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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,33439
OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25 (https://dejure.org/2025,33439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2025 - 7 ME 52/25 (https://dejure.org/2025,33439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2025 - 7 ME 52/25 (https://dejure.org/2025,33439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 123 Abs. 1; VwVfG § 28; GewO § 60b; GewO § 70 Abs. 3
    Anhörung; Jahrmarkt; Konkurrentenverdrängungsklage; Volksfest; Zulassung zu einem Jahrmarkt (Kramermarkt 2025); vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung; Jahrmarkt; Konkurrentenverdrängungsklage; Volksfest; Zulassung zu einem Jahrmarkt (Kramermarkt 2025); vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Anhörung; Jahrmarkt; Konkurrentenverdrängungsklage; Volksfest; Zulassung zu einem Jahrmarkt (Kramermarkt 2025); vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Das Verwaltungsgericht hat sich in seiner Begründung auf Rechtsprechung des beschließenden Senats bezogen (Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Beschluss vom 24.09.2013 - 7 MC 85/13 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris) und diese zutreffend wiedergegeben.

    Der Senat gibt zu bedenken, dass in den von ihm entschiedenen Fällen regelmäßig (vgl. Beschlüsse vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris, vom 24.09.2013 - 7 MC 85/13 -, juris, und vom 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris) nur noch wenige Tage zwischen der gerichtlichen Entscheidung (im Eilverfahren) und dem Beginn der Marktveranstaltung lagen, so dass ein behördliches Verfahren auf Aufhebung der den Mitbewerbern zugesprochenen Zulassung, welches erst noch hätte durchgeführt und rechtsstaatlichen Anforderungen genügen müssen, aus tatsächlichen Gründen keinen Erfolg versprochen hätte.

    Insoweit kann es genügen - wie hier ausweislich des Vergabevermerks vom 6. Mai 2025 geschehen -, die Vergabekriterien abschließend erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist, aber noch vor der Entscheidung bzw. dem Abschluss des behördlichen Verwaltungsverfahrens festzulegen (vgl. Urteil des Senats vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris; Beschluss vom 05.08.2009 - 7 ME 80/09 -, juris; Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2016 - 7 ME 81/16

    Auswahlentscheidung; Jugendzelt; Marktzulassung; Vergaberichtlinien; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Dieses Verteilungsermessen unterliegt neben den jede Ermessensentscheidung bindenden Grundsätzen vor allem den sich aus den Grundsätzen der Marktfreiheit ergebenden Schranken, da der in § 70 Abs. 1 GewO niedergelegte Grundsatz der Marktfreiheit durch die Ermessensregelung in dessen Absatz 3 nur modifiziert, nicht aber aufgehoben werden sollte (vgl. Urteil des Senats vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, GewArch 2012, 403; Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, juris).

    Richtig ist, dass die vom Veranstalter aufgestellten Kriterien für die Bewerberauswahl transparent und nachvollziehbar sein müssen (vgl. Urteil des Senats vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris; Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, juris).

    Insoweit kann es genügen - wie hier ausweislich des Vergabevermerks vom 6. Mai 2025 geschehen -, die Vergabekriterien abschließend erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist, aber noch vor der Entscheidung bzw. dem Abschluss des behördlichen Verwaltungsverfahrens festzulegen (vgl. Urteil des Senats vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris; Beschluss vom 05.08.2009 - 7 ME 80/09 -, juris; Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Richtig ist, dass die vom Veranstalter aufgestellten Kriterien für die Bewerberauswahl transparent und nachvollziehbar sein müssen (vgl. Urteil des Senats vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris; Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, juris).

    Insoweit kann es genügen - wie hier ausweislich des Vergabevermerks vom 6. Mai 2025 geschehen -, die Vergabekriterien abschließend erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist, aber noch vor der Entscheidung bzw. dem Abschluss des behördlichen Verwaltungsverfahrens festzulegen (vgl. Urteil des Senats vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris; Beschluss vom 05.08.2009 - 7 ME 80/09 -, juris; Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 7 MC 85/13

    Verpflichtung zu einer erneuten (Auswahl-) Entscheidung über eine Bewerbung für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Das Verwaltungsgericht hat sich in seiner Begründung auf Rechtsprechung des beschließenden Senats bezogen (Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Beschluss vom 24.09.2013 - 7 MC 85/13 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris) und diese zutreffend wiedergegeben.

    Der Senat gibt zu bedenken, dass in den von ihm entschiedenen Fällen regelmäßig (vgl. Beschlüsse vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris, vom 24.09.2013 - 7 MC 85/13 -, juris, und vom 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris) nur noch wenige Tage zwischen der gerichtlichen Entscheidung (im Eilverfahren) und dem Beginn der Marktveranstaltung lagen, so dass ein behördliches Verfahren auf Aufhebung der den Mitbewerbern zugesprochenen Zulassung, welches erst noch hätte durchgeführt und rechtsstaatlichen Anforderungen genügen müssen, aus tatsächlichen Gründen keinen Erfolg versprochen hätte.

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 7 ME 90/15

    Beteiligungsfähigkeit; Erbengemeinschaft; Weihnachtsmarkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Das Verwaltungsgericht hat sich in seiner Begründung auf Rechtsprechung des beschließenden Senats bezogen (Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Beschluss vom 24.09.2013 - 7 MC 85/13 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris) und diese zutreffend wiedergegeben.

    Der Senat gibt zu bedenken, dass in den von ihm entschiedenen Fällen regelmäßig (vgl. Beschlüsse vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris, vom 24.09.2013 - 7 MC 85/13 -, juris, und vom 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris) nur noch wenige Tage zwischen der gerichtlichen Entscheidung (im Eilverfahren) und dem Beginn der Marktveranstaltung lagen, so dass ein behördliches Verfahren auf Aufhebung der den Mitbewerbern zugesprochenen Zulassung, welches erst noch hätte durchgeführt und rechtsstaatlichen Anforderungen genügen müssen, aus tatsächlichen Gründen keinen Erfolg versprochen hätte.

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Dies ist im Falle eines Verpflichtungsbegehrens - wie hier - nicht der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.06.2014 - 3 M 58/14 -, juris;… vgl. zum Meinungsstand in der Literatur: Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 28 Rn. 31 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14

    Bauordnung; Anwendung des vereinfachten Genehmigungverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Dies ist im Falle eines Verpflichtungsbegehrens - wie hier - nicht der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.06.2014 - 3 M 58/14 -, juris;… vgl. zum Meinungsstand in der Literatur: Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 28 Rn. 31 ff.).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Die Antragstellerin ist dem mit einem Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 -, juris) entgegengetreten und macht geltend, dass die Erhebung einer Konkurrentenverdrängungsklage neben dem Verpflichtungsantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht erforderlich sei.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Dieses Verteilungsermessen unterliegt neben den jede Ermessensentscheidung bindenden Grundsätzen vor allem den sich aus den Grundsätzen der Marktfreiheit ergebenden Schranken, da der in § 70 Abs. 1 GewO niedergelegte Grundsatz der Marktfreiheit durch die Ermessensregelung in dessen Absatz 3 nur modifiziert, nicht aber aufgehoben werden sollte (vgl. Urteil des Senats vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, GewArch 2012, 403; Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
    Der Gestaltungsspielraum des Veranstalters bezieht sich insbesondere auch auf die Platzkonzeption bezüglich der räumlichen und branchenmäßigen Aufteilung des verfügbaren Raumes und im Fall eines bestehenden Überhangs an Bewerbern auf die Kriterien für das Auswahlverfahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6 …

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2009 - 7 ME 80/09

    Ordnungsgemäße Ermessensbegründung der Behörde bei Ablehnung einer beantragten …

  • VG Karlsruhe, 11.06.2026 - 3 K 5498/26
    Rn. 23 1.1. Die Kammer kann offenlassen, ob der Hauptantrag schon deswegen unzulässig ist, weil die Antragstellerin es unterlassen hat, die Auswahlentscheidung zugunsten des Mitbewerbers M.B. mittels Widerspruchs anzufechten (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.2025 - 7 ME 52/25 -, juris Rn. 4-6 m.w.N.).

    Der Gestaltungsspielraum des Veranstalters bezieht sich insbesondere auch auf die Platzkonzeption bezüglich der räumlichen und branchenmäßigen Aufteilung des verfügbaren Raumes und im Fall eines bestehenden Überhangs an Bewerbern auf die Kriterien für das Auswahlverfahren (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.2025 - 7 ME 52/25 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 10.12.2025 - 1 LC 397/24

    "bekannt und bewährt"; Anschlussberufung; Auswahlkriterium; …

    Die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Bescheidungsklage setzt auch bei einer Kapazitätserschöpfung nicht die gleichzeitige Erhebung einer gegen die Zulassung eines oder mehrerer Konkurrenten gerichteten Drittanfechtungsklage voraus, solange der Kläger lediglich die Neubescheidung seines eigenen Antrags begehrt und nicht spezifisch die Zulassung eines Konkurrenten - etwa, weil beide um denselben Standplatz konkurrieren - angreifen will (…für das einstweilige Rechtsschutzverfahren OVG Bremen, Beschl. v. 24.10.2019 - 2 B 282/19, juris Rn. 6;… HessVGH, Beschl. v. 28.05.2019 - 8 B 1087/19, juris Rn. 40 f.;… OVG NRW, Beschl. v. 25.07.2018 - 4 B 1065/18, juris Rn. 20; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09, juris Rn. 3, zuletzt offengelassen im Beschl. v. 24.09.2025 - 7 ME 52/25, juris Rn. 6;… ebenfalls offengelassen durch BayVGH, Urt. v. 22.07.2015 - 22 B 15.620, juris Rn. 24 ff. …sowie Beschl. v. 11.02.2015 - 22 C 14.2735, juris Rn. 7; differenzierend Spitzlei, JA 2020, 372, 377).
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