Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.2004 - 7 C 7.04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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VermG § 38 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 162 Abs. 2 Satz 2; FGO § 139; BRAGO § 12 Abs. 1, § 118 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Abs. 1; GG Art. 28 Abs. 2
Erstattung von Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren; Kosten des Vorverfahrens; Geschäftsgebühr; Mittelgebühr. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 38 Abs. 2
Erstattung von Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren; Geschäftsgebühr; Kosten des Vorverfahrens; Mittelgebühr
- Judicialis
VermG § 38 Abs. 2; ; VwVfG § 80 Abs. 2; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 139; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 119 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühren eines vertretungsberechtigten Bevollmächtigten im Ausgangsverfahren
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 38 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 162 Abs. 2 Satz 2; FGO § 139; BRAGO § 12 Abs. 1, § 118 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Abs. 1; GG Art. 28 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung von Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren; Kosten des Vorverfahrens; Geschäftsgebühr; Mittelgebühr
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.03.2003 - 9 K 16/99
- BVerwG, 18.03.2004 - 7 B 47.03
- BVerwG, 13.04.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 17.06.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 05.10.2004 - 7 C 7.04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 143
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2007 - 3 O 152/06
Kostenfestsetzung
Auch insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 5. Oktober 2004 (- 7 C 7/04 - NVwZ-RR 2005, 143) entschieden, dass wenn ein Anwalt bereits im Ausgangsverfahren tätig geworden ist, zu den Kosten der Vertretung im Widerspruchsverfahren nur der Teil der Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO gehört, der durch das Widerspruchsverfahren verursacht worden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1018/05 Rn. 12 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2004 - 7 C 7.04 -, NVwZ-RR 2005, 143; BFH, Urteil vom 2. Dezember 1969 - VII B 58.69 -, BFHE 97, 512; Beschluss vom 11. Mai 1976 - VII B 37/75 -, BFHE 119, 19.
- VG Minden, 18.07.2005 - 5 K 2114/03
Kostenfestsetzung hinsichtlich der Vorverfahrenskosten im Falle notwendiger …
Rn. 5 Mit seiner Auffassung vertritt das Gericht zwar für die §§ 118, 119 ein anderes Anwendungsverständnis als der BFH aaO. Jedoch wird damit nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 05.10.2004 - 7 C 7.04 - abgewichen, da diese Entscheidung nicht die Anwendung der genannten Vorschriften im Rahmen der gerichtlichen Festsetzung der Vorverfahrenskosten betraf. - VG Minden, 06.02.2008 - 7 K 2953/05
Verfahrensrecht, Kostenrecht, Kosten, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, …
Bereits bei der Festsetzung der Gebühren für die anwaltliche Vertretung im Vorverfahren nach der BRAGO wirkte sich eine anwaltliche Tätigkeit im behördlichen Ausgangsverfahren gebührenmindernd aus (vgl. Urteil des BVerwG vom 05.10.2004 in 7 C 7.04, juris; sowie Beschlüsse des OVG Münster vom 15.09.2006 in 12 E 1018/05, juris; und vom 30.11.2007 in 2 A 366/07 zu § 119 Abs. 1 BRAGO).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.06.2004 - 7 C 7.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
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Erstattung von Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren; Geschäftsgebühr; Kosten des Vorverfahrens; Mittelgebühr
- Wolters Kluwer
Einordnung des Widerspruchsverfahrens und des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens als gebührenrechtliche Einheit
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.03.2003 - 9 K 16/99
- BVerwG, 18.03.2004 - 7 B 47.03
- BVerwG, 13.04.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 17.06.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 05.10.2004 - 7 C 7.04
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.04.2004 - 7 C 7.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
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Erstattung von Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren; Geschäftsgebühr; Kosten des Vorverfahrens; Mittelgebühr
- Wolters Kluwer
Gebotensein einer Beiladung
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.03.2003 - 9 K 16/99
- BVerwG, 18.03.2004 - 7 B 47.03
- BVerwG, 13.04.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 17.06.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 05.10.2004 - 7 C 7.04
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| BVerwG, 18.03.2004 - 7 B 47.03, 7 C 7.04 |
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Rechtsmittel
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.03.2003 - 9 K 16/99
- BVerwG, 18.03.2004 - 7 B 47.03, 7 C 7.04
- BVerwG, 13.04.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 17.06.2004 - 7 C 7.04
- BVerwG, 05.10.2004 - 7 C 7.04
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 7 B 1046/05 Abzuwägen sind also die Folgen, die eintreten würden, wenn die Eilentscheidung nicht erginge, der Rechtsbehelf aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Eilentscheidung erlassen würde, dem Rechtsbehelf aber der Erfolg zu versagen wäre ( ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2004 - L 7 B 47/03 KA ER - m.w.N. sowie Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 86 b, RdNr. 12e).
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