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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 7 ME 28/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12739
OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 7 ME 28/14 (https://dejure.org/2014,12739)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.05.2014 - 7 ME 28/14 (https://dejure.org/2014,12739)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 7 ME 28/14 (https://dejure.org/2014,12739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sammler von Abfällen als Träger der Sammlung hinsichtlich Vermutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 680
  • DÖV 2015, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 7 ME 28/14
    Rn. 8 Die Beschwerdebegründung der Antragstellerin genügt teilweise bereits nicht den Anforderungen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Langtext Rn. 26), die an die gebotene Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung zu stellen sind, und rechtfertigt im Übrigen die begehrte Abänderung des Beschlusses der Vorinstanz nicht (§§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14

    Verwendung externer Dienstleister durch den Träger einer Sammlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 7 ME 28/14
    Rn. 11 Im Übrigen könnte die erst am 10. Februar 2014 bei dem Antragsgegner eingegangene (vgl. Bl. 59 ff. Beiakte A) und von der B. vorgenommene nachträgliche "Aktualisierung" einer Sammlungsanzeige vom 28. August 2012 schon im Hinblick auf die noch nicht abgelaufene Dreimonatsfrist des § 18 Abs. 1 Satz 1 KrWG die bisherigen Aktivitäten der Antragstellerin nicht legitimieren; denn der Fristenlauf hätte frühestens mit dem Eingang der Ergänzung begonnen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.1. 2014 - 7 ME 1/14 -, juris, Langtext Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 7 OA 113/13

    Festsetzung des Streitwerts i.R.e. Untersagung der gewerblichen Sammlung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 7 ME 28/14
    Rn. 19 Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG (vgl. zur weiteren Begründung Nds. OVG, Beschl. v. 13.12.2013 - 7 OA 113/13 -, GewArch 2014, 130 f., hier zitiert nach juris).
  • VG Koblenz, 29.07.2014 - 4 K 251/14

    Verbot des Aufstellens von Altkleidercontainern ohne vorherige Anzeige

    Damit ist und bleibt die Klägerin bezüglich dieser von ihr aufgestellten und mit ihren Kontaktdaten versehenen Container selbst Trägerin der Sammlung im Sinne des § 18 KrWG (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 7 ME 28/14 - juris unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 164 Abs. 2 BGB, nach dem bei nicht erkennbarer Kundgabe der Vertretereigenschaft die Willenserklärung dem Erklärenden zugerechnet wird).

    Ist die Sammlung damit - wie hier - illegal, so rechtfertigt dies in der Regel die Untersagung der Sammlung und die Androhung von Zwangsmaßnahmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Mai 2014 - 7 ME 28/14 - juris, Rn. 9).

    Bei sachgerechter Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 4 des Nachtrags zur Dienstleistungsvereinbarung führt die Klägerin die Aufstellung der Container eigenverantwortlich durch und darf diese auch eigenverantwortlich entfernen (vgl. ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 7 ME 28/14 - juris, zu einer gleichlautenden Vertragsformulierung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2016 - 4 LB 20/15

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Begriff des Trägers der …

    Der Umstand, dass die Container teilweise Aufkleber der Firmen XYZ, XY und F... trugen, stellte zwar grundsätzlich ein Indiz dafür dar, dass die auf den Aufklebern bezeichneten Firmen die Container betreuten und damit auch als Träger der Sammlung in Betracht zu ziehen waren (vgl. zu diesem Aspekt OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.05.2014 - 7 ME 28/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 7 LB 96/16

    Abfall; Altkleider; Anzeigepflicht; Träger der Sammlung; Untersagung; …

    Vielmehr spricht eine Vermutung dafür, dass ein Sammler von Abfällen auch der Träger der Sammlung ist (Beschluss des Senats vom 09.05.2014 - 7 ME 28/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

    Durchgreifende Bedenken gegen die Versiegelungsandrohung, die als eine Androhung unmittelbaren Zwangs i. S. von §§ 69, 70 Nds. SOG anzusehen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2014 - 7 ME 28/14 -, juris) und, wie sich aus der Begründung unter III. des Bescheids vom 13. Januar 2014 ergibt, der Durchsetzung der Untersagungsanordnung dienen soll, sind von der Antragstellerin - insbesondere auch im erstinstanzlicher Verfahren - nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 B 962/14

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gemeinnützigen Sammlung

    Rn. 9 In diesem Sinne VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Januar 2014 - 10 S 2273/13 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26. März 2014 - AN 11 K 13.01604 -, juris; Schwind in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, Loseblatt, Band 1, § 18 KrWG Rn. 14; Kropp, ebd., § 3 KrWG Rn. 144; Ernst in: Kopp-Assenmacher, KrWG-Kommentar, § 3 Rn. 82 f.; wohl auch Karpenstein/Dingemann in: Jarass/ Petersen, KrWG-Kommentar, § 3 Rn. 287 f. ("abfallwirtschaftliche Gesamtverantwortung"); vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Dezember 2013 - 20 B 319/13 -, - 20 B 205/13 - und - 20 B 869/13 -, alle juris; Nds. OVG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 7 ME 28/14 -, juris.
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