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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16793
VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06 (https://dejure.org/2006,16793)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16.11.2006 - 7 K 532/06 (https://dejure.org/2006,16793)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16. November 2006 - 7 K 532/06 (https://dejure.org/2006,16793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Entfernung einer fahrbaren Weidehütte durch Eigentümer - keine dem landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters dienende Funktion einer abgelegenen Weidehütte bei tatsächlicher Nutzung durch anwohnenden Eigentümer - Missbrauch des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Entfernung einer fahrbaren Weidehütte aufgrund einer Abbruchverfügung; Ansehen einer Pensionstierhaltung als privilegierte Landwirtschaft i.S.d. § 201 Baugesetzbuch (BauGB); Vorliegen des Dienens einer Weidehütte dem landwirtschaftlichen Betrieb bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05

    Zwangsgeldandrohung gegen Grundstückseigentümer zur Durchsetzung einer …

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Diese Zwangsgeldandrohung ist Gegenstand des Verfahrens 7 K 2280/05.

    Rn. 22 Dem Gericht liegen die Behördenakten bezüglich des Verfahrens des Klägers sowie der Verfahren des Beigeladenen 7 K 2280/05 und 7 K 549/06 vor.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 K 2280/05 und 7 K 549/06 - wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

  • VG Kassel, 08.09.2009 - 7 K 549/06

    Unterhaltsbeitrag

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Die am 04.11.2005 gegenüber dem Beigeladenen verfügte Zwangsgeldfestsetzung ist Gegenstand des Verfahrens 7 K 549/06.

    Rn. 22 Dem Gericht liegen die Behördenakten bezüglich des Verfahrens des Klägers sowie der Verfahren des Beigeladenen 7 K 2280/05 und 7 K 549/06 vor.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 K 2280/05 und 7 K 549/06 - wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    In Fällen einer eigentumsrechtlichen Trennung bedarf es jedoch stets besonderer Gründe um annehmen zu können, dass das Vorhaben in der erforderlichen Weise dem Betrieb auf Dauer dienend zugeordnet sein wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 141 und 143, vom 24.08.1979 - IV C 3.77 - und vom 14.04.1978 - IV C 85.75 -).

    Voraussetzung ist dann aber, dass die Unsicherheit der nur schuldrechtlichen Berechtigung am Grundstück durch eine langfristige Laufzeit des Pachtvertrags ausgeglichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143).

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2 …

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Maßgeblich für die Bestimmung der Zuordnung des Vorhabens zum Betrieb sind die tatsächlichen Gegebenheiten, die Angaben des Betriebsinhabers nur insoweit, als sie sich mit den tatsächlichen Verhältnissen in Einklang bringen lassen (BVerwG Beschluss vom 17.11.1998 - 4 B 100/98 -, juris).

    Selbst im Falle der Vollstreckung eines Verwaltungsakts tritt keine Erledigung ein, wenn der damit geschaffene Zustand wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.1998 - 4 B 100/98 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 247/92

    Baurechtliche Verfügung gegen Eigentümer auf Duldung einer Abbruchanordnung …

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Rn. 25 Die Rechtmäßigkeit einer Duldungsverfügung setzt voraus, dass (I.) die zu vollziehende, an einen Dritten gerichtete Verfügung wegen eines entgegenstehenden Rechts des Adressaten der Duldungsverfügung nicht durchgesetzt werden kann, dass (II.) der Adressat der Duldungsverfügung gleichfalls Störer ist, und dass (III.) die mit Hilfe der Duldungsanordnung durchzusetzende Verfügung rechtmäßig ist, sofern der zur Duldung Verpflichtete nicht im Verfahren über die durchzusetzende Verfügung beigeladen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.06.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27, vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 -, Vensa, und vom 19.08.1992 - 5 S 247/92 -, juris).

    Das Vorhaben verstößt auch weiterhin gegen baurechtliche Vorschriften, so dass die - inzwischen infolge des am 01.04.2003 geschlossenen Vergleichs bestandskräftige - Abbruchverfügung auch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rechtmäßig ist, was wiederum Voraussetzung für ihre Vollstreckung und für die Rechtmäßigkeit der Duldungsverfügung ist, weil der Kläger im Verfahren zwischen Beigeladenem und beklagtem Land über die Abbruchverfügung nicht beigeladen war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.11.1957 - I C 168.56 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 06.12.1985 - 4 C 23.83, 4 C 24.83 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.1980 - III 1333/79 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.1992 - 5 S 247/92 -, juris) .

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00

    Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Rn. 25 Die Rechtmäßigkeit einer Duldungsverfügung setzt voraus, dass (I.) die zu vollziehende, an einen Dritten gerichtete Verfügung wegen eines entgegenstehenden Rechts des Adressaten der Duldungsverfügung nicht durchgesetzt werden kann, dass (II.) der Adressat der Duldungsverfügung gleichfalls Störer ist, und dass (III.) die mit Hilfe der Duldungsanordnung durchzusetzende Verfügung rechtmäßig ist, sofern der zur Duldung Verpflichtete nicht im Verfahren über die durchzusetzende Verfügung beigeladen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.06.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27, vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 -, Vensa, und vom 19.08.1992 - 5 S 247/92 -, juris).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (u. a. Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94 -, NJW 1996, 916), der sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angeschlossen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 -, Vensa) spricht in Fällen, in denen ein Mieter, Pächter oder in ähnlicher Weise schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem Grund und Boden verbindet, regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.

  • VGH Bayern, 15.09.2005 - 1 ZB 05.305
    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Solche Missbräuche des Privilegierungstatbestands des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu verhindern ist gerade Aufgabe des Tatbestandsmerkmals des "Dienens" (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.09.2005 - 1 ZB 05.305 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer …

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Insbesondere ist im Falle einer Ermessensentscheidung über das Einschreiten gegen rechts- und ordnungswidrige Zustände der Begründungspflicht regelmäßig damit genügt, dass die Behörde zum Ausdruck bringt, der beanstandete Zustand müsse wegen seiner Rechtswidrigkeit und Ordnungswidrigkeit beseitigt werden (intendiertes Ermessen; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 - 4 B 67/80 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, Vensa, und vom 16.06.2003 - 3 S 2436/02 -, Vensa).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    Insbesondere ist im Falle einer Ermessensentscheidung über das Einschreiten gegen rechts- und ordnungswidrige Zustände der Begründungspflicht regelmäßig damit genügt, dass die Behörde zum Ausdruck bringt, der beanstandete Zustand müsse wegen seiner Rechtswidrigkeit und Ordnungswidrigkeit beseitigt werden (intendiertes Ermessen; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 - 4 B 67/80 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, Vensa, und vom 16.06.2003 - 3 S 2436/02 -, Vensa).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der …

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
    In Fällen einer eigentumsrechtlichen Trennung bedarf es jedoch stets besonderer Gründe um annehmen zu können, dass das Vorhaben in der erforderlichen Weise dem Betrieb auf Dauer dienend zugeordnet sein wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 141 und 143, vom 24.08.1979 - IV C 3.77 - und vom 14.04.1978 - IV C 85.75 -).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl. …

  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

  • VGH Hessen, 22.08.1986 - 3 TH 2137/86

    Nutzungsverbot für Wohnwagen zur überwiegend ortsfesten Nutzung

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 3 S 1036/90

    Duldungsverfügung gegenüber einem Dritten

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1981 - 3 S 2326/80
  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05

    Zwangsgeldandrohung gegen Grundstückseigentümer zur Durchsetzung einer …

    Rn. 22 Dem Gericht liegen die Behördenakten bezüglich des Klägers (auch hinsichtlich der Zwangsgeldfestsetzung, die Gegenstand des Verfahrens 7 K 549/06 ist) sowie des Verfahrens des Beigeladenen (7 K 532/06) vor.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 K 532/06 und 7 K 549/06 - wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

    Vorliegend hat das Landratsamt A. den Kläger mit Verfügung vom 05.03.2002 angewiesen, die nach - zutreffender - Auffassung der Behörde nicht genehmigungsfähige Weidehütte (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 16.11.2006 - 7 K 532/06 -) einschließlich der verwendeten Baumaterialien von seinem Grundstück zu entfernen.

    Denn für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient, kommt es, solange wie im hier vorliegenden Fall die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Bauvorhaben auseinander fallen können, weil es sich bei der baulichen Anlage nicht um einen im Sinne von § 94 BGB wesentlichen Bestandteil des Grundstücks handelt (vgl. dazu das Urteil der Kammer im Verfahren des Beigeladenen vom 16.11.1006 - 7 K 532/06 -), nicht entscheidend auf die Eigentumsverhältnisse an der baulichen Anlage an (vgl. aber zur Bedeutung der Frage, ob das Grundstück selbst im Eigentum des Landwirts steht oder nur gepachtet ist: BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143).

    Rn. 30 Vorliegend hat das Landratsamt A. mit (rechtmäßiger, vgl. Urteil der Kammer vom 16.11.2006 - 7 K 532/06 -) Verfügung vom 08.07.2005 den Beigeladenen dazu verpflichtet, den vollständigen Abbruch der Weidehütte auf dem Grundstück des Klägers sowie Zwangsmittel, die zur Vollstreckung des Abbruchs gegenüber dem Kläger ergehen, zu dulden.

  • VG Karlsruhe, 31.10.2023 - 2 K 4067/22

    Klage gegen eine baurechtliche Nutzungsaufnahmeuntersagung und Abbruchsanordnung; …

    Rn. 88 Das Vorgehen gegenüber der Klägerin, das die Beklagte aus Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr als am effektivsten bewertet hat (…vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.11.2020 - 3 S 2590/18 -, VBlBW 2021, 326 - juris Rn. 102 f.; VG Sigmaringen, Urt. v. 16.11.2006 - 7 K 532/06 -, juris Rn. 36), erweist sich auch unter dem Gesichtspunkt der Störerauswahl nicht als ermessensfehlerhaft.
  • VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3296/10

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Duldung der im Böschungsbereich eines …

    Die Frage der Möglichkeit einer Rückgängigmachung einer vollzogenen Handlungsverpflichtung, wie im Urteil des VG Sigmaringen vom 16. November 2006 - 7 K 532/06 - juris, ist eine andere.
  • VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3297/10

    Duldungspflicht des Eigentümers eines Hochuferstückes am Rhein hinsichtlich der …

    Die Frage der Möglichkeit einer Rückgängigmachung einer vollzogenen Handlungsverpflichtung, wie im Urteil des VG Sigmaringen vom 16. November 2006 - 7 K 532/06 - juris, ist eine andere.
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