Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 56a Abs. 2 S. 2 GewO; § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO; § 56a Abs. 3 GewO; § 56a Abs. 2 S. 1 GewO
Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche Vereine; Gewerbebehörden; Industrie- und Handelskammer; Untersagungsverfügung; Unanfechtbarkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche Vereine; Gewerbebehörden; Industrie- und Handelskammer; Untersagungsverfügung; Unanfechtbarkeit
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 19.72
Veranstaltungen von Wanderlagern - Untersagung einer Veranstaltung - Ausübung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89
Insoweit ziehen Rechtsprechung und Literatur rechtsvergleichend die Begriffsbestimmung des § 15 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes sowie einschlägige Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb heran (vgl. BVerwGE 42, 161, 166;… Vogel, a.a.O., Rdnr. 4;… Stober, a.a.O., Rdnr. 4).Naturgemäß muß ein solcher Bescheid grundsätzlich gegenüber dem Veranstalter ergehen; denn er ist der Verantwortliche (BVerwGE 42, 161, 163).
- BVerwG, 05.08.1965 - I C 108.63
Betreibung eines Gewerbes durch eine juristische Person - Verfügbarkeit der Waren …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89
Erforderlich ist also nicht mehr, daß die zu veräußernden Waren an Ort und Stelle bereitgehalten werden (so seinerzeit noch BVerwGE 22, 32, 34 ff.), nunmehr genügt schon das Bemühen, feste Aufträge für die Lieferung von bestimmten Waren zu erwirken (…vgl. Vogel, in: Landmann-Rohmer, Gewerbeordnung, Rdnr. 43 zu § 55).
- VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 912/10
Österreichischer Reisevermittler muss Wanderlager in Deutschland anzeigen
Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren feilhält, Bestellungen auf Waren ("Vertrieb", § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO) aufsucht oder Dienstleistungen vertreibt ( vgl . zum Wanderlagerbegriff bei Waren: BVerwG NVwZ-RR 1993, 548;… Landmann/Rohmer/Schönleiter, GewO, Stand April 2010, § 56 a, Rdnr. 21;… Rossi in: Pielow, BeckOK GewO, Stand Oktober 2010, § 56 a Rdnr. 9; zur Erweiterung des § 56 a Absatz 1 GewO auf Dienstleistungen durch das DienstlRLUmsG vgl. Schönleiter GewArch 2009, 384).Bei einer vorbereitenden Tätigkeit kommt es entscheidend auf eine Verknüpfung von Werbung und konkreter Geschäftsanbahnung an (OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 431). - BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 196.92
Wanderlagerveranstaltung Definition
Es ist nicht zweifelhaft, daß eine Wanderlagerveranstaltung im Sinne des § 56 a GewO gegeben ist, wenn ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren entgegennimmt (…vgl. z.B. Landmann/Rohmer/Vogel, Gewerbeordnung, Stand: 1. Mai 1992, § 56 a Rdnr. 15;… Friauf/Stober, Gewerbeordnung, Stand: September 1992, § 56 a Rdnr. 19;… Sieg/Leifermann/Tettinger, Gewerbeordnung, 5. Auflage, § 56 a Rdnr. 4; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 1991 - 7 L 117/89 -, GewArch 1991, 431 ). - BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00
Begriff der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers; Verkaufsveranstaltung …
Der angesprochene Personenkreis wird trotz persönlicher Einladung und Bezeichnung als "geschlossene Gesellschaft" nicht zu einem bestimmten, in sich geschlossenen Kreis, sondern bleibt Teil einer unbestimmten Personenmehrheit, der selbst wiederum eine unbestimmte Personenmehrheit bildet (OVG Rheinland-Pfalz GewA 1997, 329/330; OVG Lüneburg GewA 1991, 431/432). - VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01549
Klage eines Rauchervereins auf Feststellung, dass das Rauchverbot in Gaststätten …
Rn. 40 Grundsätzlich lassen reine Vereinstreffen den Öffentlichkeitsbezug für Gaststätten nicht entfallen, da die Mitglieder eines Vereins grundsätzlich einen bestimmten Personenkreis i.S.d. § 1 GastG darstellen (Hessischer VGH, B.v. 1.11.1990 - 14 TH 2764/90 - GewArch 1991, 72; OVG Lüneburg, U.v. 20.6.1991 - 7 L 117/89 - GewArch 1991, 431).
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