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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1115
BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75 (https://dejure.org/1978,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1978 - 7 C 55.75 (https://dejure.org/1978,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1978 - 7 C 55.75 (https://dejure.org/1978,1115)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Missbilligung des Verhaltens eines Professors durch den Universitätsausschuss - Rechtsweg bei ehrverletzenden amtlichen Äußerungen - Anspruch auf Widerruf einer solchen Äußerung als Folgenbeseitigungsanspruch - Persönlichkeitsschutz im Verwaltungsrecht und Grundsatz der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Einer ausdrücklichen Ermächtigung bedarf es hier ebensowenig wie etwa in dem vom Bundesverwaltungsgericht bereits entschiedenen Fall (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170]) der Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Kriminalpolizei.

    Ebenfalls dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterstellt haben der 1. Senat die Befugnis der Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Unterlagen aufzubewahren und zu verwerten (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [172]), und der 2. Senat Auskünfte eines Dienstherrn über seine Beamten (BVerwGE 35, 225 [229]; aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit BVerfGE 30, 1 [20 f.]).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Ebenfalls dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterstellt haben der 1. Senat die Befugnis der Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Unterlagen aufzubewahren und zu verwerten (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [172]), und der 2. Senat Auskünfte eines Dienstherrn über seine Beamten (BVerwGE 35, 225 [229]; aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit BVerfGE 30, 1 [20 f.]).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 34, 99 [108 f.]) und Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 8. Mai 1970 - BVerwG 1 C 20.68 - [DÖV 1970, 642 = DVBl. 1970, 576 = NJW 1970, 1990 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 89]) haben einen Anspruch auf Widerruf einer ehrverletzenden amtlichen Äußerung, wie ihn der Kläger geltend macht, dem öffentlichen Recht zugerechnet, von daher das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art angenommen und - mangels einer ausdrücklichen anderweitigen Zuweisung - den Verwaltungsrechtsweg als gegeben erachtet.
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Dieser bundesrechtlich verankerte Anspruch ist auf die Beseitigung eines fortdauernden rechtswidrigen Zustandes gerichtet, der durch eine in (Freiheits-)Rechte eingreifende Maßnahme einer Behörde bewirkt worden ist, wobei als behördliche Maßnahme nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern - wie bei einer ehrverletzenden Äußerung einer Behörde - auch ein sonstiges rechtswidriges Verwaltungshandeln anzusehen ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - [DÖV 1971, 857 = DVBl. 1971, 858 = VerwRspr. 23 Nr. 128]).
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in § …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Rechtlich ist er mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 336 [345 f.]) als Folgenbeseitigungsanspruch zu qualifizieren.
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68

    Voraussetzungen, Form und Umfang der Auskunftserteilung eines …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Ebenfalls dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterstellt haben der 1. Senat die Befugnis der Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Unterlagen aufzubewahren und zu verwerten (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [172]), und der 2. Senat Auskünfte eines Dienstherrn über seine Beamten (BVerwGE 35, 225 [229]; aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit BVerfGE 30, 1 [20 f.]).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung hat auf die konkreten Verhältnisse einzugehen (für das Privatrecht vgl. zu dieser Frage das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1971 - VI ZR 220/69 - [NJW 1971, 1655]).
  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67

    Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Dem bundesrechtlichen (vgl. BVerwGE 32, 308 [314 f.]) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit trägt das angefochtene Urteil hinreichend Rechnung.
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII C 57.61

    Flugunfallbericht

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Als eine auf die Verurteilung zur Aufhebung der beiden Beschlüsse gerichtete Leistungsklage bleibt das Begehren des Klägers jedoch zulässig (vgl. BVerwGE 14, 323 [BVerwG 20.07.1962 - VII C 57/61] [327]).
  • BVerwG, 08.05.1970 - I C 20.68

    Unterbringung in einem psychatrisches Krankenhaus - Rücknahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75
    Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 34, 99 [108 f.]) und Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 8. Mai 1970 - BVerwG 1 C 20.68 - [DÖV 1970, 642 = DVBl. 1970, 576 = NJW 1970, 1990 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 89]) haben einen Anspruch auf Widerruf einer ehrverletzenden amtlichen Äußerung, wie ihn der Kläger geltend macht, dem öffentlichen Recht zugerechnet, von daher das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art angenommen und - mangels einer ausdrücklichen anderweitigen Zuweisung - den Verwaltungsrechtsweg als gegeben erachtet.
  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 95.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Diese Rechtsprechung ist dann vom Bundesverwaltungsgericht dahin weiterentwickelt worden, daß der Folgenbeseitigungsanspruch seine Grundlage im Bundesverfassungsrecht hat und daß er nicht nur bei vollzogenen Verwaltungsakten, sondern bei allen Amtshandlungen besteht, die rechtswidrige Folgen nach sich gezogen haben (so insbesondere Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - in Buchholz 310 § 113 Nr. 58 = DVBl. 1971, 858; ferner Urteil vom 12. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 99.67 - in BVerwGE 38, 336 = Buchholz 232 § 90 Nr. 13; Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - in Buchholz 451.80 Nr. 19 = NJW 1973, 1854;Urteil vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 -;Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - in BVerwGE 59, 319 = Buchholz 310 § 42 Nr. 78).

    Auch die späteren Urteile des 7. Senatsvom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - undvom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - (…a.a.O.) sagen dazu nichts Entscheidendes.

  • BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 5.95

    Schutz der Forschungsfreiheit vor Eingriffen durch eine Universitätskommission

    Ihnen gegenüber ist, wie gegenüber ehrverletzenden Äußerungen von Universitätsorganen, die allgemeine Leistungsklage die zulässige Klageart (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - nicht veröffentlicht und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76, 95).

    Derartige Beschlüsse unterliegen gesteigerten rechtlichen Anforderungen gegenüber bloßen internen Willensbildungsakten in einer Hochschule (BVerwG, Urteil vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 -).

  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65 …

    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Urteil von 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 -, das die öffentliche Mißbilligung des Verhaltens eines Hochschullehrers durch einen Universitätsausschuß betrifft, eine ausdrückliche Ermächtigung zum Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mißbilligten für entbehrlich gehalten und den Aufgabenbereich des Ausschusses als ausreichende Rechtsgrundlage für die Mißbi11igung angesehen (Urteilsabdruck S. 15).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit - …

    Der Widerruf ist deshalb in diesen Fällen - in Form der Folgenbeseitigungsklage (BVerwG, Urteil vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - BVerwGE 59, 319 [BVerwG 17.01.1980 - 7 C 42/78]) - im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen, und zwar unmittelbar gegenüber der Körperschaft oder Behörde, für die der Bedienstete, dessen Äußerungen beanstandet werden, tätig geworden ist (BVerwG, Beschluß vom 27. Dezember 1967 ; BGHZ 34, 99 [BGH 19.12.1960 - GSZ - 1/60]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen hat, steht dem einzelnen gegenüber dienstlichen Äußerungen der vorliegenden Art ein auf Folgenbeseitigung gerichteter Abwehranspruch dann zu, wenn die Behörde nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt hat, ihr Handeln dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht oder es aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (Urteil vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - BVerwGE 59.319 ; s. - zusammenfassend - auch BVerwGE 69, 366 [BVerwG 19.07.1984 - 3 C 81/82]).

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 19.85

    Untersuchung von Seeunfällen - Verschuldensfeststellungen

    Solche Äußerungen kann der Betroffene kraft seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG) dann abwehren, wenn die Behörde nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt hat, ihr Handeln dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht oder wenn es aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - und BVerwGE 59, 319 ).
  • VGH Hessen, 12.08.1988 - 1 TG 682/88

    Einstweilige Anordnung auf Unterlassung von ehrenrührigen Äußerungen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. Juni 1978 - 7 C 55.75 - (n.v.) ausgeführt hat, liegt eine ehrverletzende amtliche Äußerung vor, wenn eine Behörde nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt hat, ihr Handeln den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 58.83

    Einstellung des Förderprogramms für Rehabilitanten einer …

    Beseitigung der Verschuldensfeststellung des Oberseeamts; Senatsurteil vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - betr.
  • VG Hannover, 12.01.2021 - 13 A 5040/20

    Behandlungsbeginn; Folgenbeseitigungsanspruch; kieferorthopädische; Treu und …

    Rn. 37 Diese Rechtsprechung ist dann vom Bundesverwaltungsgericht dahin weiterentwickelt worden, daß der Folgenbeseitigungsanspruch seine Grundlage im Bundesverfassungsrecht hat und daß er nicht nur bei vollzogenen Verwaltungsakten, sondern bei allen Amtshandlungen besteht, die rechtswidrige Folgen nach sich gezogen haben (so insbesondere Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - in Buchholz 310 § 113 Nr. 58 = DVBl. 1971, 858; ferner Urteil vom 12. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 99.67 - in BVerwGE 38, 336 = Buchholz 232 § 90 Nr. 13; Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - in Buchholz 451.80 Nr. 19 = NJW 1973, 1854; Urteil vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - in BVerwGE 59, 319 = Buchholz 310 § 42 Nr. 78).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 7 ER 215.86

    Rechtsmittel

    Was die Divergenzrüge betrifft, so ist in keiner Weise ersichtlich, daß das Berufungsurteil von den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 6 C 99.67, 7 C 42.78 und 7 C 55.75 abweicht; alle diese Urteile befassen sich nicht mit dem Umfang der Rechtskraft verwaltungsgerichtlicher Urteile gemäß § 121 VwGO.
  • BVerwG, 06.03.1985 - 7 B 26.84

    Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses des Rates - Beleidigung eines …

    Eine solche Zuständigkeit käme nur dann in Betracht, wenn der Kläger durch die Art und Weise, wie der streitige Ratsbeschluß zustande gekommen ist, in seiner Ehre verletzt worden wäre; in einem solchen Falle könnte er die Beseitigung der Ehrverletzung verlangen (vgl. zum Anspruch auf Beseitigung einer ehrverletzenden amtlichen Äußerung das Urteil des beschließenden Senats vom 2. Juni 1978 - BVerwG 7 C 55.75 - sowie BVerwGE 59, 319 [325 ff.]).
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