Rechtsprechung
| ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung eines Bezirkstarifvertrages über die Gewährung einer Mobilitätszulage
- Justiz Baden-Württemberg
Art 9 Abs 3 GG, § 1004 Abs 1 BGB, § 62 Abs 2 ArbGG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung eines Bezirkstarifvertrages über die Gewährung einer Mobilitätszulage - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Aufruf zum Warnstreik
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitgeberverband kann Unterlassung eines rechtswidrigen Streiks verlangen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht Stuttgart untersagt ver.di Warnstreiks bei der Stadt Stuttgart - Streikaufruf von ver.di zur Durchsetzung einer Mobilitätszulage für jeden Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart verstößt gegen relative Friedenspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterliegen der Forderung zur Zahlung einer "Mobilitätszulage" an alle Beschäftigten einer Stadt der Friedenspflicht des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD); Einsweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Unterlassung von Aufrufen zu ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Rn. 33 c) Darüber hinaus ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (…in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 m.w.N.; in der Rechtsprechung z. B. LAG Baden Württemberg 31.3.2009 2 SaGa 1/09 - juris; Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris).Hier ist eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien vorzunehmen, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Baden Württemberg 31.03.2009 2 SaGa 1/09; LAG Köln 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 - juris).
(LAG Baden Württemberg 31.03.2009 2 SaGa 1/09 - juris).
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Die Friedenspflicht beinhaltet die schuldrechtliche Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, während der Laufzeit des Tarifvertrages keine Arbeitskämpfe zu führen und schützt Ihre Mitglieder davor, hinsichtlich der tariflich geregelten Materie mit Arbeitskampfmaßnahmen überzogen zu werden (BAG Urteil vom 19.06.2007-1 AZR 396/06 - juris).Sie verbietet es den Tarifvertragsparteien, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch infrage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen versuchen (BAG Urteil vom 19.06.2007 1 AZR 396/06 - juris).
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Rn. 45 Maßgeblich für die Bestimmung des Inhalts der mit einem Streik verfolgten Ziele sind die dem Gegner in Form des konkreten von den dazu legitimierten Gremien der Gewerkschaft getroffenen Streikbeschlusses übermittelten Tarifforderungen (BAG Urteil vom 24.04.2007 1 AZR 252/06 - juris m.w.N.).Rn. 51 Ein Arbeitgeberverband hat gegen eine Gewerkschaft nach § 1004 Abs. 1 BGB mit § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG einen eigenen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen gegen eines seiner Mitglieder (BAG Urteil vom 24.04.2007 1 AZR 252/06 - juris m.w.N.).
- BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Eine Gewerkschaft, die zum Streik aufruft, ist verpflichtet, das Kampfverhalten der Arbeitnehmer zu beobachten und gegebenenfalls auf diese dahin einzuwirken, dass die Grenzen eines zulässigen Arbeitskampfes und einzelne Arbeitskampfmaßnahmen nicht überschritten werden (vgl. BAG vom 21.06.1988,1 AZR 651/86 - juris). - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Dies gilt auch, wenn gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber ein Firmentarifvertrag erstreikt werden soll (BAG Urteil vom 10.12.2002 Az.: 1 AZR 96/02, 21. Dezember 1982 1 AZR 411/80 - juris). - BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03
Verletzung der Koalitionsfreiheit durch rechtliche Beurteilung eines Streiks
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Es schützt die Freiheit einer Koalition in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung (BVerfG 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris). - BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Es schützt die Freiheit einer Koalition in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung (BVerfG 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - juris). - LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Rn. 33 c) Darüber hinaus ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (…in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 m.w.N.; in der Rechtsprechung z. B. LAG Baden Württemberg 31.3.2009 2 SaGa 1/09 - juris; Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris). - BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86
Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Durch rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen wird das Recht der gegnerischen Koalition auf koalitionsmäßige Betätigung in unzulässiger Weise verletzt (BAG 26. April 1988 - 1 AZR 399/86 - aaO) . - BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07
Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige
Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
Soweit Zweifel verbleiben können weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages und die praktische Tarifübung ergänzend herangezogen werden (BAG Urteil vom 19.11.2008 Az. 10 AZR 658/07 - juris). - BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 7 SaGa 2044/07
Durchführung eines Ersatzfahrplans während eines Streiks - keine …
- LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96
Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines …
- LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14
Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe
Rn. 40 Wie die erkennende Kammer in dem Urteil vom 14.06.1996 (4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 1997, 327 - 332 = ArbuR 1996, 410 - 412 = LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63 mit Anmerkungen von Thüsing NZA 1997, 294 - 296 und Schoof AIB 2002, 358) zum Verhältnis von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund grundlegend entschieden hat (dem in den Grundlagen folgend z. B. LAG Köln 24.11.1998 - 13 Sa 940/98; LAG Köln 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00; LAG Köln 20.03.2001 - 6 Ta 46/01; LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09; Arbeitsgericht Stuttgart 11.06.2013 - 7 Ga 31/13), gilt zum Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO Folgendes:.
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