Rechtsprechung
| VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11.KO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 4 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 3 BauNVO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a VwGO
Klagebefugnis des Mieters - baurechtlicher Nachbarschutz - ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Behindertenwohnheim in allgemeinem Wohngebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Behindertenwohnheim im allgemeinen Wohngebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Der Mieter eines Gebäudes kann sich nicht unter Berufung auf nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung wenden; Die Klagebefugnis eines Mieters kann auch nicht aus einer vom Normenkontrollgericht bejahten ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 752
- BauR 2011, 1538
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89
Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein …
Auszug aus VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11
Der nachbarschützende Gehalt bauplanungsrechtlicher Normen beschränkt sich auf die Eigentümer der Nachbargrundstücke und ihnen gleichgestellte dinglich Berechtigte; er erfasst nicht lediglich obligatorisch zur Nutzung Berechtigte wie etwa Mieter (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 8 S 997/06 - BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33/89 - beide nach juris).An diesem Ausgleichverhältnis nimmt in erster Linie der Grundstückseigentümer teil; nur ihm stehen aus dem Ausgleichsverhältnis resultierende Abwehrrechte zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989, a.a.O.).
Denn für die Frage, wann ein Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorliegt, der Voraussetzung für einen Normenkontrollantrag ist, gelten andere Maßstäbe als für die Rechtsbeeinträchtigung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO, die Voraussetzung für eine Anfechtungsklage ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig …
Auszug aus VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11
Rn. 11 Das Zwischenurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2011 (1 C 10276/11.OVG) steht den vorstehenden Darlegungen nicht entgegen.Nach Aktenlage ist derzeit der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Zwischenurteil vom 24. Februar 2011 (a.a.O.) aufgeworfene Abwägungsmangel zu Lasten der Betreuungspflichten des Antragstellers der einzige Anhaltspunkt für eine etwaige Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2006 - 8 S 997/06
Nachbarschützender Gehalt bauplanungsrechtlicher Normen; keine Erstreckung auf …
Auszug aus VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11
Der nachbarschützende Gehalt bauplanungsrechtlicher Normen beschränkt sich auf die Eigentümer der Nachbargrundstücke und ihnen gleichgestellte dinglich Berechtigte; er erfasst nicht lediglich obligatorisch zur Nutzung Berechtigte wie etwa Mieter (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 8 S 997/06 - BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33/89 - beide nach juris).Baurechtlicher Nachbarschutz erstreckt sich in erster Linie auf die einem Vorhaben benachbarten Grundstücke (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2006, a.a.O.) und orientiert sich an der bestimmungsgemäßen - genehmigten - Nutzung des betreffenden Vorhabens (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 M 107/01 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 7 B 624/01 - beide nach juris).
- OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 5/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen
Auszug aus VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11
Grundsätzlich ist in Eilverfahren der vorliegenden Art kein Raum für eine inzidente Normenkontrolle; vielmehr ist im Grundsatz von der Verbindlichkeit der erlassenen planerischen Festsetzungen auszugehen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 10. November 2006 - 3 W 5/06 -, nach juris). - OVG Saarland, 31.03.2006 - 2 W 38/05
Aussetzungsantrag eines Nachbarn - Bauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich - …
Auszug aus VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11
Es bestehen keine gewichtigen Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der bewussten Baugenehmigung, die es trotz der gesetzlichen Regelung in § 212a Abs. 1 BauGB rechtfertigen könnten, die Umsetzung der Baugenehmigung zu hindern (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 31. März 2006 - 2 W 38/05 -, nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - 7 B 624/01
Antrag auf Erteilung eine Nutzungsänderungsgenehmigung ; Störungen und …
Auszug aus VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11
Baurechtlicher Nachbarschutz erstreckt sich in erster Linie auf die einem Vorhaben benachbarten Grundstücke (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. Juni 2006, a.a.O.) und orientiert sich an der bestimmungsgemäßen - genehmigten - Nutzung des betreffenden Vorhabens (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 M 107/01 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 7 B 624/01 - beide nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2002 - 3 M 107/01
Auszug aus VG Koblenz, 09.05.2011 - 7 L 365/11
Baurechtlicher Nachbarschutz erstreckt sich in erster Linie auf die einem Vorhaben benachbarten Grundstücke (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. Juni 2006, a.a.O.) und orientiert sich an der bestimmungsgemäßen - genehmigten - Nutzung des betreffenden Vorhabens (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 M 107/01 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 7 B 624/01 - beide nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".