (108 f.) [BVerwG 22.03.1974 - VII C 31/72] = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 7 S. 17 (22); BFH, Urteile vom 9. März 1967 - IV 152/62 - BStBl III 1967 S. 518 und vom 1. Juni 1979 - III R 100/76 - BStBl II 1979 S. 609 (611)). - OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
Erstattung von Förderabgabe;; Abgabebescheid, vorläufiger; Bergrecht; …
Jener Rechtsprechung (…vgl. Urt. v. 29.3.1968 - VII C 64.66 -, BVerwGE 29, 270;… Urt. v. 5.3.1971 - VII C 44.68 -, BVerwGE 37, 293; Urt. v. 22.3.1974 - VII C 31.72 -, BVerwGE 45, 106) liegt die Auffassung zugrunde, dass berichtigende Steuerbescheide der Gemeinde, die gemäß § 212 b Abs. 3 AO ergehen, ihrem Wesen nach Änderungsbescheide sind, da die Änderung der Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift durch die Änderung der für sie bindenden Feststellungen in dem zugrundeliegenden Steuermessbescheid (§ 212 b Abs. 2 AO 1966) verursacht ist und dieser Rechnung zu tragen hat.In dem neuen Verfahren, das die abschließende Festsetzung der bisher vorläufig festgesetzten Gewerbesteuerschuld betreffe, könne der Steuerpflichtige somit alle Einwendungen geltend machen, die er schon gegen den vorläufigen Bescheid hätte vorbringen können (vgl. BVerwGE 45, 106, 108 f.).
Entscheidend ist, dass der als vorläufig bezeichnete Abgabebescheid auch dann nicht als endgültiger Bescheid behandelt werden darf, wenn der Vorläufigkeitsvermerk unzulässig war, denn die Vorläufigkeitserklärung wäre deshalb nicht nichtig (vgl. BVerwGE 45, 106, 108 f.).
- BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83
Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig
Unter der Geltung von § 100 Abs. 1 und 2 AO ist die Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine inhaltlich nicht näher beschränkte vorläufige Steuerfestsetzung gemäß § 100 Abs. 1 AO den ganzen Steuerbescheid ergreife und auch eine Änderung wegen besserer Rechtserkenntnis zulasse (BFH-Urteile vom 29. September 1971 II R 70/70, BFHE 104, 102, BStBl II 1972, 195; BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142; vom 14. November 1974 IV R 3/70, BFHE 114, 22, BStBl II 1975, 281; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. März 1974 VII C 31.72, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 212 c, Rechtsspruch 7). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12
Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau …
Diese Änderung der Bescheide durch Vorläufigkeitserklärung (vgl. hierzu BFH, II R 117/93, BFHE 173, 390, juris) verhindert den Eintritt der materiellen Bestandskraft der Abgabenfestsetzung (BVerwG, VII C 31.72, BVerwGE 45, 106), soweit es um die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG geht. - BFH, 05.07.1991 - III R 3/87
1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine …
Darauf kann sich die Klägerin - im Gegensatz zu den Finanzbehörden - trotz der Unzulässigkeit dieses Vermerks nach § 5 Abs. 6 InvZulG 1975 berufen (s. das Urteil des Senats in BFHE 128, 293, BStBl II 1979, 609, Nr. 5 b der Entscheidungsgründe, unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. März 1974 VII C 31.72, BVerwGE 45, 106). - BFH, 01.06.1979 - III R 100/76
Investitionszulage - Rückforderung der Investitionszulage
Dieser Fehler ist jedoch nicht so schwerwiegend, daß die Nebenbestimmung nichtig ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. März 1974 VII C 31.72, BVerwGE 45, 106).b) Der Auffassung des Senats steht nicht das Urteil des BVerwG VII C 31.72 entgegen.
- BFH, 30.11.1982 - VIII R 9/80
Widerruf - Verwaltungsakt
Davon ist bei Nebenbestimmungen anderer Art auszugehen (z. B. Erklärung der Vorläufigkeit im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. März 1974 VII C 31/72, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 212 c, Rechtsspruch 7 m. w. N.; Bedingung der Sicherheitsleistung im BFH-Urteil vom 31. Oktober 1973 I R 249/72, BFHE 111, 5, BStBl II 1974, 118). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei …
Diese Änderung der Bescheide durch Vorläufigkeitserklärung (vgl. hierzu BFH, II R 117/93, BFHE 173, 390, juris) verhindert den Eintritt der materiellen Bestandskraft der Abgabenfestsetzung (BVerwG, VII C 31.72, BVerwGE 45, 106), soweit es um die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG geht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 945/08 Rn. 61 vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kom., 10. Aufl., 2008, § 36 Rn. 36; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 22. März 1974 - 7 C 31.72 -, BVerwGE 45, 106, 109, und vom 20. Februar 1981 - 7 C 60.78 -, BVerwGE 62, 1, 3,.
- BVerwG, 26.01.1978 - 8 B 55.77
- VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
Ernennungen von Lehrerinnen und Lehrern zu Beamten in Teilzeitbeschäftigung …
- VGH Hessen, 07.04.1993 - 1 UE 4510/88
Beamtenversorgung: zur Bedeutung der "Beförderungsreife" für die Höhe des …
- BVerwG, 23.02.1984 - 5 B 106.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 26.04.1974 - VII C 51.72
Rechtsmittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 25 A 7558/95
Anspruch auf Bewilligung einer Mietbeihilfe ; Erlass eines vorbehaltlosen …
- VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1508/02
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