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Rechtsprechung
   BSG, 30.03.2004 - B 7 SF 36/03 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14741
BSG, 30.03.2004 - B 7 SF 36/03 S (https://dejure.org/2004,14741)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2004 - B 7 SF 36/03 S (https://dejure.org/2004,14741)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2004 - B 7 SF 36/03 S (https://dejure.org/2004,14741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Offensichtlichkeit des Nichtbestehens einer notwendigen Streitgenossenschaft bei Klage eines Witwers und seiner Töchter als Erben gegen die Krankenversicherung der verstorbenen Mutter

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschiedliche Klagen einzelner Miterben einer Erbengemeinschaft, Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines …

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 7 SF 36/03 S
    Der Senat gibt die bisherige entgegenstehende Rechtsprechung des BSG in dieser Hinsicht auf; er schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an (BVerwG 9. Oktober 1995 - 7 AV 8/95, Buchholz 112 § 2a VermG Nr. 1 = BayVBl 1996, 252):.

    So lag der vom BVerwG am 9. Oktober 1995 (a.a.O.) entschiedene Fall.

  • BSG, 25.09.1998 - B 1 SF 4/98 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 7 SF 36/03 S
    Da es keinen besonderen Gerichtsstand der - einfachen - Streitgenossenschaft gibt (BSG 1. Senat 25. September 1998, SozR 3-1500 § 58 Nr. 1), setzt diese Annahme wiederum voraus, dass die Kläger des vorliegenden Verfahrens, die jeweils als Mitglied derselben Erbengemeinschaft auf Erstattung der Kosten einer selbstbeschafften Leistung an die Erbengemeinschaft (§ 13 Abs. 3 SGB V, § 58 Satz 1 SGB I, §§ 2032, 2039 Bürgerliches Gesetzesbuch ) klagen, notwendige Streitgenossen (§ 74 SGG, § 62 Abs. 1 Zivilprozessordnung ) sind.

    Für die Aufgabe der entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung des BSG (z.B. BSG 1. Senat 25. September 1998, SozR 3-1500 § 58 Nr. 1; Senatsbeschluss vom 6. September 2001 - B 7 SF 16/01) ist eine Anfrage nach § 41 Abs. 3 Satz 1 SGG nicht erforderlich, da nach dem geltenden Geschäftsverteilungsplan zurzeit allein der Senat für Entscheidungen nach § 58 SGG zuständig ist (§ 41 Abs. 3 Satz 2 SGG).

  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 997/58
    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 7 SF 36/03 S
    Diese Vorschrift gilt auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche (s. z.B. BSG 30. August 1960 - 8 RV 997/58).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 8 SO 293/15

    Keine Sonderrechtsnachfolge bei Sozialhilfeansprüchen

    Es ist anerkannt, dass § 2039 BGB auch auf öffentlich-rechtliche Ansprüche anwendbar ist (BSG, Beschluss vom 30. März 2004 - B 7 SF 36/03 S - juris Rn. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2017 - L 8 SO 293/15

    SGB-XII-Leistungen; Rechtsnachfolger; Übergang eines Rücknahmeanspruchs; …

    Es ist anerkannt, dass § 2039 BGB auch auf öffentlich-rechtliche Ansprüche anwendbar ist (BSG, Beschluss vom 30. März 2004 - B 7 SF 36/03 S - juris Rn. 8).
  • LSG Bayern, 03.12.2008 - L 1 AR 104/08
    Dabei ist ausreichend, dass eine notwendige Streitgenossenschaft nicht ausgeschlossen werden kann (BSG SozR 4-1500 § 58 Nr. 2).

    Das BSG hat entschieden (BSG SozR 4-1500 § 58 Nr. 2), dass bei einer gemeinsamen Klage mehrerer Miterben das Nichtbestehen einer notwendigen Streitgenossenschaft nicht offensichtlich ist, da die Annahme einer prozessualen, "zufälligen" notwendigen Streitgenossenschaft nicht ausgeschlossen ist (§ 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO).

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