Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayEUG Art. 56 Abs. 4 S. 3, Art. 76 S. 2; BayIfSMV § 12 Abs. 2 S. 1, S. 3, § 13 Abs. 2 S. 1, S. 3; VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
Erfolglose Beschwerde im Verfahren gegen Verwaltungsakt des Landratsamts, mit dem die Antragsteller - unter Androhung eines Zwangsgelds - verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind unter Erfüllung der Covid-19-Testpflicht regelmäßig am Schulunterricht ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht an Schulen
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht trotz Corona-Pandemie und Testpflicht ... - Corona-Virus
Verfahrensgang
- VG München, 14.12.2021 - M 3 S 21.6405
- VG München, 14.12.2021 - M 3 S 21.6407
- VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
- VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3151
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 12.10.2021 - 25 NE 21.2471
Masken- und Testpflicht an Schulen
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Rn. 12 (2) Die bis dahin in ständiger Rechtsprechung vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Auffassung, die angeordnete Erbringung von Testnachweisen als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht stelle eine Testobliegenheit dar (…vgl. zuletzt u.a. B.v. 28.9.2021 - 25 NE 21.2420 - juris Rn. 22), hat sich jedenfalls durch den deklaratorischen Hinweis in § 13 Abs. 2 Satz 3 14. BayIfSMV (jetzt § 12 Abs. 2 Satz 3 15. BayIfSMV), die Schulpflicht bleibe unberührt, zu einer unbedingten Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gewandelt (bereits als Testpflicht bezeichnet in BayVGH, B.v. 12.10.2021 - 25 NE 21.2471 - juris Rn. 29 ff.;… B.v. 28.10.2021 - 25 NE 21.2596 - juris Rn. 29 ff.).Bei der gebotenen summarischen Prüfung bestehen keine durchgreifenden Bedenken, dass die vorgenannten Bestimmungen eine ausreichende Verordnungsermächtigung für den durch sie erfolgenden Grundrechtseingriff darstellen und sie insbesondere auch dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechen (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2021 - 25 NE 21.2471 - juris Rn. 19 m.w.N.).
Die mit der Testpflicht einhergehende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität ist nur von kurzer Dauer und von niedrigschwelliger Intensität (so auch BayVGH, B.v. 12.10.2021 - 25 NE 21.2471 - juris Rn. 45 ff. mit Verweis auf BayVerfGH, E.v. 21.4.2021 - Vf. 26-VII-21 - juris Rn. 27 f. zur Verhältnismäßigkeit bei angenommener Testpflicht).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2021 - 19 B 1664/21
Ausschluss ungetesteter Personen von der Teilnahme an Nutzungen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Rn. 15 Bei ihrer Argumentation, das Landratsamt habe eine Testpflicht durch Verwaltungsakt eingeführt, lassen die Antragsteller dieses Ineinandergreifen von Rechtsnormen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten völlig unberücksichtigt (vgl. hierzu auch OVG NW, B.v. 8.12.2021 - 19 B 1664/21 - juris Rn. 7).Es ist Aufgabe des hierfür demokratisch legitimierten Gesetzgebers und der seiner Kontrolle unterliegenden Exekutive, den Gesundheitsschutz bezogen auf das Risiko einer Infektion mit Covid-19 und etwaiger Folgeerkrankungen einerseits und körperlich-gesundheitliche und psychologische Beeinträchtigungen sowie soziale Auswirkungen aufgrund anhaltenden Distanzunterrichts andererseits im Spannungsverhältnis von Individualgrundrechten und Schulpflicht angemessen in Abwägung zu bringen und einer vertretbaren Bewertung zuzuführen (vgl. OVG NW, B.v. 8.12.2021 - 19 B 1664/21 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.10.2021 - 25 NE 21.2525
Eilantrag gegen Regelung zu Corona-Tests an Schulen bleibt ohne Erfolg
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Das Verwaltungsgericht hat hierzu unter Verweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 11. Oktober 2021 - 25 NE 21.2525 - (BeckRS 2021, 30069 Rn. 29 ff.) u.a. ausgeführt, die Angemessenheit der Regelung hänge nicht vom Angebot eines Distanzunterrichts ab.Rn. 19 Soweit die Antragsteller in diesem Zusammenhang behaupten, im Fall einer Verpflichtung müsse eine Gesundheitsgefahr (auch hinsichtlich der Verpflichtung, im Präsenzunterricht Masken tragen zu müssen) umfänglich ausgeschlossen werden, die Beweispflicht hierfür liege beim Antragsgegner, führen sie im Beschwerdeverfahren weder substantiiert dazu aus, warum die in der Schule angebotenen Tests eine Gesundheitsgefahr darstellen, noch setzen sie sich i.S.v. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO mit der gegenteiligen, auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 11. Oktober 2021 - 25 NE 21.2525 - (BeckRS 2021, 30069 Rn. 28) gestützten Ansicht des Verwaltungsgerichts auseinander, an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der in der Schule angebotenen Schnelltests bestünden keine Zweifel.
- BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89
Schulpflicht und Elternrechte
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Eltern können sich daher für die Fernhaltung ihres Kindes von der Schule nicht auf gegenläufige eigene Erziehungsvorstellungen berufen (vgl. BVerfG, B.v. 21.4.1989 - 1 BvR 235/89 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01
Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Die Antragsteller verkennen, dass die in Art. 129 Abs. 1 BV statuierte Schulpflicht eine die Kinder und auch die Eltern treffende staatsbürgerliche Grundpflicht ist, die das Erziehungsrecht der Eltern verfassungsmäßig einschränkt (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.12.2002 - Vf.-73-VI - VerfGHE 55, 189, 195). - VGH Bayern, 02.08.2007 - 7 ZB 07.987
Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkankung der Prozessbevollmächtigten; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Der staatliche Erziehungsauftrag ist darauf gerichtet, das Kind durch die gemeinsame Bildung und Erziehung mit anderen Kindern bei der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern (BayVGH, B.v. 2.8.2007 - 7 ZB 07.987 - BayVBl 2009, 19). - BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Insbesondere belastet eine Pflicht, sich wöchentlich mehrfach auf das Vorliegen einer Infektion testen zu lassen, Schülerinnen und Schüler weniger als der Wegfall von Präsenzunterricht (vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - juris Rn. 125). - VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 26-VII-21
Keine einstweilige Anordnung gegen die Testobliegenheit an Schulen (Corona)
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Die mit der Testpflicht einhergehende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität ist nur von kurzer Dauer und von niedrigschwelliger Intensität (so auch BayVGH, B.v. 12.10.2021 - 25 NE 21.2471 - juris Rn. 45 ff. mit Verweis auf BayVerfGH, E.v. 21.4.2021 - Vf. 26-VII-21 - juris Rn. 27 f. zur Verhältnismäßigkeit bei angenommener Testpflicht). - VGH Bayern, 28.10.2021 - 25 NE 21.2596
Zur Masken- und Testpflicht an Schulen
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Rn. 12 (2) Die bis dahin in ständiger Rechtsprechung vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Auffassung, die angeordnete Erbringung von Testnachweisen als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht stelle eine Testobliegenheit dar (…vgl. zuletzt u.a. B.v. 28.9.2021 - 25 NE 21.2420 - juris Rn. 22), hat sich jedenfalls durch den deklaratorischen Hinweis in § 13 Abs. 2 Satz 3 14. BayIfSMV (jetzt § 12 Abs. 2 Satz 3 15. BayIfSMV), die Schulpflicht bleibe unberührt, zu einer unbedingten Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gewandelt (…bereits als Testpflicht bezeichnet in BayVGH, B.v. 12.10.2021 - 25 NE 21.2471 - juris Rn. 29 ff.; B.v. 28.10.2021 - 25 NE 21.2596 - juris Rn. 29 ff.). - VGH Bayern, 28.09.2021 - 25 NE 21.2420
Testpflicht bei Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht und für Beschäftigte …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152
Rn. 12 (2) Die bis dahin in ständiger Rechtsprechung vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Auffassung, die angeordnete Erbringung von Testnachweisen als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht stelle eine Testobliegenheit dar (vgl. zuletzt u.a. B.v. 28.9.2021 - 25 NE 21.2420 - juris Rn. 22), hat sich jedenfalls durch den deklaratorischen Hinweis in § 13 Abs. 2 Satz 3 14. BayIfSMV (jetzt § 12 Abs. 2 Satz 3 15. BayIfSMV), die Schulpflicht bleibe unberührt, zu einer unbedingten Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gewandelt (…bereits als Testpflicht bezeichnet in BayVGH, B.v. 12.10.2021 - 25 NE 21.2471 - juris Rn. 29 ff.;… B.v. 28.10.2021 - 25 NE 21.2596 - juris Rn. 29 ff.). - VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen in einer Beschwerdebegründung; …
- VGH Bayern, 10.08.2011 - 6 CS 11.1338
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Technischer Fernmeldebetriebsinspektor …
- VG Bayreuth, 27.01.2022 - B 3 S 22.43
Schulpflicht, Testpflicht, Präsenzunterricht, Sorgetragen
Weder Art. 118 Abs. 1 BayEUG noch Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG treffen abschließende Regelungen; vielmehr bleibt daneben Raum für die zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Erziehungsberechtigten minderjähriger Schulpflichtiger (…VG Augsburg, B.v. 7.5.2002 - Au 9 S 02.507 - juris Rn. 17;… bestätigt durch BayVGH, B.v. 20.8.2002 - 7 CS 02.1302 - Rn. 20; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 3 S 21.6390 - juris; bestätigt durch BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 7, 14).Seit diesem Zeitpunkt besteht eine unbedingte Testpflicht für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler (BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 9, 12).
Dass es dem Willen des Verordnungsgebers entspricht, die Schulpflicht ab dem 6. Oktober 2021 auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern durchzusetzen, die - wie die Kinder des Antragstellers - den infektionsschutzrechtlich auferlegten Tests nicht nachkommen und deshalb am Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, ist auch der insofern weiterhin maßgeblichen Begründung zur Änderungsverordnung zu entnehmen (BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 13 f.).
Eine derartige Anordnung ist auch im vorliegenden Fall nicht Gegenstand des im Hauptsacheverfahren angefochtenen Bescheids (BayVGH, B.v. 7.1.2022, a.a.O. Rn. 20).
Auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Beschluss vom 7. Januar 2022 - 7 CS 21.3152 - (BeckRS 2022, 179 Rn. 16 ff.) wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen verwiesen.
Der Antragsteller ist verpflichtet, auf die Teilnahme seiner Kinder am Präsenzunterricht hinzuwirken, auch wenn das Kind eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende infektionsschutzrechtliche Zugangsvoraussetzung hinnehmen muss, die er selbst oder das Kind ablehnt (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 25, 27, 29).
- VG Bayreuth, 02.06.2022 - B 3 S 22.497
Schulpflicht, Sorgetragen
Weder Art. 118 Abs. 1 BayEUG noch Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG treffen abschließende Regelungen; vielmehr bleibt daneben Raum für die zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Erziehungsberechtigten minderjähriger Schulpflichtiger (…VG Augsburg, B.v. 7.5.2002 - Au 9 S 02.507 - juris Rn. 17;… bestätigt durch BayVGH, B.v. 20.8.2002 - 7 CS 02.1302 - Rn. 20; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 3 S 21.6390 - juris; bestätigt durch BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 7, 14).Weder ist die Schule derzeit von einer Schließung betroffen bzw. die Klasse oder ein Kurs der Tochter der Antragstellerin ausgeschlossen, § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 Buchst. a) BaySchO, noch der Ausschluss der Tochter der Antragstellerin i.S.v. § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b) BaySchO durch die zuständigen Behörden zum Schutz von Leben oder Gesundheit angeordnet oder genehmigt (BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - NVwZ-RR 2022, 218 Rn. 9 ff.; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 3 S 21.6390 - juris).
Auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Beschluss vom 7. Januar 2022 - 7 CS 21.3152 - (BeckRS 2022, 179 Rn. 16 ff.) wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen verwiesen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2025 - 5 A 39.22
Maskenpflicht und Zutrittsverbot an Brandenburger Grundschulen während …
Weder der Vorschrift noch deren Begründung ist zu entnehmen, dass Schülerinnen und Schülern, die die Testobliegenheit nicht erfüllten, die Teilnahme am Distanzunterricht verweigert worden wäre (vgl. dazu ferner auch OVG Münster…, Urteil vom 13. November 2023 - 13 D 108/21.NE -, juris Rn. 107; VGH München, Beschluss vom 7. Januar 2022 - 7 CS 21.3152 -, juris Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22
Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest; …
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber unter Anordnung einer derartigen wenig eingriffsintensiven Schutzmaßnahme - jedenfalls grundsätzlich - wieder den Präsenzunterricht für alle als Regelfall (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12.11.2021 - 2 ME 172/21 -, juris Rn. 7) vorgesehen hat (…vgl. VGH BW, Beschl. v. 22.9.2021 - 1 S 2944/21 -, juris Rn. 66;… BayVGH, Beschl. v. 28.10.2021 - 25 NE 21.2579 -, juris Rn. 42;… vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 12.11.2021 - 2 ME 172/21 -, juris Rn. 15 f.; BayVGH, Beschl. v. 27.10.2021 - 25 NE 21.2610 -, BeckRS 33614 Rn. 19 u. v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 -, BeckRS 2022, 179 Rn. 12 ff.;… OVG NRW, Beschl. v. 28.2.2022 - 19 B 1973/21 -, juris Rn. 7, u. Beschl. v. 29.3.2022 - 13 B 1441/21 -, juris Rn. 47). - VG München, 10.02.2022 - M 3 S 22.567
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Durchsetzung der Schulpflicht während der …
§ 13 Abs. 2 Satz 1 14. BayIfSMV führt in der ab dem 6. Oktober 2021 geltenden Fassung (jetzt § 12 Abs. 2 Satz 1 15. BayIfSMV) in Verbindung mit den einschlägigen schulrechtlichen Bestimmungen für die von der Zugangsbeschränkung betroffenen Schülerinnen und Schüler zu einer unbedingten Testpflicht (BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179, Rn. 13).Insbesondere belastet eine Pflicht, sich wöchentlich mehrfach auf das Vorliegen einer Infektion testen zu lassen, Schülerinnen und Schüler weniger als der Wegfall von Präsenzunterricht (…vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - juris Rn. 125; zum Ganzen auch BayVGH B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179, Rn. 16 ff.).
- VG München, 14.02.2022 - M 3 S 22.276
Zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht
Rn. 35 § 13 Abs. 2 Satz 1 14. BayIfSMV führt in der ab dem 6. Oktober 2021 geltenden Fassung (jetzt § 12 Abs. 2 Satz 1 15. BayIfSMV) in Verbindung mit den einschlägigen schulrechtlichen Bestimmungen für die von der Zugangsbeschränkung betroffenen Schülerinnen und Schüler zu einer unbedingten Testpflicht (BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179, Rn. 13).Insbesondere belastet eine Pflicht, sich wöchentlich mehrfach auf das Vorliegen einer Infektion testen zu lassen, Schülerinnen und Schüler weniger als der Wegfall von Präsenzunterricht (…vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - juris Rn. 125; zum Ganzen auch BayVGH B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179, Rn. 16 ff.).
- VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21
Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages
Gleichwohl sich der Kläger zu 1.) in seiner Eigenschaft als Kreistagsmitglied und damit als Organ(-teil) des Landkreises nur auf eine Verletzung von Organrechten berufen kann (…vgl. OVG Saarland, a. a. O.), weist die Kammer darauf hin, dass es sich insoweit um Grundrechtseingriffe im unteren Bereich der Eingriffsintensität handeln würde (vgl. zur Maskenpflicht: BVerfG, Beschluss vom 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20; OVG RP, Beschluss vom 30.11.2020 - 6 B 11424/20.OVG; zur Testpflicht: VGH München, Beschluss vom 7.1.2022 - 7 CS 21.3152). - VG Bayreuth, 27.06.2025 - B 3 K 24.419
Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
Weder Art. 118 Abs. 1 BayEUG noch Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG treffen abschließende Regelungen; vielmehr bleibt daneben Raum für die zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Erziehungsberechtigten minderjähriger Schulpflichtiger (…VG Augsburg, B.v. 7.5.2002 - Au 9 S 02.507 - juris Rn. 17;… bestätigt durch BayVGH, B.v. 20.8.2002 - 7 CS 02.1302 - juris Rn. 20; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 3 S 21.6390 - juris; bestätigt durch BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 7, 14). - VG Bayreuth, 27.06.2025 - B 3 K 24.420
Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
Weder Art. 118 Abs. 1 BayEUG noch Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG treffen abschließende Regelungen; vielmehr bleibt daneben Raum für die zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Erziehungsberechtigten minderjähriger Schulpflichtiger (…VG Augsburg, B.v. 7.5.2002 - Au 9 S 02.507 - juris Rn. 17;… bestätigt durch BayVGH, B.v. 20.8.2002 - 7 CS 02.1302 - juris Rn. 20; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 3 S 21.6390 - juris; bestätigt durch BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 7, 14). - VGH Bayern, 15.02.2022 - 20 NE 21.2725
Eilantrag gegen Testpflicht von Schülerinnen und Schülern
Wenn es sich bei § 12 Abs. 2 Satz 1 15. BayIfSMV aufgrund des fehlenden Wahlrechts zwischen Distanz- und Präsenzunterricht für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler zudem nicht nur um eine Testobliegenheit, sondern um eine (vollstreckbare) Testpflicht handeln sollte (so jedenfalls BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3152 - BeckRS 2022, 179 Rn. 13 ff.), wäre die angegriffene Regelung eine Schutzmaßnahme eigener Art. Denn die - nicht zur Disposition stehende - Möglichkeit der Teilnahme am Präsenzunterricht wäre keine "Erleichterung oder Ausnahme" von einer Schutzmaßnahme, weil ein Ausschluss vom Präsenzunterricht (als fiktive "Schutzmaßnahme") gerade nicht in Betracht kommt. - VGH Bayern, 17.03.2022 - 7 CE 22.10005
Beschränkung der Bewerber in Aufbauphase einer Medizinischen Fakultät
- VG München, 09.02.2022 - M 3 S 22.265
Präsenzpflicht in der Schule trotz Testobliegenheit
- VG Bayreuth, 02.06.2022 - B 3 S 22.526
Schulpflicht, Testpflicht, Amtsärztliches Attest
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