Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 21.11.2006 - 7 L 1129/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fun Games
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
SpielV § 6 a
Fun Games - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Aufstellung und des Betriebs von Unterhaltungsspielgeräten bzw. Fun Games; Unzulässigkeit des Gewinns von Spielpunkten als unzulässige Berechtigung zum Weiterspielen; Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes mangels Ermittlung der Punkte zum Gewinn eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2006 - 7 L 1129/06
Rn. 11 BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 8/05 -. - VG Aachen, 20.07.2006 - 3 L 295/06
Fun Games und die neue SpielVO
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2006 - 7 L 1129/06
Rn. 7 Vgl. auch VG Aachen, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 L 295/06 - LG Osnabrück, Urteil vom 10. März 2006 - 15 O 180/06 - LG Oldenburg, Urteil vom 5. Juli 2006 - 12 O 1148/06 -. - LG Oldenburg, 05.07.2006 - 12 O 1148/06
Fun Games- und Jackpot-Verbot nach neuer SpielVO
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2006 - 7 L 1129/06
Rn. 7 Vgl. auch VG Aachen, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 L 295/06 - LG Osnabrück, Urteil vom 10. März 2006 - 15 O 180/06 - LG Oldenburg, Urteil vom 5. Juli 2006 - 12 O 1148/06 -.
- VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06
Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung …
Es reicht vielmehr für ein Verbot gemäß § 6 a Satz 1 lit. a) SpielV aus, dass die angezeigten Spielpunkte nicht unmittelbar in maximal sechs Freispiele umgesetzt, sondern "aufaddiert" und zum Weiterspielen mit der Chance einer weiteren Punkteerhöhung genutzt werden können, so dass neben der dadurch potentiell unbegrenzten Weiterspielberechtigung gemäß lit. a) durch den dokumentierten Punktestand auch die Möglichkeit besteht, unter Verstoß gegen lit. b) auf der Grundlage dieses Spielergebnisses Gewinne auszuzahlen (vgl. auch Nr. 6 des Musterentwurfs zur Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33 c, 33 d, 33 i und 60 a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung sowie der Spielverordnung - SpielVwV - abgedr. in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: 1. Juni 2006, Bd. II unter Nr. 226; VG Aachen, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 L 295/06 - juris Rdnrn. 13 bis 15; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. November 2006 - 7 L 1129/06 - juris Rdnrn. 5 bis 7).Der Verordnungsgeber hat auch die Gefahr gesehen, dass Fun Games-Spielsequenzen sehr lange ausgedehnt werden und der Spieler "Rückholchancen" nicht als Einsatzrückgewähr, sondern als Gewinn empfindet (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. November 2006 a.a.O.).
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