Rechtsprechung
| FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
RL 2007/74/EG Art. 7 Abs. 4, § 2 Abs. 3 EF-VO
Art. 7 Abs. 4 RL 2007/74/EG und § 2 Abs. 3 EF-VO sind nicht dahin gehend zu verstehen, dass im persönlichen Gepäck enthaltene vorübergehend eingeführte oder nach einer vorübergehenden Ausfuhr wiedereingeführte Waren ungeachtet der Voraussetzungen der vorübergehenden ...
- rabüro.de
Zur Geltung der Wertgrenze für die außertarifliche Befreiung von Einfuhrabgaben für im persönlichen Gepäck im Reiseverkehr nur vorübergehend eingeführte Waren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RL 2007/74/EG Art. 7 Abs. 4; EF-VO § 2 Abs. 3
Einfuhrumsatzsteuer; Reiseverkehr - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Geltung der Wertgrenze für die außertarifliche Befreiung von Einfuhrabgaben für im persönlichen Gepäck im Reiseverkehr nur vorübergehend eingeführte Waren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
- BFH, 04.10.2017 - VII B 151/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 02.06.2016 - C-226/14
Eurogate Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
c) Fehl geht nach Auffassung des Gerichts die Berufung des Klägers auf das EuGH-Urteil vom 02.06.2016 C-226/14 und C-228/14 (Eurogate Distribution II/DHL Hub Leipzig, veröffentlicht u.a. in ZfZ 2016, 193). - EuGH, 12.07.2001 - C-262/99
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES IM RAHMEN DER …
Auszug aus FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
Die nach dem EuGH-Urteil vom 12.07.2001 C-262/99 (Louloudakis, ZfZ 2001, 411, Rn. 57) vorzunehmende Gesamtbewertung aller erheblichen Tatsachen führt zu keinem anderen Ergebnis. - EuGH, 01.06.2017 - C-571/15
Wallenborn Transports - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Auszug aus FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
Das gilt auch dann, wenn ein Zollschuldentstehungstatbestand erfüllt worden ist (vgl. nunmehr auch das Urteil vom 01.06.2017 C-571/15, Wallenborn, MwStR 2017, 575, Rn. 52-56 m.Anm. Vobbe).
- EuGH - C-228/14 (anhängig)
DHL Hub Leipzig
Auszug aus FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
c) Fehl geht nach Auffassung des Gerichts die Berufung des Klägers auf das EuGH-Urteil vom 02.06.2016 C-226/14 und C-228/14 (Eurogate Distribution II/DHL Hub Leipzig, veröffentlicht u.a. in ZfZ 2016, 193). - EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
Profitube - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendbarkeit - Zollkodex der …
Auszug aus FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
In diesem Urteil hat der EuGH seine Rechtsprechung fortentwickelt (Hinweis auf das Urteil vom 08.11.2012 C-165/11, Profitube, EU:C:2012:692, Rn. 46-48), wonach keine Einfuhrmehrwertsteuer entsteht, solange die eingeführten Gegenstände einer Regelung u.a. nach Art. 156 MwStSystRL, der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben oder dem externen Versandverfahren unterliegen (vgl. Art. 71 Abs. 1 UAbs. 1 MwStSystRL). - EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
Strafverfahren gegen Ryborg
Auszug aus FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
aaa) Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung des Begriffs "gewöhnlicher Wohnsitz", der sich auch in anderen Gemeinschafts- bzw. Unionsrechtsakten einschließlich anderer zollrechtlicher Verordnungen (vgl. die Überschrift des Kapitels I von Titel II ZollbefreiungsVO) findet, ist der gewöhnliche Wohnsitz der Ort, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (Urt. v. 23.04.1991 C-297/89, Ryborg, Slg. 1991 I- 1943 Rn. 19). - EuG, 10.07.1992 - T-63/91
Elisabeth Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auszug aus FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
In dem Fall Benzler (Urt. v. 10.07.1992 T-63/91, Slg.1992 II-2095) urteilte das Gericht erster Instanz zur Auslegung des Begriffs "Hauptwohnsitz" in beamtenrechtlichen Bestimmungen, dass die dauerhaften Bindungen der in Belgien geborenen Klägerin, die ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft hatte und deren Eltern aus beruflichen Gründen in Brüssel lebten, zu Belgien durch eine insgesamt vierjährige Fachhochschul- und Berufsschulausbildung einschließlich einer praktischen Ausbildung im Rahmen von zwei Ausbildungsund Lehrlingsverträgen in Düsseldorf und Neuss nicht abgebrochen worden seien, obwohl die Klägerin nach Abschluss ihrer Berufsausbildung nicht etwa sogleich nach Belgien zurückging, sondern zunächst noch eine befristete Berufstätigkeit in Neuss ausübte, bevor sie dann aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung um eine Stelle bei der Kommission nach Brüssel zurückkehrte.
- LG Hamburg, 23.06.2021 - 336 O 53/19
Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen Nichterteilung einer …
Rn. 86 Dass es dabei zur Amtspflichtverletzung gekommen ist, steht aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts H. vom 16.10.2017 (Az. 7 K 433/15), ergangen in dem Rechtsstreit der hiesigen Parteien betreffend die Verwaltungsentscheidungen vom 16.12.2014 und 30.06.2015, fest.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".