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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,24
BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87 (https://dejure.org/1989,24)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 (https://dejure.org/1989,24)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 (https://dejure.org/1989,24)
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Bewaffneter Werkschutz im Atomkraftwerk

§ 37 Abs. 1 VwVfG, § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage gegen eine Auflage;

Art. 19 Abs. 4 GG, Beurteilungsspielraum der Verwaltung, unbestimmte Rechtsbegriffe

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Ausreichende Ermittlungen

  • Wolters Kluwer

    Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Bewaffneter Werkschutz - Auflage

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Eigensicherung kerntechnischer Anlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 7 Abs. 2 Nr. 4; AtG § 7 Abs. 2 Nr. 5
    Zulässigkeit einer Auflage zur Teilbetriebsgenehmigung eines Kernkraftwerks; Bewaffneter Werksschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 185
  • NJW 1989, 3031 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 864
  • VBlBW 1989, 371
  • DVBl 1989, 517
 
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Wird zitiert von ... (184)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
    Behördliche Bewertungen über den erforderlichen Schutz einer kerntechnischen Anlage gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG unterliegen - ebenso wie Anordnungen im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG - der gerichtlichen Überprüfung nur daraufhin, ob sie auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhen (im Anschluß an BVerwGE 72, 300 [316]).

    Rn. 14 Der erkennende Senat (Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwGE 72, 300 [316]) hat einen Berurteilungsspielraum der Genehmigungsbehörde bisher ausdrücklich nur im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG anerkannt.

    Dieser Maßstab entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 72, 300 [317]) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 82 [114 f.]).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
    Auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. Juli 1982, BVerfGE 61, 82 [114 f.]) nennt Bewertungen über den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter neben den Bewertungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG als solche, die nur begrenzter gerichtlicher Kontrolle unterliegen und nicht durch eigene Bewertungen der Gerichte ersetzt werden dürfen.

    Dieser Maßstab entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 72, 300 [317]) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 82 [114 f.]).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. August 1978, BVerfGE 49, 89 [139 f.]) hat die Verwendung unbestimmter, von der Exekutive zu konkretisierender Rechtsbegriffe in § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG damit gerechtfertigt, daß im technischen Sicherheitsrecht, vor allem bei Anlagen mit außergewöhnlich hohem Gefährdungspotential für einzelne wie für die Allgemeinheit, nur eine laufende Anpassung der für eine Risikoermittlung maßgeblichen Umstände an den jeweils neuesten Erkenntnisstand dem Grundsatz einer bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge zu genügen vermöge.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
    Ob die Auflage isoliert aufgehoben werden, die Genehmigung also ohne die Auflage "sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehenbleiben kann" (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4C 70.80-Buchholz 310 § 113 Nr. 137; NVwZ 1984, 366; DÖV 1984, 854), ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet.
  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82

    Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
    Eine solche - erweiterte - Haftung für durch Einwirkungen Dritter auf eine Sache verursachte Gefahren geht über die sog. polizeiliche Zustandsstörerhaftung hinaus und bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 4 C 76.82 - Buchholz 442.40 § 29 LuftVG Nr. 3).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung …

    Denn die Beleihung ist rechtswidrig, weil sie sich nicht auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen kann, die nach den Grundsätzen des institutionellen Gesetzesvorbehalts erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 ;… Burgi, a.a.O., § 7 Rn. 4, Jestaedt, a.a.O., § 14 Rn. 30;… F. Reimer in: GVwR I, 2006, § 9 Rn. 37).
  • VG Berlin, 30.08.2019 - 24 K 301.18

    Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg

    Dies schließt die Heranziehung Privater zur ergänzenden Gefahrenvorsorge nicht aus, diese bedarf jedoch einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 76.82 - juris zur Sicherungspflicht des Flughafenbetreibers, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - juris, insb. Rn 14 zum bewaffneten Werkschutz im Kernkraftwerk und OVG Münster, Urteil vom 19. Juni 2013 - 4 A 1065/12 - juris zur Heranziehung eines Hafenbetreibers zu Kontrollpflichten aus privatrechtlichen Eigensicherungspflichten).
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