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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5410
LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 (https://dejure.org/2007,5410)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 (https://dejure.org/2007,5410)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2007 - 7 Sa 552/07 (https://dejure.org/2007,5410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 2
    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - kein Verzicht auf Widerspruch durch Weiterarbeit beim Erwerber oder Unterlassen der Kündigungsschutzklage - rechtsmißbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit eines unbefristeten Gebrauchmachens des Arbeitnehmers von seinem Widerspruchsrecht im Falle einer fehlerhaften Unterrichtung über einen Betriebsübergang; Wertung der Weiterarbeit beim Erwerber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls als Zustimmung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Das Bundesarbeitsgericht hält - auch nach der neuen Rechtslage - daran fest, dass das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, n.v.).

    Dabei dient die Verwirkung dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05 = NZA 2006, 1406).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr eine Höchstfrist, beispielsweise von sechs Monaten, abgelehnt (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05 = NZA 2006, 1406).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), wonach dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen ist.

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Eine Analogie in Form einer Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 02.03.2006, 8 AZR 124/05 = BB 2006, 1339).

    Die Rechtsprechung ist jedoch nicht dazu befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung im Wege der Gesetzes- oder Rechtsanalogie hinwegzusetzen ( BAG, Urteil vom 02.03.2006, a.a.O.).

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Fristverkürzung auch unter Berücksichtigung des § 626 Abs. 2 BGB abgelehnt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.1983, 2 AZR 171/81 = DB 1984, 298).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99

    Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Die Kündigung einer Nichtvertragspartei ist unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2000, 4 AZR 170/99 = NZA 2000, 1010).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07
    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

  • ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07

    Berufungen von Siemens zurückgewiesen

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2199/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2256/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. September 2007 - 7 Sa 552/07 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2252/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 05.08.2008 - 6 Sa 345/08

    Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
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