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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20935
OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12 (https://dejure.org/2012,20935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 KS 4/12 (https://dejure.org/2012,20935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 (https://dejure.org/2012,20935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 16a Abs. 1
    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 819
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12
    Der Mangel an Bestimmtheit der Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG kann noch bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz geheilt werden (wie BVerwG, Beschl. v. 21.06.2006 - 4 B 32.06 -).

    Es ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Behörde gleichwohl - ähnlich wie nach § 45 VwVfG - befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, durch nachträgliche Klarstellung zu heilen, und zwar auch noch im gerichtlichen Verfahren (so ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 21.06.2006 - 4 B 32.06 -, NVwZ-RR 2006, 589;… Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., Rn. 41 zu § 37).

  • BVerwG, 12.06.2007 - 7 VR 1.07

    Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12
    Die unter Hinweis u.a. auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 12.06.2007 - 7 VR 1.07 - (NVwZ 2007, 1095) vorgenommene Auslegung des die instanzielle Zuständigkeit begründenden § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 VwGO durch das Verwaltungsgericht erscheint vertretbar.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09

    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12
    Rn. 21 2.1 Die Klägerin greift die zutreffend auf diese Vorschriften gestützte Anordnung (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 27.04.2010 - 7 KS 85/09 -, NVwZ-RR 2010, 793) der Beklagten im Wesentlichen mit der Rüge an, sie sei inhaltlich nicht hinreichend bestimmt gewesen, § 37 Abs. 1 VwVfG.
  • VG München, 18.10.2018 - M 22 K 16.1473

    Bayernweites Betretungsverbot für Badeanstalten und Kontaktverbot mit Kindern

    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Behörde gleichwohl befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, noch im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen (…vgl. BVerwG, B.v. 21.6.2006 - 4 B 32.06 - juris Rn. 1;… BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 4 C 18.03 - juris Rn. 54;… BVerwG, U.v. 14.12.1990 - 7 C 5.90 - juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, U.v. 18.7.2012 - 7 KS 4/12 - juris Rn. 28).
  • VG Düsseldorf, 24.04.2018 - 17 K 15533/16

    Anforderungen an eine bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Rn. 46 vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 28.
  • VG Schwerin, 19.05.2026 - 2 A 989/25

    Erfolglose Klage gegen eine Beseitigungsverfügung betreffend Bepflasterungen und …

    Rn. 93 (1) Zunächst ist es dem Beklagten möglich gewesen, den Tenor der Beseitigungsverfügung noch im gerichtlichen Verfahren zu präzisieren (vgl. generell zur Präzisierung der Bestimmtheit eines Verwaltungsakts im gerichtlichen Verfahren BVerwG, Beschl. v. 21.06.2006 - 4 B 32/06, NVwZ-RR 2006, 589 und OVG Niedersachsen, Urt. v. 18.07.2012 - 7 KS 4/12, BeckRS 2012, 54782) und zwar dahingehend, dass der Klägerin als Eigentümerin des Grundstücks mit der Straßenbezeichnung "… in … (Gemarkung …, Flur …, Flurstücke … und …) aufgegeben wird, die Überdeckung ihres Grundstücks mit baulichen Anlagen zu entfernen, sodass die zulässige GRZ von 0, 6 nicht überschritten wird.
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