Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.2005 - 7 PKH 5.05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 07.06.2005 - 5 K 1421/03
- BVerwG, 14.10.2005 - 7 PKH 5.05
- BVerwG, 09.11.2005 - 7 B 86.05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95
Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …
Auszug aus BVerwG, 14.10.2005 - 7 PKH 5.05
Rn. 5 Auch ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG nur dann ausnahmsweise unbeachtlich, wenn sie - erstens - auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn - zweitens - durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht gefährdet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 = Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.10.2005 - 7 PKH 5.05
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
Verfassungsmäßigkeit einer Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungs- …
- BVerwG, 15.06.2006 - 8 B 32.06
Anmeldefrist; materielle Ausschlussfrist, Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; …
Fehlverhalten staatlicher Stellen der DDR kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, dass die Ausschlussfrist des § 30a VermG unbeachtlich ist (…wie Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - BVerwG 7 B 106.05 - juris Rn. 8 und vom 14. Oktober 2005 - BVerwG 7 PKH 5.05 ).Fehlverhalten staatlicher Stellen der DDR kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, dass die Ausschlussfrist des § 30a VermG unbeachtlich ist (…vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - BVerwG 7 B 106.05 - juris Rn. 8 und vom 14. Oktober 2005 - BVerwG 7 PKH 5.05 ).
- BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Anforderungen an das Darlegungsgebot; Geltendmachung eines Verfahrensmangels; …
Fehlverhalten des von der DDR eingesetzten staatlichen Verwalters kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, dass die Ausschlussfrist des § 30 a VermG unbeachtlich ist (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2005 BVerwG 7 PKH 5.05 nicht veröffentlicht).
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