Rechtsprechung
| FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1; ; UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a; ; UStG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 100 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechenbarkeit der Leistung eines Dritten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerrechtliche Zurechnung der in einem Saunaclub betriebenen Prostitution; Eingliederung einer GmbH im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft in ein Unternehmen; Erfordernis der Erkennbarkeit der Prostitution der Damen für die Kunden im Namen des Saunaclubs; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Leistungen eines Dritten
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BFH, 21.02.1991 - V R 11/91
Beurteilung einer Tätigkeit als Unternehmerisch - Rechtmäßigkeit der Schätzung …
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Mit dieser Gesetzesauslegung folgt das Gericht der ständigen Rechtsprechung des BFH, die zu dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalten ergangen ist und von der - soweit erkennbar - auch die Beteiligten ausgehen (grundlegend BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 152/78, BStBl II 1988, 29 "Automatenaufstellung in Gaststätten", Urteil vom 16. Dezember 1987 X R 32/82, BFH/NV 1988, 331, "Automatenaufstellung bei ausländischen NATO-Truppen", Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844 "Barbetrieb mit Bardamen", Urteil vom 21. Mai 1992 V R 41/87, BFH/NV 1993, 282 "Buchhandlung mit Lottoannahmestelle", Urteil vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353 "Subunternehmer im Baugewerbe";… zuletzt Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835 "Strohmannverhältnis").In der nach wie vor grundlegenden Entscheidung des BFH (Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844) zum vorstehenden Problemkreis wird demgegenüber darauf abgestellt, dass der Betreiber der betreffenden Bar nach außen kundgetan habe, dass er die Verschaffung von Geschlechtsverkehr angeboten habe.
- BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Mit dieser Gesetzesauslegung folgt das Gericht der ständigen Rechtsprechung des BFH, die zu dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalten ergangen ist und von der - soweit erkennbar - auch die Beteiligten ausgehen (…grundlegend BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 152/78, BStBl II 1988, 29 "Automatenaufstellung in Gaststätten", Urteil vom 16. Dezember 1987 X R 32/82, BFH/NV 1988, 331, "Automatenaufstellung bei ausländischen NATO-Truppen", Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844 "Barbetrieb mit Bardamen", Urteil vom 21. Mai 1992 V R 41/87, BFH/NV 1993, 282 "Buchhandlung mit Lottoannahmestelle", Urteil vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353 "Subunternehmer im Baugewerbe"; zuletzt Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835 "Strohmannverhältnis"). - BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83
Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der …
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Beteiligtenfähig ist im Steuerprozess jeder, der nach einem Steuergesetz als Steuersubjekt herangezogen werden kann (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BStBl II 1986, 311 [312]).
- BFH, 23.02.2000 - X R 142/95
Telefonsex als Gewerbebetrieb
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Es ist in der Rechtsprechung zudem anerkannt, dass Prostituierte selbständige Unternehmer sein können, die selbst der Umsatzsteuer unterliegen (BFH-Urteile vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BStBl II 1987, 653 und zuletztvom 23. Februar 2000 X R 142/95, BStBl II 2000, 610). - BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
Personengesellschaft - Liquidation - Steuerverwaltungsakt - Vollbeendigung
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Auch dass die Miteigentümergemeinschaft zivilrechtlich durch den Verkauf des Grundstückes in 1997 aufgehoben worden ist (§ 753 BGB), ändert an der Beteiligtenfähigkeit der Klägerin nichts, bis das dem Verfahren zugrundeliegende Rechtsverhältnis mit der Finanzbehörde abgewickelt ist (vgl. dazu BFH, Urteile vom 24. März 1987 X R 28/80, BStBl II 1988, 316 [318] undvom 28. November 1991 XI R 40/88, BStBl II 1992, 741 [742]). - BFH, 30.09.1999 - V R 8/99
Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Mit dieser Gesetzesauslegung folgt das Gericht der ständigen Rechtsprechung des BFH, die zu dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalten ergangen ist und von der - soweit erkennbar - auch die Beteiligten ausgehen (grundlegend BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 152/78, BStBl II 1988, 29 "Automatenaufstellung in Gaststätten", Urteil vom 16. Dezember 1987 X R 32/82, BFH/NV 1988, 331, "Automatenaufstellung bei ausländischen NATO-Truppen", Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844 "Barbetrieb mit Bardamen", Urteil vom 21. Mai 1992 V R 41/87, BFH/NV 1993, 282 "Buchhandlung mit Lottoannahmestelle", Urteil vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353 "Subunternehmer im Baugewerbe";… zuletzt Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835 "Strohmannverhältnis"). - BFH, 04.06.1987 - V R 9/79
Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Es ist in der Rechtsprechung zudem anerkannt, dass Prostituierte selbständige Unternehmer sein können, die selbst der Umsatzsteuer unterliegen (BFH-Urteile vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BStBl II 1987, 653 und zuletztvom 23. Februar 2000 X R 142/95, BStBl II 2000, 610). - BFH, 24.09.1987 - V R 152/78
Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in …
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Mit dieser Gesetzesauslegung folgt das Gericht der ständigen Rechtsprechung des BFH, die zu dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalten ergangen ist und von der - soweit erkennbar - auch die Beteiligten ausgehen (grundlegend BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 152/78, BStBl II 1988, 29 "Automatenaufstellung in Gaststätten", Urteil vom 16. Dezember 1987 X R 32/82, BFH/NV 1988, 331, "Automatenaufstellung bei ausländischen NATO-Truppen", Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844 "Barbetrieb mit Bardamen", Urteil vom 21. Mai 1992 V R 41/87, BFH/NV 1993, 282 "Buchhandlung mit Lottoannahmestelle", Urteil vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353 "Subunternehmer im Baugewerbe";… zuletzt Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835 "Strohmannverhältnis"). - BFH, 28.11.1991 - XI R 40/88
1. Richtigstellung der Beteiligtenbezeichnung in der Revisionsinstanz 2. Entgelte …
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Auch dass die Miteigentümergemeinschaft zivilrechtlich durch den Verkauf des Grundstückes in 1997 aufgehoben worden ist (§ 753 BGB), ändert an der Beteiligtenfähigkeit der Klägerin nichts, bis das dem Verfahren zugrundeliegende Rechtsverhältnis mit der Finanzbehörde abgewickelt ist (vgl. dazu BFH, Urteile vom 24. März 1987 X R 28/80, BStBl II 1988, 316 [318] undvom 28. November 1991 XI R 40/88, BStBl II 1992, 741 [742]). - BFH, 30.06.1994 - V B 15/94
Verschaffung der Möglichkeit von Geschlechtsverkehr als steuerfreie Leistung …
Auszug aus FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Soweit einzelne Finanzgerichte davon ausgehen, dass bereits das Unterhalten eines Saunabetriebes mit darin anwesenden Prostituierten zusammen mit der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Geschlechtsverkehr für die Zurechnung der Umsätze aus Prostitution genüge (so wohl FG Saarland, Urteil vom 15. Dezember 1993 1 K 29/93, EFG 1994, 542, rechtskräftig infolge Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 30. Juni 1994 V B 15/94, BFH/NV 1995, 457 sowie , FG München Beschluss vom 4. Dezember 2000 3 V 824/00 ), kann das erkennende Gericht dem nicht folgen. - BFH, 16.12.1987 - X R 32/82
Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Steuerliche …
- FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
Zurechnung von Umsätzen eines Bordellbetriebs; Leistung und Entgelt eines …
- BFH, 21.05.1992 - V R 41/87
Zurechnung der Umsätze aus der Vermittlung der Wettspiele bei einer …
- FG Saarland, 15.12.1993 - 1 K 29/93
Umsatzsteuer; Leistungserbringer im Falle von Bordellbetrieben
- FG Münster, 28.03.2019 - 5 K 956/16
Umsatzsteuer - Zur Frage, unter welchen Umständen in Bordellen erzielte Umsätze …
Die Entscheidung über die Zurechnung der Prostitutionsumsätze hat dabei unter Würdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu erfolgen (BFH…, Beschluss vom 31.03.2006, V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138; für eine entsprechende Würdigung vgl. z.B. FG München, Urteil vom 11.05.2016, 3 K 3267/13, EFG 2017, 1124 sowie nachgehend BFH…, Urteil vom 27.09.2018, V R 9/17, BFH/NV 2019, 127; zu diesen Entscheidungen kritisch Vogt, UR 2019, 169; ferner: FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.11.2015, 4 K 81/13, juris; FG Köln, Urteil vom 15.05.2014, 3 K 2923/11, juris; FG München, Urteil vom 25.10.2007, 14 K 4564/04, juris; FG Köln, Urteil vom 13.02.2002, 7 K 4601/99, juris).Rn. 38 Anders als in dem vom FG Köln entschiedenen Fall (Urteil vom 13.02.2002, 7 K 4601/99, juris) war die Werbung auch nicht dahingehend unbestimmt, wie weit die tatsächlichen Leistungen des "Y" im Einzelnen gehen.
- FG München, 25.10.2011 - 2 K 1939/08
Umsatzsteuerliche Zurechnung von Prostituiertenumsätzen - Hinzuschätzung bei …
31 c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Klägervertreter in Bezug genommenen ersten Leitsatz des Urteils des Finanzgerichts Köln vom 13. Februar 2002 - 7 K 4601/99. - FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 566/18
Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung einer …
Vor diesem Hintergrund drängt es sich einem unbefangenen Kunden - jedenfalls in einem Rahmen, der den Rückschluss auf einen bestimmten Hintermann zulässt - nicht auf, im Objekt seiner Nachfrage zugleich einen selbständig planenden und eigenverantwortlich Handelnden zu erkennen (vgl. z.B. Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf ProstSchG - Bundestags-Drucksache 18/8556 - "Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der wie andere Bereiche unternehmerischen Handelns den Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt. Zum anderen ist Prostitution ein Bereich, in dem Grundrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Gesundheit sowie Persönlichkeitsrechte der Beteiligten faktisch in besonderer Weise gefährdet sind... Zugleich muss berücksichtigt werden, dass Prostitution nicht selten von Personen ausgeübt wird, die sich in einer besonders verletzlichen oder belastenden Situation befinden und die deshalb nicht in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten"; aA Urteil des FG Köln vom 13.02.2002 7 K 4601/99, juris).
- FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 731/18
Arrest zur Sicherung der Vollstreckung von Umsatzsteuerschulden
Rn. 74 Vor diesem Hintergrund drängt es sich einem unbefangenen Kunden - jedenfalls in einem Rahmen, der den Rückschluss auf einen bestimmten Hintermann zulässt - nicht auf, im Objekt seiner Nachfrage zugleich einen selbständig planenden und eigenverantwortlich Handelnden zu erkennen (vgl. z.B. Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf ProstSchG - Bundestags-Drucksache 18/8556 - "Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der wie andere Bereiche unternehmerischen Handelns den Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt. Zum anderen ist Prostitution ein Bereich, in dem Grundrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Gesundheit sowie Persönlichkeitsrechte der Beteiligten faktisch in besonderer Weise gefährdet sind... Zugleich muss berücksichtigt werden, dass Prostitution nicht selten von Personen ausgeübt wird, die sich in einer besonders verletzlichen oder belastenden Situation befinden und die deshalb nicht in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten"; aA Urteil des FG Köln vom 13.02.2002 7 K 4601/99, juris). - FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 730/18
Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung von Haftungsschulden
Rn. 80 Vor diesem Hintergrund drängt es sich einem unbefangenen Kunden - jedenfalls in einem Rahmen, der den Rückschluss auf einen bestimmten Hintermann zulässt - nicht auf, im Objekt seiner Nachfrage zugleich einen selbständig planenden und eigenverantwortlich Handelnden zu erkennen (vgl. z.B. Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf ProstSchG - Bundestags-Drucksache 18/8556 - "Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der wie andere Bereiche unternehmerischen Handelns den Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt. Zum anderen ist Prostitution ein Bereich, in dem Grundrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Gesundheit sowie Persönlichkeitsrechte der Beteiligten faktisch in besonderer Weise gefährdet sind... Zugleich muss berücksichtigt werden, dass Prostitution nicht selten von Personen ausgeübt wird, die sich in einer besonders verletzlichen oder belastenden Situation befinden und die deshalb nicht in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten"; aA Urteil des FG Köln vom 13.02.2002 7 K 4601/99, juris). - FG Nürnberg, 27.12.2018 - 2 V 566/18
Aussetzung der Vollziehung der Arrestanordnung
Rn. 77 Vor diesem Hintergrund drängt es sich einem unbefangenen Kunden - jedenfalls in einem Rahmen, der den Rückschluss auf einen bestimmten Hintermann zulässt - nicht auf, im Objekt seiner Nachfrage zugleich einen selbständig planenden und eigenverantwortlich Handelnden zu erkennen (vgl. z.B. Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf ProstSchG - Bundestags-Drucksache 18/8556 - "Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der wie andere Bereiche unternehmerischen Handelns den Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt. Zum anderen ist Prostitution ein Bereich, in dem Grundrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Gesundheit sowie Persönlichkeitsrechte der Beteiligten faktisch in besonderer Weise gefährdet sind... Zugleich muss berücksichtigt werden, dass Prostitution nicht selten von Personen ausgeübt wird, die sich in einer besonders verletzlichen oder belastenden Situation befinden und die deshalb nicht in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten"; aA Urteil des FG Köln vom 13.02.2002 7 K 4601/99, juris).
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