Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur Erweiterung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 247
Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur Erweiterung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur Erweiterung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau
Verfahrensgang
- VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07
- OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10
- BVerwG, 21.05.2012 - 7 B 71.11
- BVerfG, 16.08.2012 - 1 BvR 1543/12
- VG Hannover, 17.06.2014 - 11 A 4612/07
- OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Zu den den Verwaltungsprozess beherrschenden Maximen gehört der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO, demzufolge die Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich vom Verwaltungsgericht selbst vorzunehmen und nicht den Verfahrensbeteiligten übertragen ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2014 - 7 OA 112/13 -, juris; Beschl. v. 10.07.2014 - 13 OA 37/14 -, V.n.b.).Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris;… Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).
- BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08
Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen von Sachverständigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris;… Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).Rn. 15 a) Die Kosten für die Teilnahme der Sachverständigen Prof. Dr. E., Prof. Dr. F. und Dr. I. an der Berufungsverhandlung sind dem Grunde nach erstattungsfähig im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO, wobei sich die Frage der Erstattungsfähigkeit nach den zuvor zu der Beauftragung von privaten Sachverständigengutachten wiedergegebenen Grundsätzen richtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.10.2008, a.a.O.).
- VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
Gutachterkosten des Vorhabensträgers
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris;… Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).Wendet sich ein Kläger gegen ein fachplanerisch zugelassenes Vorhaben oder liegt allgemein eine Fallkonstellation vor, in der das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, kann es einer vernünftigen Prozessführung entsprechen, dass der Kläger einen Sachverständigen heranzieht, welcher befähigt ist, die tragenden Gründe der Zulassungsentscheidung kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschl. v. 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011, a.a.O.;… Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2014, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Zu den den Verwaltungsprozess beherrschenden Maximen gehört der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO, demzufolge die Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich vom Verwaltungsgericht selbst vorzunehmen und nicht den Verfahrensbeteiligten übertragen ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2014 - 7 OA 112/13 -, juris; Beschl. v. 10.07.2014 - 13 OA 37/14 -, V.n.b.).Eine entsprechende Anwendung der Honorarregelungen in § 9 JVEG auf Privatgutachten bzw. hier die Inanspruchnahme eines Sachbeistands für eine Terminbegleitung kommt nicht in Betracht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2014, a.a.O.).
- BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Wendet sich ein Kläger gegen ein fachplanerisch zugelassenes Vorhaben oder liegt allgemein eine Fallkonstellation vor, in der das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, kann es einer vernünftigen Prozessführung entsprechen, dass der Kläger einen Sachverständigen heranzieht, welcher befähigt ist, die tragenden Gründe der Zulassungsentscheidung kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschl. v. 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris;… Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011, a.a.O.;… Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2014, a.a.O.). - BVerwG, 21.05.2012 - 7 B 71.11
Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau; Grenzwert; Bindungswirkung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde des Klägers verwarf das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2012 (7 B 71.11) als unzulässig. - BVerwG, 24.10.2011 - 9 KSt 5.11
Erinnerung; Kostenerstattung; Erstattungsfähigkeit; Sachbeistand; mündliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Die schlichte Mitnahme zum Termin ohne eine in der Verhandlung zutage getretene Bereitstellung als Sachbeistand ist nicht kostenmäßig zu erstatten (BVerwG, Beschl. v. 24.10.2011 - 9 KSt 5.11, 9 A 14.09 -, NVwZ-RR 2012, 46). - BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07, 4 A 1078.04 -, juris), der der Senat folgt, der Träger eines planfestgestellten Vorhabens nicht in jedem Fall damit ausgeschlossen, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu seiner Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die Kosten hierfür in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen. - OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10
Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau mit einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Auf die Berufung des Beklagten und der beigeladenen Trägerin des Vorhabens änderte der Senat die erstinstanzliche Entscheidung durch Urteil vom 24. Juni 2011 (7 LC 9/10) und wies die Klage ab. - OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung des 13. Senats des beschließenden Gerichts (Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2012 - 13 OA 207/11 -, NVwZ-RR 2012, 454) ausgeführt hat, können Aufwendungen für private, d.h. nicht vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen nur in engen Grenzen als notwendig i.S. des § 162 Abs. 1 VwGO anerkannt werden.
- OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ein Privatgutachten bei nachträglicher …
Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 5), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (…vgl. VGH, Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468 f., hier zitiert nach juris, Rn. 17), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.Ein Widerspruch zu der fehlenden Erstattungsfähigkeit der Kosten für vorangegangene Privatgutachten ist darin nicht zu sehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 16).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2024 - 2 O 142/23
Aufwendungen für die Zuziehung eines privaten Sachverständigen
Allerdings ist es auch einem beigeladenen Vorhabenträger nicht von vornherein und aus grundsätzlichen Erwägungen verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (zur Bauleitplanung: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 8 E 11451/11 - juris; zur Planfeststellung: BVerwG…, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07 - juris Rn. 10, NdsOVG, Beschluss vom 26. März 2015 - 7 OB 62/14 - juris Rn. 5).Fordert die Prozesssituation die Teilnahme des Sachverständigen an der mündlichen Verhandlung heraus, können die dafür entstehenden Kosten selbst dann erstattungsfähig sein, wenn die Kosten desselben Sachverständigen für das zuvor von diesem schriftlich erstellte Gutachten als nicht erstattungsfähig angesehen werden (NdsOVG, Beschluss vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 15 f.).
- OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein privates Gutachten in einem …
Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 1 K 17/13
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten
Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2015 - 8 E 109/15 -, juris; OVG NDS, Beschluss vom 26. März 2015 - 7 OB 62/14 -, juris; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 S 2432/14 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris m. w. N.; Beschluss vom 16. November 2006 - 4 KSt 1003.06 u. a. -, juris). - OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 188/23
Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …
Diesem Erfordernis, das auch bei der Anwendung nationalen Umwelt- und Verfahrensrechts heranzuziehen ist und alle finanziellen Aufwendungen betrifft, die durch die Beteiligung an dem Gerichtsverfahren verursacht werden, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Verfahrenskosten nicht objektiv unangemessen sein dürfen.[vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 12 unter Hinweis auf: EuGH, Urteile vom 11.4.2013 - C-260/11 -, juris, Rn. 27, 40 und vom 15.3.2018 - C-470/16 -, juris, Rn. 49 ff.][vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 12 unter Hinweis auf: EuGH, Urteile vom 11.4.2013 - C-260/11 -, juris, Rn. 27, 40 und vom 15.3.2018 - C-470/16 -, juris, Rn. 49 ff.] Eine Begrenzung der Kostenerstattung im Fall der Hinzuziehung privater Gutachter zu einem Planfeststellungsverfahren ist daher zum Schutz der Gegenpartei unerlässlich, sodass die Angemessenheit der beantragten Vergütung anhand der für gerichtlich bestellte Sachverständige geltenden Entschädigungen beziehungsweise Stundensätze gemäß § 8 Abs. 1 und 2, § 9 i.V.m. Anlage 1 zum JVEG zu beurteilen ist und diese Stundensätze im Sinne einer Obergrenze zur Anwendung zu bringen sind.[vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 13; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, juris, Rn. 18][vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 13; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, juris, Rn. 18]. - OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 164/23
Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …
Diesem Erfordernis, das auch bei der Anwendung nationalen Umwelt- und Verfahrensrechts heranzuziehen ist und alle finanziellen Aufwendungen betrifft, die durch die Beteiligung an dem Gerichtsverfahren verursacht werden, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Verfahrenskosten nicht objektiv unangemessen sein dürfen.[vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 12 unter Hinweis auf: EuGH, Urteile vom 11.4.2013 - C-260/11 -, juris Rn. 27, 40 und vom 15.3.2018 - C-470/16 -, juris, Rn. 49 ff.][vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 12 unter Hinweis auf: EuGH, Urteile vom 11.4.2013 - C-260/11 -, juris Rn. 27, 40 und vom 15.3.2018 - C-470/16 -, juris, Rn. 49 ff.] Eine Begrenzung der Kostenerstattung im Fall der Hinzuziehung privater Gutachter zu einem Planfeststellungsverfahren ist daher zum Schutz der Gegenpartei unerlässlich, sodass die Angemessenheit der beantragten Vergütung anhand der für gerichtlich bestellte Sachverständige geltenden Entschädigungen beziehungsweise Stundensätze gemäß § 8 Abs. 1 und 2, § 9 i.V.m. Anlage 1 zum JVEG zu beurteilen ist und diese Stundensätze im Sinne einer Obergrenze zur Anwendung zu bringen sind.[vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 13; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2015 - 7 OB 62/14 - juris, Rn. 18][vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 13; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2015 - 7 OB 62/14 - juris, Rn. 18]. - OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 187/23
Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …
Diesem Erfordernis, das auch bei der Anwendung nationalen Umwelt- und Verfahrensrechts heranzuziehen ist und alle finanziellen Aufwendungen betrifft, die durch die Beteiligung an dem Gerichtsverfahren verursacht werden, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Verfahrenskosten nicht objektiv unangemessen sein dürfen.[vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 12 unter Hinweis auf: EuGH, Urteile vom 11.4.2013 - C-260/11 -, juris, Rn. 27, 40 und vom 15.3.2018 - C-470/16 -, juris, Rn. 49 ff.][vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 12 unter Hinweis auf: EuGH, Urteile vom 11.4.2013 - C-260/11 -, juris, Rn. 27, 40 und vom 15.3.2018 - C-470/16 -, juris, Rn. 49 ff.] Eine Begrenzung der Kostenerstattung im Fall der Hinzuziehung privater Gutachter zu einem Planfeststellungsverfahren ist daher zum Schutz der Gegenpartei unerlässlich, sodass die Angemessenheit der beantragten Vergütung anhand der für gerichtlich bestellte Sachverständige geltenden Entschädigungen beziehungsweise Stundensätze gemäß § 8 Abs. 1 und 2, § 9 i.V.m. Anlage 1 zum JVEG zu beurteilen ist und diese Stundensätze im Sinne einer Obergrenze zur Anwendung zu bringen sind.[vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 13; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, juris, Rn. 18][vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 13; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, juris, Rn. 18]. - VGH Bayern, 08.03.2021 - 9 M 21.547
Fahrtkosten und Verdienstausfall des Ehemanns der Antragstellerin als …
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