Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 103 Abs 1 GG; § 102 Abs 2 VwGO
Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 15.05.2019 - 4 A 3614/17
- OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Findet - wie hier - eine mündliche Verhandlung statt, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht auf Äußerung in dieser Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.05.2017 - 5 B 75.15 D -, juris; Beschluss vom 17.09.2006 - 1 B 102.06 -, juris m.w.N.). - BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Rn. 7 Zwar kommt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung gemäß § 102 Abs. 2 VwGO dann in Betracht, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unvorhergesehene Wendung nimmt, mit der der abwesende Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hätte rechnen müssen und die dazu führt, dass das Gericht seine Entscheidung auf bisher unerörtert gebliebene rechtliche oder tatsächliche Aspekte stützt ("Überraschungsentscheidung"; so etwa bejaht für eine Klageerweiterung: BVerwG, Beschluss vom 20.12.2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151; bejaht für eine Klageänderung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1980 - 5 C 18.79 -, juris). - BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Findet - wie hier - eine mündliche Verhandlung statt, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht auf Äußerung in dieser Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.05.2017 - 5 B 75.15 D -, juris; Beschluss vom 17.09.2006 - 1 B 102.06 -, juris m.w.N.).
- BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
Rechtliches Gehör; Klageänderung; mündliche Verhandlung; nicht erschienener …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Rn. 7 Zwar kommt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung gemäß § 102 Abs. 2 VwGO dann in Betracht, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unvorhergesehene Wendung nimmt, mit der der abwesende Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hätte rechnen müssen und die dazu führt, dass das Gericht seine Entscheidung auf bisher unerörtert gebliebene rechtliche oder tatsächliche Aspekte stützt ("Überraschungsentscheidung"; so etwa bejaht für eine Klageerweiterung: BVerwG, Beschluss vom 20.12.2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151; bejaht für eine Klageänderung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1980 - 5 C 18.79 -, juris). - VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 17.969
Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Zulassung der Berufung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Dass eine Behörde in der mündlichen Verhandlung ihre angegriffene Verfügung ganz oder teilweise aufhebt, liegt jedoch regelmäßig - und auch hier - innerhalb der Bandbreite eines erwartbaren Prozessgeschehens (einen Verfahrensfehler jeweils ohne nähere Begründung bejahend: Hessischer VGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 A 592/16.Z -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.05.2017 - 20 ZB 17.969 -, juris): Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende die Streitsache mit den Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erörtern (§ 104 Abs. 1 VwGO). - VGH Hessen, 24.01.2017 - 2 A 592/16
Rechtliches Gehör
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Dass eine Behörde in der mündlichen Verhandlung ihre angegriffene Verfügung ganz oder teilweise aufhebt, liegt jedoch regelmäßig - und auch hier - innerhalb der Bandbreite eines erwartbaren Prozessgeschehens (einen Verfahrensfehler jeweils ohne nähere Begründung bejahend: Hessischer VGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 A 592/16.Z -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.05.2017 - 20 ZB 17.969 -, juris): Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende die Streitsache mit den Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erörtern (§ 104 Abs. 1 VwGO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - 18 A 1507/22
Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei Berufung gegen Ausweisung aus Bundesgebiet …
Rn. 56 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980- 5 C 18.79 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 7 LA 40/19 -, juris, Rn. 7.Rn. 62 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juni 2020- 7 LA 40/19 -, juris, Rn. 8; a. A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 20 ZB 17.969 -, juris, Rn. 4, und Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 A 592/16.Z -, juris, Rn. 2 f.; offen gelassen von OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2020 - 9 A 4502/19 -, juris, Rn. 20 f.
Rn. 66 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juni 2020- 7 LA 40/19 -, juris, Rn. 8.
Rn. 69 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juni 2020- 7 LA 40/19 -, juris, Rn. 8.
- OVG Niedersachsen, 27.04.2026 - 9 LA 136/24
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung der Klägerin gegen Aufhebung …
In diesem Sinne hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Juni 2020 (- 7 LA 40/19 - juris Rn. 4 ff.) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs verneint, wenn der ordnungsgemäß geladene und auf die Rechtsfolgen aus § 102 Abs. 2 VwGO hingewiesene Kläger nicht an der mündlichen Verhandlung teilgenommen, die Behörde in der mündlichen Verhandlung den angegriffenen Bescheid teilweise aufgehoben und das Verwaltungsgericht, ohne der abwesenden Klägerseite eine weitere Reaktionsmöglichkeit einzuräumen, verhandelt und entschieden habe.Der Senat folgt daher dieser Rechtsprechung für die vorliegende Konstellation nicht, zumal das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Juni 2020 (- 7 LA 40/19 - juris Rn. 4) diese Rechtsprechung bereits bei seiner Entscheidung (ablehnend) gewürdigt hat.
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