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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 57.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1187
BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 57.85 (https://dejure.org/1987,1187)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1987 - 7 C 57.85 (https://dejure.org/1987,1187)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 7 C 57.85 (https://dejure.org/1987,1187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    HeimG §§ 14, 17
    Keine nachträgliche Genehmigung einer Schenkung des Heimbewohners an den Heimträger

  • Wolters Kluwer

    Vorherige Zulassung - Ausnahmen - Verbot - Heimträger - Unentgeltliche Zuwendungen - Nachträgliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 14 Abs. 1 S. 1, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 357
  • NJW 1988, 984
  • DNotZ 1988, 367
  • DVBl 1988, 446
  • DÖV 1988, 423
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 57.85
    Mit der Zulassung von Ausnahmen will der Gesetzgeber - wie mit jeder Ausnahme von einem gesetzlichen Verbot - die schematisierende Strenge des Gesetzes mildern und Härten und Schwierigkeiten begegnen, die sich ergeben können, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Anwendungsbereich des Gesetzes und seine materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen (vgl. BVerwGE 41, 1 ; 48, 123 ;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage 1986, § 9 Rdnr. 55).
  • BVerwG, 03.10.1972 - I C 36.68

    Selbstbindung einer Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 57.85
    Mit der Zulassung von Ausnahmen will der Gesetzgeber - wie mit jeder Ausnahme von einem gesetzlichen Verbot - die schematisierende Strenge des Gesetzes mildern und Härten und Schwierigkeiten begegnen, die sich ergeben können, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Anwendungsbereich des Gesetzes und seine materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen (vgl. BVerwGE 41, 1 ; 48, 123 ;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage 1986, § 9 Rdnr. 55).
  • VG Berlin, 26.06.2025 - 14 K 1294.22
    Eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung ist hingegen unwirksam (…vgl. Dahlem/Giese/Igl, Heimrecht des Bundes und der Länder, Band II, Kommentierung zum WTG Berlin, 41. Lfg August 2011, § 12 Rn. 5; sowie zu § 14 HeimG: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 57/85 -, NJW 1988, 984;… Najdecki, a.a.O., § 3 Rn. 5).

    Ist der Bewohner bei der Beantragung bzw. Prüfung der Ausnahmegenehmigung sogar bereits verstorben und damit der Erbfall eingetreten, kann er überhaupt nichts mehr zur Sachverhaltsaufklärung beitragen (vgl. zu alledem: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987, a.a.O.).

    Rn. 56 Die Vorschrift des § 12 Abs. 3 WTG a.F. ist streng auszulegen und auf vorherige Ausnahmen zu begrenzen (so bereits BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987, a.a.O.).

    Rn. 58 Die vom Landesamt nachträglich erteilte Ausnahmegenehmigung vom 20. Januar 2020 ging damit ins Leere (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987, a.a.O.).

    Rn. 60 Durch die nachträgliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird vom Landesamt nach außen hin der Anspruch erhoben, dem Testament des Herrn U... die (teilweise) fehlende privatrechtliche Wirksamkeit doch noch zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987, a.a.O.).

    Rn. 62 Ebenso kann dahinstehen, ob der Behörde hinsichtlich der Erteilung der Ausnahmegenehmigung ein Ermessen zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987, a.a.O.: "Ausnahmeermessen";… Dahlem/Giese/Igl, a.a.O., § 12 Rn. 5), so dass bei Bejahung dieser Frage hier ein Ermessensfehler in der Form des Ermessensausfalls vorliegen würde, oder aber bei Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht (…so BVerfG, a.a.O.;… Burandt/Rojahn/Müller-Engels, 4. Aufl. 2022, HeimG § 14 Rn. 21).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Das alles ergibt sich zweifelsfrei aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Befreiungsvorschriften (vgl. z.B. BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 57.85 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 1) und bedarf deshalb nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Somit gilt die Vorschrift des § 14 HeimG nicht nur für Verträge (vgl. zu § 14 Abs. 2 HeimG a. F. BGHZ 110, 235 ff.; zum Erbvertrag BayObLGSt 1986, 44/45; zur Schenkung BVerwGE 78, 357 /363), sondern grundsätzlich auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die letztwillige Verfügung durch Testament (vgl. BVerwG NJW 1990, 2268 ; KG Beschluß v. 29.10.1979 AR (B) 103/79- 2 Ws (B) 121/79; OVG Berlin Urteil v. 28.3.1989 4 B 7.89;… Soergel/Stein BGB 11. Aufl. § 1923 Rdnr.9;… Göss/ing/Knopp § 14 Rdnr. 13;… vgl. auch Kunz/ Ruf/Wiedemann Heimgesetz 5. Aufl. Rdnr.12 und Gitter/ Schmitt Anm. IV 1, jeweils zu § 14; Ruf/Hütten BayVBl 1978, 37/41;… Korbmacher Grundfragen des öffentlichen Heimrechts Diss.

    Gegen diese Vorschriftbestehen zwar keine verfassungsrechtlichen Bedenken (a. A. wohl Bischoff DÖV 1978, 201 /203 f. und Korbmacher a. a. O. S.183), weil die Testierfreiheit nicht unbeschränkt gilt ( BGHZ 111, 36 /39) und die Handlungsfreiheit nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet ist, zu denen auch die Verbotsnorm des § 14 Abs. 1 HeimG a. F. gehört, weil sie im Rahmen ihres Schutzzwecks sozialstaatlich (vgl. Art. 20 Abs. 1 GG) gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 78, 357 /362 und BVerwG NJW 1990, 2268 ; BayVGH Urteil v. 24.5.1985 Nr. 9 B 81 A.2249; Gitter/Schmitt § 14 Anm. III 2).

    Andererseits gibt die Kenntnis der Erbeinsetzung zu Lebzeiten des Testierenden dem Heimträger die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 2 HeimG a. F.), die nachträglich nicht erteilt werden darf (BVerwGE 78, 357/359).

  • BVerwG, 26.01.1990 - 7 B 86.89

    Testament - Heimbewohner - Heimträger - Annahmeverbot von Vermögensvorteilen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 57.85 - (BVerwGE 78, 357 [BVerwG 18.12.1987 - 7 C 57/85]) ausgeführt hat, dient das in § 14 Abs. 1 Satz 1 HeimG normierte und an den Heimträger gerichtete Verbot der Annahme von Vermögensvorteilen (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 3 HeimG), von dem die Heimaufsichtsbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 HeimG unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen kann, dem Schutz der wegen ihrer besonderen Lebenssituation und der daraus folgenden persönlichen Abhängigkeit staatlicher Fürsorge bedürftigen Heimbewohner.

    Diese Auslegung des § 14 Abs. 1 HeimG ist entgegen den Ausführungen der Beschwerde mit Verfassungsrecht vereinbar, denn die Grundrechtsbeschränkungen, die die Vorschrift dem Heimbewohner und dem Heimträger auferlegt, sind, wie der Senat gleichfalls bereits in seinem Urteil vom 18. Dezember 1987 (a.a.O. S. 362) festgestellt hat, durch ihren sozialen Schutzzweck hinreichend gerechtfertigt.

  • OLG Hamm, 09.01.1998 - 29 U 90/97
    Es handelt sich dabei nicht um die Genehmigungsbedürftigkeit als Ausdruck beschränkter Gestaltungsmöglichkeit, die in der Regel das Geschäft bis zur Erteilung oder endgültigen Verweigerung der Genehmigung im Zustand schwebender Unwirksamkeit hält (…vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil des BGB, Band 2, § 190 b II 3, S. 1159;… Larenz, Allg. Teil des BGB, 7. Aufl., § 22 II, S. 434;… Soergel/Hefermehl, § 134 Rz. 42, 44), sondern um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (…vgl. Flume, Rechtsgeschäft, 3. Aufl., § 17, 2, S. 343; Lange, AcP 152 [1952/53] 241, 244, 252; BVerwG NJW 1988, 984 zu § 14 HeimG).

    Ob bei besonderen Fallgestaltungen, z.B. dem Vollzug einer Zuwendung ohne eigenes Zutun des öffentlichen Bediensteten, noch eine - nachträgliche - Genehmigung in Betracht kommt (…vgl. Böhm u.a., a.a.O., Rz. 19;… Uttlinger u.a., a.a.O.) oder ob dies generell ausgeschlossen ist (so BVerwG NJW 1988, 984 für den Ausnahmevorbehalt des § 14 HeimG), kann dahinstehen.

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des …

    Bei dieser Bestimmung handelt es sich um ein dem Schutz des Heimbewohners dienendes Verbotsgesetz mit der Folge, daß gegen sie verstoßende Rechtsgeschäfte gemäß § 134 BGB nichtig sind (allg.M., vgl. nur BGHZ 110, 235/239 = NJW 1990, 1603; BVerwGE 78, 357 = NJW 1988, 984/985; …

    Eine solche Schranke bildet die zum wirkungsvollen Schutz der Heimbewohner geschaffene, durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) gebotene Bestimmung (ebenso BVerwG NJW 1988, 984/985 und 1990, 2268; BayObLGZ 1991, 251/255; BGH ZEV 1996, 145;… Rossak a.a.O. S. 44 und 146; a.A. Münzel NJW 1997, 112).

  • VG Sigmaringen, 26.02.2003 - 3 K 1082/01

    Versprechen von Geld oder geldwerten Leistungen der Heimbewohner an einen Verein, …

    Nicht gänzlich ausschließen lässt sich ferner, dass ein unseriöser Heimträger materiell interessiert sein kann an dem vorzeitigen Tod eines Heimbewohners, der den durch Heimkosten nicht verbrauchten Restbetrag seines Vermögens dem Heimträger als Schenkung zukommen lässt; auch vor den damit möglicherweise verbundenen Risiken müssen Heimbewohner geschützt werden (BVerwG, NJW 1988, 984, 985).

    Der Schutz der Heimbewohner ist sowohl Grund als auch verfassungsrechtliche Rechtfertigung dafür, dass der Gesetzgeber in § 14 Abs. 1 HeimG die grundrechtlich verbürgte Privatautonomie der an der Zuwendung Beteiligten einschränkt und ihrem Rechtsgeschäft die rechtliche Anerkennung verweigert, falls die Heimaufsichtsbehörde keine Ausnahme zulässt (BVerwG, NJW 1988, 984, 985).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04

    Ausnahmegenehmigung für testamentarische Verfügung eines Heimbewohners zu Gunsten …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.1987 (BVerwGE 78, 357) noch zur Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 HeimG i.d.F.v. 07.08.1974 (BGBl. I S. 1873) - heute § 14 Abs. 1 und 6 HeimG - für den Fall einer Schenkung ausführlich dargelegt:.
  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

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  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Eine Genehmigung der Heimaufsichtsbehörde nach § 14 Abs. 6 HeimG ist nicht erfolgt; diese ist auch nachträglich nicht möglich (vgl. BVerwG NJW 1988, 984).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 3311/97

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer: Ausnahmegenehmigung für die Leitung von …

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