Rechtsprechung
| BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Dingliches Nutzungsrecht - Redlicher Erwerb - Genossenschaftliches Nutzungsverhältnis - Musterstatut - Persönliche Hauswirtschaft - Sachenrechtsbereinigung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 4 Abs. 2 Satz 1; LPGG 1959 § 10 Abs. 1; Musterstatut für LPG Typ I Nr. 67; ZGB §§ 291 ff.
Ausschlussgrund; Ausschließungsrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; unredlicher Erwerb eines dingliches Nutzungsrecht; LPG-Mitglied; Zuweisung zum Bau eines Wohngebäudes für die persönliche Hauswirtschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb in bezug auf dingliche Nutzungsrechte durch ehem. Mitglieder einer LPG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
LPG-Gebäudeeigentum
Verfahrensgang
- VG Gera, 13.09.1994 - 3 K 179/92
- BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 2039
- NJ 1997, 99
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist gemäß § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeiner Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwGE 47, 330 (361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 (188) [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]). - BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist gemäß § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeiner Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwGE 47, 330 (361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 (188) [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]). - BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
§ 4 Abs. 2 Satz 1 VermG läßt den redlichen Erwerb dinglicher Nutzungsrechte für einen Restitutionsausschluß ausreichen, weil derartige Rechte unter den Verhältnissen der DDR in wirtschaftlicher Hinsicht dem Eigentum nahe kamen und deshalb vom Gesetzgeber als eine gegenüber Restitutionsansprüchen ebenso schützenswerte Rechtsposition wie das Eigentum selbst angesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (287) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - NJW 1995, 2738 = Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17).
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
Maßgeblich ist vielmehr, ob der betreffende Erwerbsvorgang dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft hat, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - NJW 1996, 1361 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 20/94]). - BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
Ein solcher ist nur bei jedermann zugänglichen Sätzen anzunehmen, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (vgl. z.B. BVerwGE 67, 83 (84) [BVerwG 22.03.1983 - 9 C 860/82] m.w.N.). - BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80
Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist gemäß § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeiner Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwGE 47, 330 (361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 (188) [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]). - BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
§ 4 Abs. 2 Satz 1 VermG läßt den redlichen Erwerb dinglicher Nutzungsrechte für einen Restitutionsausschluß ausreichen, weil derartige Rechte unter den Verhältnissen der DDR in wirtschaftlicher Hinsicht dem Eigentum nahe kamen und deshalb vom Gesetzgeber als eine gegenüber Restitutionsansprüchen ebenso schützenswerte Rechtsposition wie das Eigentum selbst angesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (287) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - NJW 1995, 2738 = Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17).
- BVerwG, 15.02.2024 - 3 CN 16.22
Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
Erfahrungssätze sind jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983 - 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 und vom 26. September 1996 - 7 C 7.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 37 S. 87 f.). - BVerwG, 15.02.2024 - 3 CN 17.22
Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
Erfahrungssätze sind jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983 - 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 und vom 26. September 1996 - 7 C 7.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 37 S. 87 f.). - BVerwG, 15.02.2024 - 3 CN 18.22
Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
Erfahrungssätze sind jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983 - 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 und vom 26. September 1996 - 7 C 7.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 37 S. 87 f.).
- BVerwG, 30.04.1997 - 7 B 27.97
Offene Vermögensfragen - Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den redlichen …
Damit trugen die genannten Eckwerte und trägt § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG dem Umstand Rechnung, daß dingliche Nutzungsrechte unter den Verhältnissen der DDR in wirtschaftlicher Hinsicht dem Eigentum nahe kamen und daher ihre Inhaber als vergleichsweise schutzbedürftig erscheinen durften (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 7.95 - ZOV 1996, 435 m.w.N.). - BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 82.05
Unredlichkeit eines Erwerbs als Folge der Verletzung einer DDR-Vorschrift - …
beruht das angegriffene Urteil nicht auf der Analogie zur Erstreckung des Redlichkeitsschutzes auf Fälle, in denen eine Rechtsposition schon vor dem Eigentumsentzug begründet werden konnte (Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 7.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 37 S. 84 ), steht die Annahme der Unschädlichkeit einer geringfügigen Überschreitung der Orientierungsgröße von 500 qm in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 S. 60 ), widerspricht die Entscheidung zur Ablehnung eines gesonderten Entschädigungsanspruchs in Bezug auf das Grundstück 225/2 nicht dem Urteil vom 19. Januar 2005 - BVerwG 8 C 20.03 - (Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG S. 1 ), weil der Wert der mittelbaren Beteiligung des Rechtsvorgängers des Klägers über die Beteiligung der B. & F. OHG an der ...AG in Bezug auf die hier in Rede stehende Teilfläche von 258 qm nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheids in der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung wegen des Verlusts der Unternehmensbeteiligung berücksichtigt ist und eine Vernachlässigung des Werts der unmittelbaren Beteiligung der Rechtsvorgängerin des Klägers an der ...AG in Höhe von 165/3150 Bruchteilseigentum an der Teilfläche bei der wegen des Aktienverlusts festgestellten Entschädigung mangels Rechtssatzwiderspruchs keine Abweichung begründen könnte, sowie die Einräumung eines Vorkaufsrechts bei Bruchteilseigentum an einem Grundstück in § 20 a VermG nicht vorgesehen ist. - BVerwG, 25.09.1998 - 7 B 242.98
Verwaltungsprozeßrecht - Offene Vermögensfragen - Verstoß gegen Denkgesetze im …
Es ist nicht auszuschließen, daß das Verwaltungsgericht nach einer - bisher unterlassenen - Ermittlung und Bewertung der für die Annahme eines dinglichen Nutzungsrechts maßgeblichen Umstände, zu denen insbesondere die Ausweisung des persönlichen Nutzungsrechts im Bodenbuch gehört (vgl. Nr. 67 Abs. 1 Satz 2 des Musterstatuts für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und dazu Urteil des Senats vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 7.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 37), zu der Überzeugung gelangt, den Beigeladenen sei seinerzeit kein dingliches Nutzungsrecht zugewiesen worden. - BVerwG, 04.09.1997 - 7 B 285.97
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Für die Frage des redlichen Erwerbs im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - NJW 1996, 1361 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 20/94]; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 7.95 -) nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der Verleihung des dinglichen Nutzungsrechts, sondern darauf an, ob der betreffende Erwerbsvorgang dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft hat, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war; daß es an dieser Voraussetzung fehlte, legt die Beschwerde nicht dar, ganz abgesehen davon, daß mit Blick auf die Feststellungen des Verwaltungsgerichts, wonach jedenfalls seit der Neuvermessung im Jahre 1988 der Gegenstand des verliehenen Nutzungsrechts für alle Beteiligten klar war und die Beigeladenen demgemäß auch in dem Veränderungsnachweis des Liegenschaftsamts als Nutzungsberechtigte in bezug auf beide Flurstücke geführt wurden, in einem Revisionsverfahren von der Rechtsbeständigkeit des Erwerbs in dem genannten Sinne auszugehen wäre. - VG Dessau, 08.09.1998 - A 3 K 78/97 Entgegen der Auffassung des Klägers setzt ein redlicher Erwerb i. S. d. genannten Gesetzesstelle nicht voraus, daß das zugrundeliegen Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 7 C 7.95 -, VIZ 1996, S. 712; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996.
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