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Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 24.11.2004

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - 7 K 256/04   

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https://dejure.org/2007,15971
FG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - 7 K 256/04 (https://dejure.org/2007,15971)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2007 - 7 K 256/04 (https://dejure.org/2007,15971)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - 7 K 256/04 (https://dejure.org/2007,15971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablauf der Feststellungsfrist: Feststellungserklärung als Antrag i.S. von § 170 Abs. 3 und § 171 Abs. 3 AO, wirksamer Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO - Erledigung eines Einspruchs durch (Teil-) Abhilfe

  • Judicialis

    AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 3; ; AO 1977 § 171 Abs. 3; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2a; ; AO 1977 § 181 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsfrist bei negativen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung eines Werbungskostenüberschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Ablauf der Feststellungsfrist; Beginn der Feststellungsfrist für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Feststellungsfrist bei negativen Einkünften

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 756
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.12.2006 - X R 30/05

    Antrag auf schlichte Änderung: sachlicher Gehalt des Änderungsbegehrens muss …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - 7 K 256/04
    Der Finanzbehörde ist es aufgrund eines solchen Antrags nicht möglich, den Änderungsantrag tatsächlich zu bearbeiten (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 30/05, BStBl II 2007, 503, betr. die Voraussetzungen eines wirksamen Antrags nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977, m. w. N.).
  • BFH, 18.06.1991 - VIII R 54/89

    Abgabe einer Steuererklärung - Ablauf der Festsetzungsfrist - Hemmender Antrag …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - 7 K 256/04
    Die Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist sind abschließend in § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 geregelt und dort im Gegensatz zu Anträgen auf Steuerfestsetzung i. S. von § 170 Abs. 3 AO 1977 abgehandelt (s. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124, …und vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.05.1995 - V R 136/93

    Steuervergütung bei einer Umsatzsteuererklärung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - 7 K 256/04
    Die Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist sind abschließend in § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 geregelt und dort im Gegensatz zu Anträgen auf Steuerfestsetzung i. S. von § 170 Abs. 3 AO 1977 abgehandelt (s. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124, und vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1, jeweils m.w.N.).
  • FG Saarland, 07.04.2003 - 1 K 221/00

    Einkommensteuererklärung kein Antrag auf Steuerfestsetzung - (§§ 171 Abs. 3, 170 …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - 7 K 256/04
    d) Wer eine Feststellungserklärung verspätet und nur kurze Zeit vor Ablauf der Feststellungsfrist abgibt, trägt das Risiko, dass die beantragte Feststellung wegen Ablaufs der Feststellungsfrist nicht mehr durchgeführt werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. April 2003 1 K 221/00, iuris).
  • BFH, 23.09.2020 - XI R 1/19

    Anforderungen an einen Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe …

    Davon gehe auch das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 14.12.2007 - 7 K 256/04 (EFG 2008, 756) aus.

    Rn. 43 (1) Während die Vorentscheidung in Rz 63 f. (juris) diese Frage verneint hat, haben das FG Baden-Württemberg (Urteil in EFG 2008, 756, Rz 27, rkr.), das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 03.05.2007 - 13 K 1095/02, EFG 2009, 964, Rz 34) und das FG Hamburg (Urteil vom 12.02.2010 - 4 K 243/08, juris, Rz 52, rkr.) abweichend entschieden.

  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung, …

    Schließlich können in den eindeutig nur die Streitjahre betreffenden Erklärungen --entgegen der Ansicht des FG-- nicht konkludent zugleich auch Anträge auf Verlustfeststellung der Folgejahre 1998 und 1999 und später gesehen werden (s. dazu FG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 7 K 256/04, EFG 2008, 756; FG Hamburg vom 12. Februar 2010 4 K 243/08, juris, unter 3.b bis d, m.w.N.;… Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 13).
  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 243/08

    Zum Bestimmtheitserfordernis eines Antrags nach § 171 Abs. 8 AO - Anträge i.S. …

    Es ist allgemeine Meinung, dass die Ablaufhemmung dann nicht eintreten kann, wenn sich der Umfang nicht ausreichend aus dem Antrag ergibt (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2007 7 K 256/04, EFG 2008, 756).

    c) In Anlehnung an die zu § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) AO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung wird gefordert, dass ein wirksamer Antrag gemäß § 171 Abs. 3 AO das verfolgte Änderungsbegehren seinem sachlichen Gehalt nach zumindest in groben Zügen zu erkennen geben müsse (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2007 7 K 256/04, EFG 2008, 756).

  • FG Hamburg, 23.06.2010 - 6 K 54/10

    Zu den Anforderungen an einen wirksamen Änderungsantrag gemäß § 171 Abs. 3 AO

    Ein wirksamer Antrag auf Änderung einer Steuerfestsetzung nach §§ 164 Abs. 2, 171 Abs. 3 AO muss das verfolgte Änderungsbegehren seinem sachlichen Gehalt nach zumindest in groben Zügen zu erkennen geben, sodass die Finanzbehörde in die Lage versetzt wird, den Änderungsantrag tatsächlich zu bearbeiten (Anschluss an FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2007 7 K 256/04, EFG 2008, 756; BFH-Urteile vom 20.12.2006 X R 30/05, BFHE 216, 31, BStBl II 2007, 503; vom 21.10.1999 I R 25/99, BFHE 190, 285, BStBl II 2000, 283).

    Ein wirksamer Antrag auf Änderung einer Steuerfestsetzung muss das verfolgte Änderungsbegehren seinem sachlichen Gehalt nach zumindest in groben Zügen zu erkennen geben, sodass die Finanzbehörde in die Lage versetzt wird, den Änderungsantrag tatsächlich zu bearbeiten (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2007 7 K 256/04, EFG 2008, 756; BFH-Urteile vom 20.12.2006 X R 30/05, BFHE 216, 31, BStBl II 2007, 503; vom 21.10.1999 I R 25/99, BFHE 190, 285, BStBl II 2000, 283).

  • FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12

    Keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO bei erstmaliger Steuerfestsetzung …

    Wer eine Steuererklärung am Tag des Ablaufs der Festsetzungsfrist abgibt, trägt das Risiko, dass die beantragte Festsetzung wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr durchgeführt werden kann (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2007 7 K 256/04, EFG 2008, 756 , juris Rz 30 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.07.2008 - 6 K 10383/05

    Klagebefugnis einer atypisch stillen Gesellschaft; Rechtscharakter und …

    Die Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist sind abschließend in § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO geregelt (vgl. BFH…, Beschluss vom 08. September 2003 VI B 87/03, BFH/NV 2004, 9 ; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2007 7 K 256/04, StE 2008, 169).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19411
FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04 (Kg) (https://dejure.org/2004,19411)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24.11.2004 - 7 K 256/04 (Kg) (https://dejure.org/2004,19411)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24. November 2004 - 7 K 256/04 (Kg) (https://dejure.org/2004,19411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch bei Zugehörigkeit des Kindes zu mehreren Haushalten (hier: Haushalt des Vaters und Haushalt der Großmutter); Familienleistungsausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch bei Zugehörigkeit des Kindes zu mehreren Haushalten (hier: Haushalt des Vaters und Haushalt der Großmutter) - Familienleistungsausgleich - Kindergeldanspruch bei Zugehörigkeit des Kindes zu mehreren Haushalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung von Kindergeld an nur einen Berechtigten; Kindergeldzahlung bei mehreren Berechtigten; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Haushaltsaufnahme; Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04
    Danach gehört ein Kind dann zum Haushalt eines Berechtigten, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, so dass es sich in dessen Obhut befindet (BFH-Urteil vom 20.06.2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 ).

    Das für eine Haushaltsaufnahme erforderliche Merkmal des örtlichen Bezugs zur Wohnung des Berechtigten ist bei einer längerfristigen Aufnahme in den Haushalt eines anderen Berechtigten aber dann nicht mehr gegeben, wenn die Aufenthalte bei ersterem nur als bloße Besuche zu werten sind (…vgl. BFH-Urteile vom 14.11.2002 a.a.O.; vom 20.06.2001 a.a.O.).

    Formale Gesichtspunkte - wie z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister - können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil vom 20.06.2001 a.a.O.).

  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04
    Ein vorübergehender Aufenthalt des Kindes außerhalb der Wohnung mit Einwilligung des Berechtigten steht der Annahme einer Haushaltszugehörigkeit nicht entgegen (BFH-Urteil vom 14.11.2002 X R 24/99, BFHE 197, 296 , BStBl II 2002, 244).

    Das für eine Haushaltsaufnahme erforderliche Merkmal des örtlichen Bezugs zur Wohnung des Berechtigten ist bei einer längerfristigen Aufnahme in den Haushalt eines anderen Berechtigten aber dann nicht mehr gegeben, wenn die Aufenthalte bei ersterem nur als bloße Besuche zu werten sind (vgl. BFH-Urteile vom 14.11.2002 a.a.O.;… vom 20.06.2001 a.a.O.).

  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …

    Auszug aus FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04
    Abgesehen davon, dass im Ergebnis der Beweisaufnahme davon auszugehen ist, dass der Kläger seinen Sohn im Zeitraum ab April 2002 nicht mehr verpflegt hat, ist gegen den Anspruch auf Rückforderung von Kindergeld nach § 37 Abs. 2 AO keine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung i. S. des § 818 Abs. 3 BGB möglich, da diese Vorschrift und auch deren Rechtsgedanke im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO keine Anwendung findet (BFH-Beschluss vom 28. März 2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117 ).
  • BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98

    Rückforderung von Kindergeld in sog. Weiterleitungsfällen

    Auszug aus FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04
    Die Familienkasse würde sich sonst dem Risiko einer Doppelzahlung aussetzen (BFH-Beschluss vom 22. Juli 1999, VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 4 K 2296/15

    Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern …

    Für diesen Fall habe das sächsische FG mit Urteil vom 24. November 2004 (- 7 K 256/04 -) die analoge Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG zugelassen, wonach der Kindergeldanspruch (zwar) vorrangig dem Elternteil zustehe, der Großelternteil aber dann kindergeldberechtigt sei, wenn der Elternteil auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet habe.

    Rn. 77 Da nach den vorstehenden Ausführungen von einer vorrangigen Kindergeldberechtigung des Klägers auszugehen ist, kommt es auf die Frage, ob die Regelung des § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG im Falle eines erklärten Vorrangverzichts analog angewendet werden könnte (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 24. November 2004 - 7 K 256/04 (Kg) -, juris, Rdn. 42 f.), nicht an, wobei hier eine ex-tunc-Wirkung nicht schon deshalb zu verneinen wäre, weil der Vorrangverzicht bereits geregelte Zeiträume beträfe (vgl. BFH…, Urteil vom 19. April 2012 - III R 42/10 -, juris, Rdn. 10;… Hildesheim, in: Bordewin/Brandt, EStG, Band 8, § 64, Rdn. 51).

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