Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12; BayHSchG Art. 43 Abs. 5 S. 2
Versagung der Studienzulassung eines ungeeigneten behinderten Studierenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berücksichtigung einer Behinderung bei der Zulassung zu einem Hochschulstudiengang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.11.2020 - M 4 E 20.4829
- VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 06.05.2019 - 7 CE 18.2023
Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang "Psychologie"
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Rn. 18 2. Soweit der Antragsteller vorbringt, das Verwaltungsgericht hätte die Frage, ob die Satzung auch ohne eine ausdrückliche Härtefallregelung verfassungsgemäß ist, nicht offenlassen dürfen, da es in einem so grundrechtsrelevanten Bereich wie dem vorliegenden nicht genüge, die Härtefallentscheidung allein "in die Einzelfallprüfung des Antragsgegners" zu stellen, stellt er die Annahme des Gerichts nicht durchgreifend in Frage, dass nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 6.5.2019, 7 CE 18.2023 - juris Rn. 23) in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob die Nichtzulassung zum begehrten Masterstudium wegen der geltend gemachten Gründe eine außergewöhnliche Härte bedeute, so dass in jedem Fall die Berücksichtigung von Härtefallgründen gewährleistet und diese Frage auch im Übrigen nicht entscheidungserheblich sei.Entsprechende Ausführungen wären vorliegend vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil sich der Senat hierzu im Beschluss vom 6. Mai 2019 - 7 CE 18.2023 - (…juris Rn. 19) gerade nicht verhalten hat.
Rn. 25 Nicht zielführend ist in diesem Zusammenhang die Kritik des Antragstellers, dem Beschluss des Senats vom 6. Mai 2019 - 7 CE 18.2023 - (…juris Rn. 24) könne nicht entnommen werden, dass zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nicht auch eine Zulassung "mit Auflagen" genüge.
Denn durch den Hinweis des Senats auf das Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), wonach behinderte Studienbewerber wegen ihrer Behinderung grundsätzlich keine Besserstellung gegenüber nicht behinderten Bewerbern erfahren dürfen, wird zweifelsfrei deutlich, dass auch bei behinderten Bewerbern im Regelfall ausschließlich die Eignung über die Zulassung zum Masterstudium entscheidet und darüber hinaus - über das Korrektiv der Verhältnismäßigkeit - außergewöhnliche Härtegesichtspunkte nur ausnahmsweise im Einzelfall Berücksichtigung finden können, wobei eine Behinderung alleine in der Regel noch keinen besonderen Härtefall begründet und besondere Härtegesichtspunkte, die für die Zulassung zu einem Studium an einem ausgewählten Studienort sprechen, ausnahmsweise auch bei einem nichtbehinderten Bewerber vorliegen können (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2019, a.a.O. Rn. 23).
Der Senat hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, ein strenger Maßstab angelegt werden müsse und der Bewerber keinen Anspruch darauf habe, dass von ihm keine weiteren Anstrengungen abverlangt werden (vgl. BayVGH, B.v. 6. Mai 2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 24, 26).
- BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Den Hochschulen steht nach Art. 5 Abs. 3 GG das Recht zu, ihren Studiengang nach eigenen wissenschaftlichen Kriterien zu prägen und dabei eigene Schwerpunkte zu setzen (vgl. BVerfG, U.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - BVerfGE 147, 253 Rn. 120). - BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08
Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Sie hängt davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Hierbei verkennt der Antragsteller, dass er mit seiner Forderung nach Kompensation keinen Ausgleich für einen Ausschluss von Teilhaberechten begehrt, sondern aufgrund seiner Behinderung eine Besserstellung verlangt, es jedoch grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist, wie er eine auf die Behinderung bezogene konkrete Fördermaßnahme zur Kompensation ausgestaltet (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2018 - 6 C 48.16 - juris Rn. 34). - BVerwG, 14.12.2016 - 6 C 19.15
Bachelorstudiengänge; Gebot der Verhältnismäßigkeit; Gesetzgebungskompetenzen des …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Soweit der Antragsteller Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2018 - 6 C 19.15 - (…juris Rn. 10) und meint, hierin einen Beleg dafür zu finden, dass ihm Umwege unzumutbar seien, verkennt er, dass sich die Entscheidung nicht mit der Frage befasst, ob ein Bewerber auf andere mögliche und zumutbare Wege verwiesen werden darf. - VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag für die öffentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Rn. 19 Die Abgrenzung, ob ein materieller Satzungsmangel zur Teilnichtigkeit oder Gesamtnichtigkeit einer Satzung führt, orientiert sich an dem auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz der Teilnichtigkeit zivilrechtlicher Willenserklärungen nach § 139 BGB (…BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 - juris Rn. 20; U.v. 1.3.2010 - 20 B 09.1890 - BayVBl 2010, 670). - VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12
Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Die Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und können deshalb sinnvoll nur auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.7.2013 - Vf. 9-VII-12 - BayVBl 2014, 206/209 zu Art. 44 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG). - VGH Bayern, 02.02.2012 - 7 CE 11.3019
Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bei Aussicht des erfolgreichen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Rn. 13 Ein Studienbeginn im Wintersemester 2020/2021 ist zwar nach dessen Ende ausgeschlossen, hierdurch ist die Dringlichkeit jedoch nicht entfallen (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - BayVBl 2012, 533 Rn. 11 f.). - OVG Niedersachsen, 05.02.2019 - 2 LB 17/17
Altersdiskriminierung; Altersstudiengebühren; Seniorenstudiengebühren; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Rn. 30 2. Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich ein Anspruch auf Zulassung auch nicht aus dem allgemeinen Rechtsgedanken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), da das AGG kein allgemeines Benachteiligungsverbot enthält, das hinsichtlich des Hochschulbereichs über den Schutz der Beschäftigten sowie den Schutz im Zivilrechtsverkehr hinausgehen würde (vgl. NdsOVG, U.v. 5.2.2019 - 2 LB 17/17 - juris Rn. 23 ff.). - VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
Zulassung zum Masterstudium "Management"
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Innerhalb dieses Rahmens steht ihnen ein weiter Gestaltungsspielraum offen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 06.02.2014 - 7 CE 13.2222
Deutsche Sprachkenntnisse gemäß Stufe C1 des CEFR als Voraussetzung der Zulassung …
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131
Antrag auf vorläufige Zulassung zu Masterstudiengang im Wege der einstweiligen …
- VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059
Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit …
- VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
Studiengangspezifische Eignung für ein Masterstudiengang "Psychologie"
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 7 CE 11.10068
Zahnmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Stiftung für …
- VG Würzburg, 29.04.2026 - W 9 K 25.1694
Prozesskostenhilfe, Eignungsfeststellungsverfahren, Gleichwertigkeitsprüfung, …
An der Verfassungsmäßigkeit dieser Ermächtigungsgrundlage bestehen keine Zweifel (…vgl. VG Würzburg, U.v. 15.7.2025 - W 9 K 24.1679 - juris Rn. 48;… zur Vorgängerregelung des § 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG: BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… entsprechend zu Art. 89 BayHIG: BayVGH, B.v. 13.6.2024 - 7 CE 24.270 - juris Rn. 17 m.w.N.).Die Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen richten sich nämlich nach dem jeweiligen Studiengang und können deshalb sinnvoll nur auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 15;… B.v. 13.6.2024 - 7 CE 24.270 - juris Rn. 17;… VG Würzburg, U.v. 15.7.2025 - W 9 K 24.1679 - juris Rn. 48).
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21).
Innerhalb dieses Rahmens steht ihnen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16;… B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21;… VG Würzburg, U.v. 15.7.2025 - W 9 K 24.1679 - juris Rn. 50).
Rn. 34 Soweit in der Rechtsprechung schließlich gefordert wird, zur Wahrung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit in begründeten Ausnahmefällen geringere Qualifikationen ausreichen zu lassen oder Befreiungsmöglichkeiten vorzusehen (…vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 18;… B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 22 ff.), wenn die Nichtzulassung zum begehrten Studium im konkreten Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeutete (…vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 22 f.; B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 18), gereicht dies der Klägerin schließlich auch nicht zum Vorteil.
- VG Würzburg, 15.07.2025 - W 9 K 24.1679
Masterstudiengang Psychologie: Klinische, Psychologie, Psychotherapie und …
An der Verfassungsmäßigkeit dieser Ermächtigungsgrundlage bestehen keine Zweifel (…vgl. zur Vorgängerregelung des § 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG: BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… entsprechend zu Art. 89 BayHIG: BayVGH, B.v. 13.6.2024 - 7 CE 24.270 - juris Rn. 17 m.w.N.).Die Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen richten sich nämlich nach dem jeweiligen Studiengang und können deshalb sinnvoll nur auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 15;… B.v. 13.6.2024 - 7 CE 24.270 - juris Rn. 17).
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21).
Innerhalb dieses Rahmens steht ihnen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16;… B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21).
Rn. 60 (3) Soweit in der Rechtsprechung gefordert wird, zur Wahrung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit in begründeten Ausnahmefällen geringere Qualifikationen ausreichen zu lassen oder Befreiungsmöglichkeiten vorzusehen (…vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 18;… B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 22 ff.), wenn die Nichtzulassung zum begehrten Studium im konkreten Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeutete (…vgl. vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 22 f.; B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 18), gereicht dies der Klägerin schließlich auch nicht zum Vorteil.
- VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344
Zulassung zum Masterstudium bei Täuschung
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- VG München, 19.01.2022 - M 3 E 21.5220
Erfolgreicher Eilantrag auf Zulassung zu einem Masterstudium nach Plagiatsvorwurf …
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG München, 29.09.2023 - M 4 E 23.3024
Eignungsprüfung, Zulassung zum Masterstudiengang Management and Technology …
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG München, 16.08.2023 - M 3 E 23.3290
Einstweiliger Rechtschutz, Eignungsverfahren, Keine Glaubhaftmachung eines …
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG München, 19.01.2022 - M 3 E 21.5482
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im …
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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