Rechtsprechung
| LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 11, 12 TVöD; § 26 TVÜ Bund; Teil III Ziffer 16.4 TVEntgO Bund; Entgeltgruppen
Eingruppierung; Übersetzerin; qualifizierte Übersetzung; weitere Kontrolle - IWW
§ 26 Abs. 1 TVÜ-Bund, § 26 TVÜ-Bund, § 12 TVöD, § 12 Abs. 2 TVöD, § 64 Abs. 2 Buchstabe b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 1 TVG, § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung einer Übersetzerin beim Bundessprachenamt der Bundeswehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung einer Übersetzerin beim Bundessprachenamt der Bundeswehr; Begriff der qualifizierten Übersetzung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 02.03.2017 - 11 Ca 4681/16
- LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17
Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und vor allem praktisch brauchbare Regelung treffen wollen, sodass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. BAG vom 09.03.1983, 4 AZR 61/80, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 128; BAG vom 02.11.2016, 10 AZR 615/15, AP § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 36; LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16).Ein solches Auslegungsergebnis verträgt sich nicht mit dem Grundsatz, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und vor allem praktisch brauchbare Regelung treffen wollen, sodass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. BAG vom 09.03.1983,4 AZR 61/80, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 128).
- LAG Köln, 05.04.2017 - 3 Sa 781/16
Begriff des Beschäftigten i.S. eines Tarifvertrages zur betrieblichen …
Auszug aus LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen (z. B. LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16).Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und vor allem praktisch brauchbare Regelung treffen wollen, sodass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. BAG vom 09.03.1983, 4 AZR 61/80, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 128; BAG vom 02.11.2016, 10 AZR 615/15, AP § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 36; LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16).
- BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15
Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer …
Auszug aus LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17
Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und vor allem praktisch brauchbare Regelung treffen wollen, sodass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. BAG vom 09.03.1983, 4 AZR 61/80, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 128; BAG vom 02.11.2016, 10 AZR 615/15, AP § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 36; LAG Köln vom 05.04.2017, 3 Sa 781/16). - BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03
Zuweisung unterwertiger Tätigkeit
Auszug aus LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17
Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG vom 16.12.2004, 6 AZR 658/03). - ArbG Köln, 02.03.2017 - 11 Ca 4681/16
Eingruppierung eines Beschäftigten in eine höhere Entgeltgruppe; Höhergruppierung …
Auszug aus LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17
Rn. 48 das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.03.2017- 11 Ca 4681/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Köln, 16.01.2019 - 3 Sa 392/18
Eingruppierung Übersetzer
Zu den Voraussetzungen des Tarifmerkmals der "qualifizierten Übersetzung" in EG 13 (teilweise parallel zu LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17).Aus der Kausal-Verknüpfung durch das Wort "weil" geht unmissverständlich hervor, dass auch aus dem Begriff der "besonderen qualitativen Anforderung" selbst keine zusätzlichen Steigerungsmerkmale mehr abzuleiten sind (so auch zutreffend bereits LAG Köln, Urteil vom 11.01.2018 - 7 Sa 412/17).
Hierzu hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in der bereits zitierten Entscheidung vom 11.01.2018 (7 Sa 412/17) Folgendes ausgeführt:.
Denn wie bereits die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts in der zitierten Entscheidung von 11.01.2018 (7 Sa 412/17) ausgeführt hat, genügt eine bloße stichprobenartige Kontrolle den Tarifanforderungen jedenfalls nicht.
Auch dies hat die 7. Kammer in der bereits mehrfach angesprochenen Entscheidung vom 11.01.2018 (7 Sa 412/17) überzeugend begründet, so dass auf diese Ausführungen vollinhaltlich Bezug genommen werden kann.
- LAG Köln, 29.11.2018 - 7 Sa 265/18
Eingruppierung; Übersetzer; qualifizierte Übersetzung; weitere Kontrolle
(Parallelentscheidung zu 7 Sa 412/17).Rn. 58 Der Kläger verteidigt Ergebnis und Gründe des arbeitsgerichtlichen Urteils und beruft sich darüber hinaus auch auf die Urteile des LAG Köln vom 11.01.2018 in Sachen 7 Sa 412/17 und des LAG Köln vom 05.02.2018 in Sachen 2 Sa 637/17, welche jeweils inhaltlich gleichgelagerte Fälle betrafen.
Aus der Kausal-Verknüpfung durch das Wort "weil" geht unmissverständlich hervor, dass aus dem Begriff der "besonderen qualitativen Anforderung" selbst keine zusätzlichen Steigerungsmerkmale mehr abzuleiten sind (so schon LAG Köln, 7 Sa 412/17 vom 11.01.2018).
Dies sind die auf der Hand liegenden Gründe, die die Tarifvertragsparteien offensichtlich dazu bewogen haben, Übersetzungen, die "keiner weiteren Kontrolle mehr unterliegen", als besonderen qualitativen Anforderungen entsprechend zu kennzeichnen und als Kriterium für eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 Ziffer 3 zu bestimmen (so schon LAG Köln vom 11.01.2018, 7 Sa 412/17).
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