Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 17 FStrG; § 8 BNatSchG
Straßenplanung; Abwägung; Vermeidungsgebot; Vermeidbarkeit; Naturschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straßenplanung; Abwägung; Vermeidungsgebot; Vermeidbarkeit; Naturschutz
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92
Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97
Die Antragsgegnerin hat das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot, bei dem es sich um striktes Recht handelt (BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 A 4.92 -, NVwZ 1993, 565) mit der Planfeststellung des Vorhabens nicht verletzt.Eine derartige Zielsetzung kann den Naturschutzgesetzen indes schon deshalb nicht unterstellt werden, weil in ihnen gerade die Möglichkeit von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen wird (BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992, a.a.O., 568).
Der Planfeststellungsbeschluß genügt auch dem naturschutzrechtlichen Ausgleichsgebot, das ebenfalls striktes Recht und damit nicht Gegenstand planerischer Abwägung ist (BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992, a.a.O).
Denn derartige ergänzende Regelungen würden die Gesamtkonzeption der Planung nicht berühren und wären ohne weiteres nachholbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992, a.a.O.).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94
Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97
Der Tatsache, daß nach dem im Bedarfsplan zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers für Steinkrug eine vierstreifige Ausbaulösung vorgesehen ist, stellt mithin insoweit nur einen für einen solchen Ausbauquerschnitt sprechenden wichtigen Belang im Rahmen der Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 19.94 -, DVBl. 1996, 907, 913), verbietet ihr hingegen nicht, bei der ihr obliegenden Bewertung der privaten und öffentlichen Belange und ihrer Gewichtung im Verhältnis untereinander zu dem Abwägungsergebnis zu gelangen, ein geringerer Ausbauquerschnitt als im Bedarfsplan bestimmt sei zur Erreichung der in § 1 Abs. 1 FStrG bestimmten Ziele ausreichend. - BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97
Denn der Landesgesetzgeber hat die Verbandsklagebefugnis auf Verstöße gegen das Naturschutzrecht und sonstigen dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienende Rechtsvorschriften begrenzt, wozu er aufgrund der ihm durch § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung zu Einführung der Verbandsklage bundesrechtlich befugt war (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - DVBl. 1988, 492; Beschl. v. 5. Oktober 1993 - 4 A 9.93 -, DVBl. 1994, 341 = NuR 1994, 133).
- BVerwG, 05.10.1993 - 4 A 9.93
Revision - Landesrecht - Naturschutz - Klagebefugnis - Gesetzgebungsauftrag - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97
Denn der Landesgesetzgeber hat die Verbandsklagebefugnis auf Verstöße gegen das Naturschutzrecht und sonstigen dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienende Rechtsvorschriften begrenzt, wozu er aufgrund der ihm durch § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung zu Einführung der Verbandsklage bundesrechtlich befugt war (…BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - DVBl. 1988, 492; Beschl. v. 5. Oktober 1993 - 4 A 9.93 -, DVBl. 1994, 341 = NuR 1994, 133). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1993 - 23 D 52/92
Ausdehnung des zeitlichen Geltungsbereiches ; Bau von Schnellstraßen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97
Denn über die richtige Trassenwahl ist im Rahmen der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen fachplanerischen Abwägung aller berührten öffentlichen und privaten Belange zu entscheiden, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind insoweit den anderen vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen nicht von vornherein übergeordnet (OVG Münster, Urt. v. 10.11.1993 - 23 D 52/92 AK -, NVwZ-RR 1995, 10, 12;… VGH Mannheim, Urt. v. 23.6.1988 - 5 S 1030/87 -, NVwZ-RR 1989, 349, 351). - VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 1030/87
Abwägung zwischen Naturschutz und Immissionsschutz bei der Planfeststellung für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97
Denn über die richtige Trassenwahl ist im Rahmen der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen fachplanerischen Abwägung aller berührten öffentlichen und privaten Belange zu entscheiden, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind insoweit den anderen vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen nicht von vornherein übergeordnet (…OVG Münster, Urt. v. 10.11.1993 - 23 D 52/92 AK -, NVwZ-RR 1995, 10, 12; VGH Mannheim, Urt. v. 23.6.1988 - 5 S 1030/87 -, NVwZ-RR 1989, 349, 351).
- OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
Bebauungsplan; Verkehrsstraße; Straßenbauvorhaben; Lärmschutz; …
Ist die fragliche Straße - wie hier angesichts der gegenwärtigen Verkehrsbelastung der Innenstadt - mit einer bestimmten Funktion aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen erforderlich, stellt sich vielmehr nur noch die Frage, ob die Beeinträchtigung am konkret vorgesehenen Standort des Vorhabens durch die Wahl einer anderen, den Zielsetzungen der Planung ebenfalls genügenden Planungsvariante vermieden oder verringert werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.1997 - 7 M 919/97 - u. VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.1997 - 5 S 3391/94 -, VBlBW 1998, 177 zum naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot). - VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99
Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung …
Dieser Ansicht entspricht es, dass die Frage der Vermeidbarkeit erst aufzuwerfen ist, wenn die fachplanerische Abwägung bereits getroffen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 07. März 1997 - 4 C 10.96 -, NVwZ 1997, 924 f.; ähnlich auch OVG Lüneburg, Beschluss v. 12. März 1997 - 7 M 919/97 -). - OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1155/97
Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesfernstraßen; Planfeststellung; …
Unter dem Gesichtspunkt des naturschutzrechlichen Vermeidungsgebots ist daher ausschließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft am konkret vorgesehenen Standort des Vorhabens durch die Wahl einer anderen, den Zielsetzungen der Planung ebenfalls genügenden Planausführung vermieden oder verringert werden könnte, also aus dem Kreis der mit dem Eingriff verbundenen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft diejenigen unterbleiben, die vermeidbar sind (…BVerwG, Urt. v. 7.3.1997 - 4 C 10.96 -, DVBl 1997, 838, 839; Senat, Beschl. v. 12.3.1997 - 7 M 919/97 -).
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