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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1978 - VII C 53.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,613
BVerwG, 28.04.1978 - VII C 53.76 (https://dejure.org/1978,613)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1978 - VII C 53.76 (https://dejure.org/1978,613)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1978 - VII C 53.76 (https://dejure.org/1978,613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Kohlegesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Errichtung einer eigenen Betriebsstätte - Förderungsvoraussetzungen - Förderungsfähige Investitionen - Vermietung und Verpachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 622
  • DÖV 1978, 774
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 6.74
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Das hat dieser Senat (Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 -, NJW 1975, 1853 = DÖV 1975, 786 = GewArch 1976, 38 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 41) bereits zu dem Begriff der Betriebsstätte in § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes vom 18. August 1969 - InvZulG 1969 - (BGBl I S 1211) ausgeführt.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (…a.a.O.) darauf hingewiesen, daß die Auslegung der Vorschrift des § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 über die Rückzahlung mit dem Anspruch auf die Gewährung einer Bescheinigung durch den Bundeswirtschaftsminister nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht.

    Das ergibt sich auch daraus, daß der Bundesfinanzhof seinerseits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1977 (…a.a.O.) offenbar keine Abweichung zu dem bereits zwei Jahre früher ergangenen und veröffentlichten Urteil dieses Senats vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (…a.a.O.) gesehen und deshalb das bei ihm anhängige Verfahren gleichfalls nicht dem Gemeinsamen Senat vorgelegt hat.

  • BFH, 28.10.1977 - III R 77/75

    Gewährung einer Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Vermietung nach …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Nun hat der Bundesfinanzhof darüber hinaus diese Rechtsprechung aufgegriffen und in seinem Urteil vom 28. Oktober 1977 (BFHE 123, 542 (545, 546) = BStBl 1978 Teil II S 116) bei einer Entscheidung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst a InvZulG 1969 mit berücksichtigt.

    Das ergibt sich auch daraus, daß der Bundesfinanzhof seinerseits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1977 (a.a.O.) offenbar keine Abweichung zu dem bereits zwei Jahre früher ergangenen und veröffentlichten Urteil dieses Senats vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (…a.a.O.) gesehen und deshalb das bei ihm anhängige Verfahren gleichfalls nicht dem Gemeinsamen Senat vorgelegt hat.

  • BFH, 08.10.1976 - III R 162/73

    Zurückforderung der Investitionszulage

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so BFHE 120, 438 [443, 444]; 121, 266 [267, 268]), daß ein Mißbrauch der Förderung und damit ein Rückforderungsanspruch nach § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 dann nicht bestehe, wenn die Betriebsstätte im ganzen auf einen Dritten übergehe und dieser sie fortführe.
  • BFH, 08.10.1976 - III R 87/75

    Zurückforderung der Investitionszulage

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Oktober 1976 (BFHE 120, 444 (447]), in dem dieser ausführt, daß eine nach dem Investitionszulagengesetz gewährte Zulage nicht zurückgefordert werden könne, wenn der Investor die von ihm errichtete und seinem Betriebsvermögen zuzuordnende Betriebsstätte unmittelbar nach deren Errichtung verpachte, weil das Investitionszulagengesetz nur auf das Errichten oder die Erweiterung einer Betriebsstätte, nicht aber zugleich darauf abstelle, wer Inhaber der Betriebsstätte sei.
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Es kommt hinzu, daß für den Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine größere Gestaltungsfreiheit besteht als innerhalb der Eingriffsverwaltung (so BVerfGE 17, 210 [216]; 23, 258 [264]; BVerwG, Urteil vom 7. September 1973 - BVerwG 7 C 76.72 -, VerwRspr 25, 799 [801]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Es kommt hinzu, daß für den Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine größere Gestaltungsfreiheit besteht als innerhalb der Eingriffsverwaltung (so BVerfGE 17, 210 [216]; 23, 258 [264]; BVerwG, Urteil vom 7. September 1973 - BVerwG 7 C 76.72 -, VerwRspr 25, 799 [801]).
  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Sie verkennt dabei, daß der Gesetzgeber bewußt selektiv hat wirken wollen, um das Gießkannenprinzip zu vermeiden, wie dieser Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 37. und 38.73 - (BVerwGE 48, 211 [218]) zu der entsprechenden Bestimmung des § 1 InvZulG 1969 ausgeführt hat.
  • BFH, 30.08.1960 - I B 148/59

    Einordnung eines verpachteten oder stillgelegten Teilbetriebes als Betriebsstätte …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Die Auffassung, daß der Verpächter bei der Verpachtung in dem verpachteten Betriebsvermögen keine Betriebsstätte hat, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so ua BFHE 71, 585 [591]; 75, 573 [577]; 82, 217 [220, 221]; 103, 195 [201]).
  • BFH, 14.07.1971 - I R 127/68

    Vorliegen einer Betriebstätte - Selbständiger ständiger Vertreter - Überlassung …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Die Auffassung, daß der Verpächter bei der Verpachtung in dem verpachteten Betriebsvermögen keine Betriebsstätte hat, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so ua BFHE 71, 585 [591]; 75, 573 [577]; 82, 217 [220, 221]; 103, 195 [201]).
  • BFH, 16.08.1962 - I B 223/61

    Anforderungen an die Geschäftseinrichtung einer Mineralölfirma

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Die Auffassung, daß der Verpächter bei der Verpachtung in dem verpachteten Betriebsvermögen keine Betriebsstätte hat, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so ua BFHE 71, 585 [591]; 75, 573 [577]; 82, 217 [220, 221]; 103, 195 [201]).
  • BVerwG, 07.09.1973 - VII C 76.72

    Gewährung eines Landeszuschusses zur Erstattung von öffentlich-rechtlichen …

  • BVerwG, 02.03.1978 - 7 C 39.76

    Erteilung der Bescheinigung - Zeitpunkt der Antragstellung - …

  • BFH, 18.03.1965 - IV B 411/62

    Beurteilung der Unterverpachtung eines Betriebes zur Milchverarbeitung durch das …

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem …

    Ebenso hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (GewArch. 1978, 307 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 55) zur Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KohleG ausgesprochen, gerade die Schaffung von Arbeitsplätzen sei ein wichtiger Grund für die Begünstigung der Errichtung oder Erweiterung von Betriebstätten in den Kohlebergbaugebieten gewesen.

    Demgemäß hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (…a.a.O.) in einem Falle, in dem der Investor die von ihm errichteten Betriebstätten (Autobahnraststätten) an einen Dritten verpachtet hatte, die Förderungsvoraussetzung nach § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KohleG verneint, weil durch den Verpächter keine Arbeitsplätze geschaffen würden und die bloße Schaffung der Möglichkeit, Arbeitnehmer zu beschäftigen, nicht genüge; außerdem sei unklar, wem die Arbeitsplätze zugerechnet werden sollten, wenn sowohl der Verpächter als auch der Pächter eine Investitionszulagebescheinigung für jeweilige eigene Investitionen forderten.

    Diese Auslegung des § 1 Abs. 5 InvZulG 1969 steht nicht im Zusammenhang mit der Bescheinigung über die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit nach § 1 Abs. 4 InvZulG (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.03.1985 - 8 B 183.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer …

    Welche Anforderungen der Gleichheitssatz an die Ausgestaltung von Subventionen im Hinblick auf die Bestimmung der durch die Subvention geförderten Sachverhalte stellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1975 - BVerwG VII C 37/38.73 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 38 S. 1 [12], vom 15. Juli 1975 - BVerwG VII C 21.71 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 42 S. 23 [27] und vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 55 S. 86 [89]).

    Im Bereich der gewährenden Verwaltung beläßt der Gleichheitssatz dem Träger öffentlicher Verwaltung eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. Urteile vom 15. Juli 1975 und vom 28. April 1978 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1985 - 4 W 75/85

    Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung beim Bauherrenmodell

    Allerdings kann - wie dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ( § 305 BGB ) zu entnehmen ist - eine Vollmacht auch durch Vertrag begründet werden (…MünchKomm/Th/e/e, 2. Aufl. 1984, § 167 BGB Rdnr. 3;… Jauernig, BGB, 3. Aufl. 1984, § 167 Anm. 1;… Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. 1980, § 31 II;… Flume, Allgemeiner Teil des BGB, Bd. 2, 3. Aufl. 1979, § 49, 1; Köhler, BB 1979, 912 /914; Korte, DNotZ 1984, 82198 f.).
  • BVerwG, 01.03.1985 - 7 B 84.84

    Investitionszulage - Inhaberwechsel - Unmittelbarkeit - Betriebsstätte - …

    1976, 38], vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 [Buchholz 501.55 Subventionsrecht Nr. 55 = GewArch.
  • BFH, 10.03.1982 - I R 1/79

    Errichtung eines Betriebsgebäudes - Herstellungskosten - Genossenschaft - …

    Es genügt nicht, daß ein Steuerpflichtiger Investitionen für eine Betriebstätte macht, die nicht seinem eigenen Gewerbebetrieb, sondern dem Gewerbebetrieb eines anderen Steuerpflichtigen dient (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144, BStBl II 1981, 538; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. April 1978 7 C 53/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 252).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 7 B 3.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterbringung von …

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (…a.a.O.) und vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 55 = GewArch. 1978, 307 = VerwRspr. 30, 616 = HFR 1979, 252) darauf hingewiesen, daß die Auslegung des § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 über die Rückzahlung der Investitionszulage und des § 1 Abs. 5 InvZulG 1969 über die Bemessung der Investitionszulage mit der Bescheinigung über die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nicht in Zusammenhang stehe und der Begriff der besonderen volkswirtschaftlichen Förderungswürdigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen sei.
  • VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86

    Beteiligungsfähigkeit einer Bauherrengemeinschaft in der Form einer Gesellschaft …

    Es genügt nämlich nicht, daß ein Steuerpflichtiger Investitionen für eine Betriebsstätte tätigt, die ein anderer Gewerbetreibender betreibt (BVerwG, U. v. 28.04.78 - 7 C 53.76 -, Buchholz 451.55 Nr. 55; Hess. VGH, U. v. 09.04.84 - VIII OE 2/81 -) .
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