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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18521
FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09 (https://dejure.org/2009,18521)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.2009 - 7 K 737/09 (https://dejure.org/2009,18521)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 2009 - 7 K 737/09 (https://dejure.org/2009,18521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte - Abgrenzung zu Arbeitslohn - Spätere schadensersetzende Weiterleitung der Schmiergelder an den Arbeitgeber - Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit - Kein Erlass der Einkommensteuer bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmiergeldzahlung als sonstige Einkünfte; Kein Erlass der Einkommensteuer aus sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen bei Rückzahlung von Schmiergeldzahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schmiergeldzahlung als sonstige Einkünfte - Kein Erlass der Einkommensteuer aus sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen bei Rückzahlung von Schmiergeldzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuerliche Behandlung von Bestechungsgeldern

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Änderung von Steuerbescheiden nach § 175 AO
    Korrektur von Steuerbescheiden wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)
    Einzelfälle
    Rückzahlung von Bestechungsgeldern
    Zufluss-/Abfluss-Prinzip
    ABC der wichtigsten Zuflussvarianten
    Schmiergelder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Rn. 21 Es sei jedoch vertretbar, die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26. Januar 2000 IX R 87/85, BStBl II 2000, 396 zum Verlustverrechnungsverbot des § 22 Nr. 3 EStG im Falle des Klägers anzuwenden.

    Hierzu gehört auch das einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgeld; es ist - da es ohne Wissen und entgegen den Interessen des Arbeitgebers gezahlt wurde - nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst und deshalb kein steuerbarer Arbeitslohn, wohl aber Einnahme i.S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

    Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen bei den im Streitfall vorliegenden wiederkehrenden sonstigen Leistungen jedoch keine Gründe für ein Abweichen vom Zu- und Abflussprinzip (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

    Eine zeitabschnittsbezogene Steuerermittlung bewirkt typischerweise bei progressiven Steuersätzen Unterschiede der Steuerbelastung zwischen den verschiedenen Abschnitten (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

    Rn. 38 cc) Es kann im Streitfall dahingestellt bleiben, ob es der Gesichtspunkt der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gebietet, die Zahlungen an die X AG in den Jahren 2000 und 2001 im Zeitpunkt des jeweiligen Abflusses der Beträge unter Außerachtlassung der einschränkenden Regelungen des § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG zum Verlustausgleich- und abzug auch mit anderen Einkunftsarten zuzulassen (bejahend für den Fall, dass der Schmiergeldempfänger diese in einem späteren Veranlagungszeitraum an den die Schmiergelder Leistenden zurückbezahlt, BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 73/96

    Wiederkehrende Einkünfte; Zurückzahlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder in …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) erkenne in seinem Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 73/96 (…Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 25; unter II.1.c) dies für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt an.

    Rn. 39 dd) Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des BFH vom 31. Mai 2000 IX R 73/96, BFH/NV 2001, 25 berufen.

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Gleichwohl kann das Finanzgericht ausnahmsweise eine Verpflichtung des FA zum Erlass aussprechen (vgl. § 101 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur sog. Ermessensreduzierung auf Null: BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3).

    Danach ist die Festsetzung einer Steuer dann sachlich unbillig, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Falle derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Schließlich ist auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des BVerfG vom 23. Januar 1990 1 BvL 4, 5, 6, 7/87, BStBl II 1990, 483 nicht einschlägig, da dort über die steuerliche Behandlung einer Geldbuße (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG) unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu befinden war.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Dies folgt aus der auf den jährlichen Besteuerungsabschnitt bezogenen steuerlichen Ermittlungstechnik für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer in ihrer Ausgestaltung als Jahressteuer (BVerfG-Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 - BStBl II 1997, 518).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Erlassbedürftig ist der Steuerpflichtige, wenn seine wirtschaftliche oder persönliche Existenz bei Versagung der Billigkeitsmaßnahme vernichtet oder ernsthaft gefährdet würde, d.h. der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Erlasswürdig ist der Steuerpflichtige, wenn er seine mangelnde Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726, unter II. 2. m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, AO, FGO, § 227 AO Rz 103, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.1996 - I R 78/95

    Werbungskostenabzug beim Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist auf den jeweils zu beurteilenden Einkommensermittlungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zu beziehen (BFH-Urteil vom 17. April 1996 I R 78/95, BStBl II 1996, 571).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluss vom 19. Juli 1993 - GrS 2/92 - BStBl II 1993, 897, 901) richtet sich die Beantwortung der Frage, wann einem bestimmten Ereignis Rückwirkung i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zukommt, nach den materiell-rechtlichen Bestimmungen des jeweils einschlägigen (Einzel-)Steuergesetzes, im vorliegenden Fall also nach § 22 Nr. 3 EStG i.V. mit § 11 EStG.
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt -, im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BStBl II 1978, 441).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 17/03

    Rückzahlung von Arbeitslohn - Rückzahlungsverpflichtung - rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03

    Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als …

  • BFH, 17.07.1991 - X R 6/91

    1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG …

  • BFH, 03.06.1992 - X R 91/90

    Einkünfte aus einmaligen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG )

  • BFH, 06.10.1993 - I R 97/92

    Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den …

  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne …

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02

    Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei …

  • BFH, 16.09.1966 - III 138/65

    Versagung der weiteren Stundung rückständiger Hypothekengewinnabgabe-Leistungen …

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 26/14

    Erhalt von Bestechungsgeldern - Herausgabe an den Arbeitgeber - Verzicht von …

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 274; BStBl II 2000, 396, unter 2.a; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2009 7 K 737/09, juris, unter 1.a bb).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - 5 K 3082/12

    Bestechungsgelder von dritter Seite als sonstige Einkünfte - Kein Steuerabzug von …

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg habe im Urteil vom 30.4.2009 (7 K 737/09) keine Zweifel daran gehabt, dass die Weiterleitung derartiger Gelder zu negativen Einkünften führe.
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