Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayJAPO § 13; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; VwGO § 123, § 146 Abs. 4
Keine Schreibzeitverlängerung für Zweite Juristische Prüfung bei Long Covid - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung eines Nachteilsausgleichs in Form einer Schreibzeitverlängerung von jeweils einer Stunde für die schriftlichen Prüfungen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; Sicherung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit
- rechtsportal.de
Gewährung eines Nachteilsausgleichs in Form einer Schreibzeitverlängerung von jeweils einer Stunde für die schriftlichen Prüfungen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; Sicherung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Pressebericht, 21.07.2024)
Mit Long Covid ins Referendariat: "Die Wut hat mich gerettet"
Verfahrensgang
- VG München, 23.11.2023 - M 4 E 23.5514
- VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Ablehnung des Nachteilsausgleichs wegen Epilepsie
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der durch eine Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der Fähigkeit zur Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit des Prüflings, nicht dagegen dem Ausgleich einer durch die Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsfähigkeit selbst (…vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 24.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 10;… OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 10; Jeremias, NVwZ 2019, 839/840 f.).Ein Nachteilsausgleich ist somit dann zu gewähren, wenn lediglich die Beeinträchtigung vorliegt, eine an sich vorhandene Leistungsfähigkeit technisch umsetzen zu können, nicht jedoch, wenn bereits die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die jeweils geforderten Prüfungsleistungen aufgrund in der Person des Prüflings liegender persönlichkeitsbedingter Einschränkungen dem Grunde nach vermindert ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2023 a.a.O.; Quapp, DVBl 2018, 80/82).
Bei einer (dauerhaften) Einschränkung der Leistungsfähigkeit kommt eine Rücksichtnahme auf persönliche Belastungen des Prüflings in Form eines Nachteilsausgleichs nicht in Betracht, wenn dieser (auch) erweisen soll, dass er mit solchen Schwierigkeiten fertig wird und mithin die Grundvoraussetzungen der durch die Prüfung zu ermittelnden Eignung für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung besitzt (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 a.a.O.;… OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 12).
Würde man derartige persönlichkeitsbedingte Erschwernisse berücksichtigen, führte dies prüfungsrechtswidrig dazu, durch Prüfungsvergünstigungen Leistungsschwächen auszugleichen, die für Art und Umfang der Eignung und Befähigung, die mit dem Leistungsnachweis gerade festgestellt werden sollen, von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 a.a.O.;… Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 301e m.w.N.).
Rn. 10 Ob eine geltend gemachte Erkrankung die Leistungsfähigkeit eines Prüflings mindert oder lediglich zu einer Beeinträchtigung der Darstellungsfähigkeit der eigentlich vorhandenen Leistungsfähigkeit führt, lässt sich nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls anhand einer tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung klären, die unter Berücksichtigung der in der Prüfung abverlangten Leistungen und der späteren Anforderungen im angestrebten Beruf vorzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 11;… NdsOVG, B.v. 22.6.20 - 2 LA 461/2021 - juris Rn. 17;… VGH BW, B.v. 22.2.2021 - 9 S 556/21 - juris Rn. 5;… Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 301d).
Das Verwaltungsgericht habe die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2023 - 7 CE 23.330 - (juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 - (juris) in Bezug genommen, dabei jedoch übersehen, dass der vorliegende Fall grundlegend anders liege.
Bestehen durch eine Krankheit bereits auf der Ebene der kognitiven Leistungsfähigkeit Beeinträchtigungen und benötigt ein Antragsteller daher mehr Zeit zur Lösungsfindung und nicht nur zur Darstellung der innerhalb der vorgegebenen Zeit gefundenen Lösung, kommt ein Nachteilsausgleich nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 19; ebenso OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 14 E 467/12 - juris Rn.4, wonach eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung beim Denken keinen Anspruch auf Schreibzeitverlängerung begründet, weil die Denkleistung, in beschränkter Zeit eine Klausuraufgabe zu lösen, die geforderte Prüfungsleistung ist).
- BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der durch eine Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der Fähigkeit zur Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit des Prüflings, nicht dagegen dem Ausgleich einer durch die Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsfähigkeit selbst (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 18 f.;… BayVGH, B.v. 24.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 10;… OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 10; Jeremias, NVwZ 2019, 839/840 f.).Es müssen grundsätzlich einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen gelten; die tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung müssen gleichartig sein (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 29).
Das Gebot der Chancengleichheit vermittelt jedoch keinen Anspruch auf eine Leistungsbewertung, die das individuelle Leistungsvermögen hinsichtlich der zu prüfenden Befähigung berücksichtigt bzw. dessen Mängel, die nicht nur die Fähigkeit zur technischen Darstellung betreffen, kompensiert (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 6 B 986/21
Nachteilsausgleich; Schreibzeitverlängerung; juristischer Vorbereitungsdienst; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der durch eine Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der Fähigkeit zur Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit des Prüflings, nicht dagegen dem Ausgleich einer durch die Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsfähigkeit selbst (…vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 18 f.;… BayVGH, B.v. 24.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 10; Jeremias, NVwZ 2019, 839/840 f.).Bei einer (dauerhaften) Einschränkung der Leistungsfähigkeit kommt eine Rücksichtnahme auf persönliche Belastungen des Prüflings in Form eines Nachteilsausgleichs nicht in Betracht, wenn dieser (auch) erweisen soll, dass er mit solchen Schwierigkeiten fertig wird und mithin die Grundvoraussetzungen der durch die Prüfung zu ermittelnden Eignung für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung besitzt (…vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 a.a.O.; OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 12).
Das Verwaltungsgericht habe die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2023 - 7 CE 23.330 - (juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 - (juris) in Bezug genommen, dabei jedoch übersehen, dass der vorliegende Fall grundlegend anders liege.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 14 E 467/12
Auswirkungen der Nichtgewährung einer Schreibzeitverlängerung bei einem Prüfling; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Bestehen durch eine Krankheit bereits auf der Ebene der kognitiven Leistungsfähigkeit Beeinträchtigungen und benötigt ein Antragsteller daher mehr Zeit zur Lösungsfindung und nicht nur zur Darstellung der innerhalb der vorgegebenen Zeit gefundenen Lösung, kommt ein Nachteilsausgleich nicht in Betracht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 19; ebenso OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 14 E 467/12 - juris Rn.4, wonach eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung beim Denken keinen Anspruch auf Schreibzeitverlängerung begründet, weil die Denkleistung, in beschränkter Zeit eine Klausuraufgabe zu lösen, die geforderte Prüfungsleistung ist). - VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21
Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Rn. 10 Ob eine geltend gemachte Erkrankung die Leistungsfähigkeit eines Prüflings mindert oder lediglich zu einer Beeinträchtigung der Darstellungsfähigkeit der eigentlich vorhandenen Leistungsfähigkeit führt, lässt sich nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls anhand einer tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung klären, die unter Berücksichtigung der in der Prüfung abverlangten Leistungen und der späteren Anforderungen im angestrebten Beruf vorzunehmen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 11;… NdsOVG, B.v. 22.6.20 - 2 LA 461/2021 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 22.2.2021 - 9 S 556/21 - juris Rn. 5;… Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 301d). - VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349
Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Es müssen grundsätzlich einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen gelten; die tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung müssen gleichartig sein (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 29).
- VG Wiesbaden, 29.04.2025 - 7 L 819/25
Nachteilsausgleich im 2. Juristischen Staatsexamen
Wie der Antragsgegner zu Recht ausführt, setzt die Gewährung von Nachteilsausgleich voraus, dass eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Prüflings in einem Bereich vorliegt, der nicht Prüfungsgegenstand ist (BVerwG…, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210/85 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris Rn. 9; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 2 ME 444/20 -, juris Rn. 25; VG Gießen…, Urteil vom 19. November 2019 - 8 K 3432/17.GI -, juris Rn. 47 ; VG Ansbach…, Beschluss vom 26. April 2013 - AN 2 E 13.00754 -, juris Rn. 20).Dem Gebot der Chancengleichheit im Prüfungswesen, das insoweit in erster Linie auf Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung abzielt, wird eine Organisation des Prüfungsverfahrens grundsätzlich bereits dann Genüge getan, wenn alle Prüflinge ihr Prüfungswissen bzw. ihre Leistungen unter den gleichen Bedingungen unter Beweis stellen können, mithin ihre Fähigkeiten unverfälscht ermittelt und einer Bewertung zugeführt werden (Bay. VGH, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris Rn. 15).
Insoweit überzeugen auch die Ausführungen des Antragsgegners, was die Vergleichbarkeit des Falls des Antragstellers mit Long-Covid-Erkrankten und ADHS-Betroffenen hinsichtlich der Konzentrationsfähigkeit angeht (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 -, juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris Rn. 9 ff.).
- VG Wiesbaden, 13.05.2026 - 7 L 975/26
Nachteilsausgleich - Hustender Mitprüfling kein Grund für Platzwechsel
Schließlich stellt nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 29. April 2025 - 7 L 819/25.WI -, in juris veröffentlicht) eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Prüflings in einem Bereich vorliegt, der nicht Prüfungsgegenstand ist, keinen Anlass für einen Nachteilsausgleich dar (BVerwG…, Beschluss vom 13. Dezember D.5 - 7 B 210/85 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris Rn. 9; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 2 ME 444/20 -, juris Rn. 25; VG Gießen…, Urteil vom 19. November 2019 - 8 K 3432/17.GI -, juris Rn. 47 ; VG Ansbach…, Beschluss vom 26. April 2013 - AN 2 E 13.00754 -, juris Rn. 20).Dem Gebot der Chancengleichheit im Prüfungswesen, das insoweit in erster Linie auf Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung abzielt, wird eine Organisation des Prüfungsverfahrens grundsätzlich bereits dann Genüge getan, wenn alle Prüflinge ihr Prüfungswissen bzw. ihre Leistungen unter den gleichen Bedingungen unter Beweis stellen können, mithin ihre Fähigkeiten unverfälscht ermittelt und einer Bewertung zugeführt werden (Bay. VGH, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2025 - 14 B 1104/25 Rn. 8 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris, Rdnr. 9; OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 -, juris, Rdnr. 10 m.w.N.
Rn. 11 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris, Rdnr. 14; OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 -, juris, Rdnr. 17.
- VG Greifswald, 11.11.2025 - 6 A 1697/24
Verhältnismäßigkeit eines Prüfungskonzepts für die juristische Zwischenprüfung
Würde man derartige persönlichkeitsbedingte Erschwernisse berücksichtigen, führte dies prüfungsrechtswidrig dazu, durch Prüfungsvergünstigungen Leistungsschwächen auszugleichen, die für Art und Umfang der Eignung und Befähigung, die mit dem Leistungsnachweis gerade festgestellt werden sollen, von wesentlicher Bedeutung sind (VGH München, Beschluss vom 27. November 2023 - 7 CE 23.2130 -, juris Rn. 9;… Jeremias in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 301e).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".