Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 36.92, 7 C 37.92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2, 143 Abs. 3; EV Art. 4, Anlage III, Art. 8, Anlage I Kap. V Sachgeb. D Abschnitt III Nr. 1, Art. 19; BBergG § 3 Abs. 3, § 8, § 9, § 13, § 31, § 149, § 151
Bergwerkseigentum der Treuhandanstalt; Gewinnungsrechte an Bodenschätzen - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Umfang des Bergwerkseigentums im Beitrittsgebiet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedervereinigung - Rechtsangleichung - Bergwerkseigentum - Volkseigener Betrieb - Gewinnungsrecht
Verfahrensgang
- KreisG Frankfurt/Oder, 13.08.1992 - 6 D 93/92
- BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 36.92, 7 C 37.92
Papierfundstellen
- BVerwGE 94, 23
- DVBl 1993, 1146
- DÖV 1994, 33
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.11.1959 - I C 1.58
Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung als energieversorgendes …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 36.92
Die Abspaltung bestimmter Bodenschätze vom Grundeigentum und ihre Unterwerfung unter ein verselbständigtes System von staatlich zu verleihenden Bergbauberechtigungen durch den einfachen Gesetzgeber wird allgemein als zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG angesehen (so schon BVerwG, Urteil vom 7. November 1959 - 1 C 1.58 - BB 1960, 647 = ZfB 1960, 89;… vgl. z.B. auch Papier in: Maunz/Dürig, Grundgesetz , Kommentar, Art. 14 Rn. 371 d).
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
Sie meint, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 36.92 - (BVerwGE 94, 23) bereits behandelte und verneinte Frage bedürfe nochmaliger, in einem Revisionsverfahren vorzunehmender Prüfung.Immerhin konnte der Gedanke, für eine abzusehende Bautätigkeit sei eine gewisse Rohstoffsicherung an bergfreien Vorkommen eine volkswirtschaftlich vernünftige Maßnahme, Ausdruck einer die Interessen der Deutschen Demokratischen Republik wahrenden Maßnahme sein (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 36.92 - (BVerwGE 94, 23 [28]).
Eine derartige Änderung des Inhalts des Eigentums ist nicht nach Art. 14 Abs. 3 GG, sondern nur nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu beurteilen (vgl. auch BVerfGE 52, 1 [27 ff.]; 79, 174 [198]; 87, 114 [138 f.]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - a.a.O. S. 27).
- BVerwG, 01.02.1999 - 4 BN 53.98
Gewinnung bergfreier Bodenschätze; Förderabgabe; Kiese und Kiessande; neue …
Sie ist verfassungsrechtlich weder unter Gesichtspunkten des Art. 14 GG noch des Art. 3 Abs. 1 GG zu beanstanden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 36 u. 37.92 - BVerwGE 94, 23; DVBl 1993, 1146; Buchholz 111 Art. 8 EV Nr. 3; Beschluß vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 46.96 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 296; GewArch 1996, 327; ZfB 1996, 132; BVerfG, Beschluß vom 24. September 1997, ZfB 1997, 283).In der genannten Entscheidung vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 36 u. 37.92 - (BVerwGE 94, 23 ) hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Zuordnung eines hohen Vermögenswertes in Gestalt der Bewilligung dadurch gerechtfertigt sei, daß deren Inhaber als Gegenleistung die Förderabgabe zu entrichten habe.
Auf die kraft Gesetzes entstandene Förderabgabepflicht hat übrigens das Bundesverwaltungsgericht auch schon in dem Urteil vom 24. Juni 1993 (a.a.O., S. 35) hingewiesen.
- OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
Planfeststellungsbeschluss für Steinbruch am Mühlauer Windberg ist weitgehend …
Auf diesen Versagungsgrund kann sie sich in zulässiger Weise berufen, obgleich die Bestätigung eines vor dem 3.10.1990 aufgrund der Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15.8.1990 (GBl. DDR I S.1071) erteilten Gewinnungsrechts als Bewilligung i. S. v. § 8 BBergG Rechte des Grundstückseigentümers nicht verletzen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, BVerwGE 94, 23; SächsOVG, Beschl. v. 22.5.1996, ZfB 137, 148 f.).Zugleich hat der Einigungsvertrag der Situation Rechnung getragen, dass es in der Zeit des Übergangs von einer sozialistischen zu einer marktwirtschaftlichen Rechtsordnung auch bei den für die Übertragung von Gewinnungsrechten zuständigen Behörden Unsicherheiten bei der Anwendung des noch geltenden Bergrechts der DDR in einer radikal geänderten Rechtswirklichkeit bestanden (so ausdrücklich bereits BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, BVerwGE 94, 23, 32 ff.).
- BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 88.99
Unternehmensrestitution; Bergbauunternehmen; Unternehmensvermögen; …
Sie ermöglichte eine Fortführung der Abbauunternehmen durch Aufrechterhaltung (Bestätigung) von Gewinnungsrechten, die den ehemals volkseigenen Betrieben, aus denen diese Unternehmen hervorgegangen waren, am 31. Dezember 1989 gemäß § 5 BergG DDR zur Ausübung zugestanden hatten, und die diese nach ihrer Umwandlung als verselbständigte Rechte ausgeübt haben (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 36 u. 37.92 - BVerwGE 94, 23 ).Sie brauchten sich vielmehr nur die ausgeübten Gewinnungsrechte nach Maßgabe von Abs. 2 der genannten Vorschrift der Anlage I zum Einigungsvertrag bei der für die Zulassung von Betriebsplänen zuständigen Behörde bestätigen zu lassen und waren damit im Besitze entsprechender Bewilligungen, die das Bergwerkseigentum der Klägerin belasteten, ihm also vorgingen (vgl. BVerwGE 94, 23 ).
Durch die Abspaltung dieser Bodenschätze vom Grundeigentum sollte verhindert werden, dass die mit ihrer Gewinnung befassten Unternehmen den weiteren Abbau auf restitutionsbelastetem Grundeigentum ohne Zustimmung des Alteigentümers nicht fortsetzen konnten (vgl. BVerwGE 94, 23 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 10a D 98/99
Überplanung eines Grundstücks mit einer Umgehungsstraße; Notwendige …
Rn. 108 für Ausnahmefälle vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 36 und 37.92 -, BVerwGE 94, 23,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - 11 A 2436/02
Heranziehung des Inhabers einer bergbaulichen Berechtigung als Zustandsstörer; …
Rn. 32 Vgl. zu § 149 Abs. 1 Nr. 3 BBergG: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 36.92 und 37.92 -, BVerwGE 94, 23 (31); so bereits zu § 50 Abs. 2 ABG: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1967 - I C 64.65 -, BVerwGE 28, 131 (135 f.), und OVG NRW, Urteil vom 6. November 1989 - 12 A 2685/87 -, ZfB 1990, 232 (233). - VG Leipzig, 03.03.1994 - 5 K 630/93
Berechtigung zur Ton- und Kaolingewinnung in einem Bergwerksfeld auf dem Gebiet …
2.1 Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die Verleihung des Bergwerkseigentums überhaupt angefochten wurde und inwieweit dies überhaupt noch möglich war oder sich ggf. eine rechtswidrige Verleihung auf die Bestätigungsentscheidung überhaupt auswirken konnte, weil es möglicherweise nur auf die tatsächliche Verleihung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.1993, Az. 7 C 36 und 37.92, VIZ 1993, 445,(447)).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits die Rechtsgültigkeit der Verordnung vom 15.August 1990 anerkannt (vgl. Urt. v.24.6.1993, aaO).
- OVG Thüringen, 15.05.2003 - 1 KO 710/00
Folgen der Rechtswidrigkeit der Bestätigung eines zur Zeit der DDR erteilten …
Auch wenn man aber der Auffassung folgen wollte, dass die nach dem Recht der DDR zu Unrecht erfolgte Übertragung des Gewinnungsrechts auf private Betriebe bzw. Privatpersonen seiner Bestätigung nach Maßgabe der genannten Bestimmungen des Einigungsvertrages nicht entgegenstehe (so BVerwG, Urteil vom 24.6.1993 - 7 C 36.92 u. 37.92 -, BVerwGE 94, 23, 32 f.;… anderer Auffassung z. B. Heuer/Hoffmann, a. a. O., S. 57, 58), war die Bestätigung des Gewinnungsrechts jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil die Voraussetzungen der Regelungen in Buchstabe d) Absatz 2 Nr. 2 nicht erfüllt waren. - OVG Sachsen, 23.06.2014 - 1 A 529/11
Klagebefugnis, Drittschutz, Verpflichtungsklage, Widerruf einer bergrechtlichen …
Rn. 13 Mit der Begründung ihres Zulassungsantrags gehen die Kläger - im Ausgangspunkt zutreffend (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. September 1997 - 1 BvR 647/91 u. a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 24. Juni 1993, BVerwGE 94, 23) - wie das angegriffene Urteil davon aus, dass der Bodenschatz "Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt" aufgrund des übergeleiteten Bergrechts der DDR auch nach 1990 bergfrei und damit von ihrem Grundeigentum abgespalten war. - OVG Thüringen, 28.05.2003 - 1 KO 710/00
Grundabtretung; Grundabtretungsverfahren; Enteignung; Allgemeinwohl; …
Auch wenn man aber der Auffassung folgen wollte, dass die nach dem Recht der DDR zu Unrecht erfolgte Übertragung des Gewinnungsrechts auf private Betriebe bzw. Privatpersonen seiner Bestätigung nach Maßgabe der genannten Bestimmungen des Einigungsvertrages nicht entgegenstehe (so BVerwG, Urteil vom 24.6.1993 - 7 C 36.92 u. 37.92 - , BVerwGE 94, 23, 32 f.;… anderer Auffassung z.B. Heuer/Hoffmann, a. a. O., S. 57, 58), war die Bestätigung des Gewinnungsrechts jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil die Voraussetzungen der Regelungen in Buchstabe d) Absatz 2 Nr. 2 nicht erfüllt waren. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 10a D 98
Fehlende Aufnahme einer geplanten Straße in Landesstraßenbedarfsplan; …
- OVG Thüringen, 09.06.1999 - 2 EO 977/98
Bergrecht; Bergrecht; vorzeitige Besitzeinweisung; Reichweite des …
- OVG Sachsen, 28.09.1995 - 1 S 442/94
Normenkontrolle; Natur- und Landschaftsschutz - Antragsbefugnis; …
- VG Leipzig, 03.03.1994 - 5 K 763/93
Bergrechtliche Bewilligung zur Gewinnung eines bergfreien Bodenschatzes; …
- VG Leipzig, 19.01.1995 - 5 K 23/94
Bergrecht; Aufhebung und Neubescheidung bei mangelnder behördlicher …
- VG Potsdam, 06.09.1996 - 1 L 2161/95
Verhinderung der Rekultivierung eines Gewinnungsfeldes durch einen …
- VG Leipzig, 11.05.1995 - 5 K 170/94
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".