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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,58
BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84 (https://dejure.org/1986,58)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1986 - 7 C 76.84 (https://dejure.org/1986,58)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - 7 C 76.84 (https://dejure.org/1986,58)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Lärmschutzmaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkerhrsbehörde - Ermessen - Schutzmaßnahmen - Verkehrslärm - Straßenplanungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 234
  • NJW 1986, 2655
  • NVwZ 1986, 918 (Ls.)
  • DVBl 1987, 278
  • DVBl 1987, 373
  • DÖV 1986, 926
 
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Wird zitiert von ... (249)Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 18.05.1982 - II OE 108/78
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Demgemäß haben die Straßenverkehrsbehörden u.a. darauf hinzuwirken, daß vom Durchgangsverkehr in erster Linie die dafür gewidmeten überörtlichen Straßen und nicht die örtlichen Erschließungsstraßen reiner Wohngebiete benutzt werden (ebenso Hess.VGH, Urteil vom 18. Mai 1982 - II OE 108/78 - in VerkMitt. 1983, 24).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Dazu gehört auch im Vorfeld der Grundrechte der Schutz vor Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (vgl. BVerwGE 59, 221, 227 f.) [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78].
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Die Erheblichkeit der Lärmbeeinträchtigung oder - was gleichsteht - ihre Unzumutbarkeit kennzeichnet damit eine äußerste, im Wege gerechter Abwägung zu Lasten des Betroffenen nicht mehr oder nur gegen Entschädigung überwindbare Grenze (vgl. BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]); hieraus folgt - wie zur Klarstellung hinzugefügt sei -, daß Lärmbelästigungen, die diese Grenze nicht erreichen, keineswegs stets und generell, sondern nur in dem Rahmen hingenommen werden müssen, der einer gerechten Abwägung standhält.
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Zwar ist § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I S. 1060) - StVO -, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 und vom 29. Juni 1983 - BVerwGE 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Hinzu kommt der bereits für den planungsrechtlichen Lärmschutz anerkannte Gesichtspunkt (BVerwGE 51, 15, 34 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]; 61, 295, 299), [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 4/78]daß die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms fließend ist und mindestens solange einen Spielraum läßt, wie es an der Bestimmung durch eine Rechtsnorm fehlt, eine Tatsache, die nach dem Scheitern des Entwurfs eines Verkehrslärmschutzgesetzes (Bundestags-Drucksache 8/1671 und 8/3730) andauert.
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Hinzu kommt der bereits für den planungsrechtlichen Lärmschutz anerkannte Gesichtspunkt (BVerwGE 51, 15, 34 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]; 61, 295, 299), [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 4/78]daß die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms fließend ist und mindestens solange einen Spielraum läßt, wie es an der Bestimmung durch eine Rechtsnorm fehlt, eine Tatsache, die nach dem Scheitern des Entwurfs eines Verkehrslärmschutzgesetzes (Bundestags-Drucksache 8/1671 und 8/3730) andauert.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Zwar ist § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I S. 1060) - StVO -, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 und vom 29. Juni 1983 - BVerwGE 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Zwar ist § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I S. 1060) - StVO -, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 und vom 29. Juni 1983 - BVerwGE 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • Drs-Bund, 23.03.1978 - BT-Drs 8/1671
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
    Hinzu kommt der bereits für den planungsrechtlichen Lärmschutz anerkannte Gesichtspunkt (BVerwGE 51, 15, 34 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]; 61, 295, 299), [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 4/78]daß die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms fließend ist und mindestens solange einen Spielraum läßt, wie es an der Bestimmung durch eine Rechtsnorm fehlt, eine Tatsache, die nach dem Scheitern des Entwurfs eines Verkehrslärmschutzgesetzes (Bundestags-Drucksache 8/1671 und 8/3730) andauert.
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der …

    Rn. 12 Diese Ermächtigung ist zwar primär auf den Schutz der Allgemeinheit gerichtet, sie dient aber auch den privaten Interessen des Straßenanliegers an einer ungehinderten Nutzung seiner Grundstücksein- und -ausfahrt (BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1971 - 7 C 48.69 - BVerwGE 37, 112 und vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).
  • BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs von Anwohnern gegen die …

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - (BVerwGE 74, 234) zum Schutz von Anliegern vor Lärm auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO ergibt sich im Ergebnis nichts Anderes.

    Danach kann der Einzelne einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten haben bei Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).

    Hierfür genügten - so das damalige Urteil - Lärmbeeinträchtigungen, die jenseits dessen lägen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden müsse; auch bei derartigen erheblichen Beeinträchtigungen dürfe die Behörde von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheine (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 a. a. O. S. 239 f.).

    Rn. 46 Ob Beeinträchtigungen der Gehwegbenutzung durch verbotswidrig geparkte Fahrzeuge erheblich sind, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).

    Rn. 49 a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der im Straßenverkehrsrecht im Rahmen von § 45 Abs. 1 StVO zu gewährende Drittschutz grundsätzlich auf einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzt (vgl. u. a. BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 …und vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9 = juris Rn. 18 m. w. N.).

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes …

    Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, 41. EL Juli 2021, VwGO § 42 Abs. 2 Rn. 89; speziell zu § 45 Abs. 1 siehe BVerwG, Beschl. 02.08.1989 - 7 B 62.89, juris Rn. 2 und Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84, juris Rn. 10; zur polizeilichen Generalklausel Goldhammer, in: Möstl/Schwabenbauer, BeckOK PolR.

    Solche Individualinteressen sind von der Rechtsprechung etwa bei der Einrichtung einer Bedarfsampel zum Zwecke des sicheren Viehtriebs (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141.85, juris), zum Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 juris), bei Behinderung der Garagenbenutzung durch parkende Autos (…BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69, juris) oder bei Maßnahmen vor dem Haus eines Rollstuhlfahrers (…OVG Saarland, Beschl. v. 25.01.2002 - 9 Q 49/01, juris Rn. 6 ff.) anerkannt worden.

    Soweit Normen des Straßenverkehrsrechts gegen derartige grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen schützen wollen und die Kläger als Straßenanlieger diesen Schutz geltend machen, kann ein öffentlich-rechtlicher Individualanspruch gegeben sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84, juris Rn. 10 zu § 45 StVO).

    Vielmehr bedarf es auch hier einer Beeinträchtigung, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigt (vgl. zu § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84, juris Rn. 10).

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