Rechtsprechung
| LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Befristung; Projekttätigkeit; Drittmittelfinanzierung; vorübergehend erhöhter Personalbedarf
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 14 TzBfG
Befristung; Projekttätigkeit; Drittmittelfinanzierung; vorübergehend erhöhter Personalbedarf - IWW
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 64 Abs. 2 Buchstabe c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 620 BGB, § 14 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 14 TzBfG
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Durchführung eines Projekts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Durchführung eines Projekts
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 23.05.2013 - 3 Ca 144/13
- LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Rn. 24 b. Nach der Rechtsprechung des BAG kann die Mitarbeit an einem bestimmten Projekt, das einen vorübergehend erhöhten Personalbedarf nach sich zieht, eine Befristung rechtfertigen (BAG vom 07.05.2008, AP § 14 TzBfG Nr. 49; BAG vom 15.02.2006, ZTR 2006, 500, 509). - BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06
Projektbefristung
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Dagegen hält das BAG es in solchen Fällen nicht für geboten, eine Prognose darüber anzustellen, ob der befristet beschäftigte Projektmitarbeiter nach Ablauf des Projektes aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Projekt oder im Rahmen der Daueraufgaben des Arbeitgebers befristet oder unbefristet weiterbeschäftigt werden könnte (BAG vom 07.05.2008, AP § 14 TzBfG Nr. 49; BAG vom 15.02.2006, ZTR 2006, 509; BAG vom 07.11.2007, NZA 2008, 467). - BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04
Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Wie das BAG ausdrücklich feststellt, zählt die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten zu den zeitlich unbegrenzten staatlichen Daueraufgaben (BAG vom 25.08.2004, 7 AZR 7/04, juris, Rdnr. 23).
- BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03
Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des …
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Das ist nicht der Fall bei Tätigkeiten, die der Arbeitgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Betriebszweckes dauerhaft wahrnimmt oder zu deren Durchführung er verpflichtet ist (BAG vom 07.11.2007, AP § 14 TzBfG Nr. 42; BAG vom 11.02.2004, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256;… APS/Backhaus, § 14 TzBfG Rdnr. 267). - BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Dagegen hält das BAG es in solchen Fällen nicht für geboten, eine Prognose darüber anzustellen, ob der befristet beschäftigte Projektmitarbeiter nach Ablauf des Projektes aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Projekt oder im Rahmen der Daueraufgaben des Arbeitgebers befristet oder unbefristet weiterbeschäftigt werden könnte (BAG vom 07.05.2008, AP § 14 TzBfG Nr. 49; BAG vom 15.02.2006, ZTR 2006, 509; BAG vom 07.11.2007, NZA 2008, 467). - BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 146/07
Projektbefristung
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Rn. 39 a. Nach der Rechtsprechung des BAG besteht ein anerkennenswertes Interesse des Arbeitgebers am Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zur Durchführung eines Projektes nur dann, wenn die projektbezogene Tätigkeit den Arbeitnehmer voraussichtlich überwiegend beanspruchen wird (BAG vom 07.05.2008, 7 AZR 146/07, AP § 14 TzBfG Nr. 49). - BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91
Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Auch die Unsicherheit der zukünftigen finanziellen Entwicklung gibt noch keinen sachlichen Grund für eine Befristung ab (BAG vom 11.12.1991, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 145; BAG vom 02.09.2009, AP § 14 TzBfG, Haushalt Nr. 14; BAG vom 22.03.2000, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 145; BAG vom 16.10.2008, AP § 14 TzBfG Nr. 53;… APS/Backhaus, § 14 TzBfG Rdnr. 39 f. d. A.). - ArbG Bonn, 23.05.2013 - 3 Ca 144/13
Befristung, Sachgrund, Projektarbeit, Darlegungslast
Auszug aus LAG Köln, 31.07.2014 - 7 Sa 587/13
Rn. 11 das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.05.2013(3 Ca 144/13) abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Hessen, 09.12.2016 - 3 Sa 294/16
Auch wenn der Zweck einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft im …
Insoweit sei dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Juli 2014, 7 Sa 587/13, nicht zu folgen.cc) Wie bereits im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeführt, vermag demgegenüber die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Juli 2014 - 7 Sa 587/13 - nicht zu überzeugen.
- LAG Hessen, 16.12.2016 - 14 Sa 978/15
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen nur …
Soweit das LAG Köln in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2014 (- 7 Sa 587/13 - Juris) entgegen der Entscheidung des BAG vom 25. August 2004 (- 7 AZR 7/04 - BAGE 111, 377) meint, die Daueraufgabe eines Auftraggebers, mit deren Durchführung dieser einen Auftragnehmer betraut, werde zur Daueraufgabe dieses Subunternehmers, wenn dessen Unternehmenszweck gerade darin bestehe, der Bundesrepublik Deutschland permanent als Auftragnehmer für die Durchführung ihrer Daueraufgabe "Entwicklungshilfeprojekte" zu dienen, ist dem zu widersprechen.Zwar divergiert die vorliegende Entscheidung insoweit von der des LAG Köln vom 31. Juli 2014 (- 7 Sa 587/13) als das LAG Köln annimmt, die Daueraufgabe eines Auftraggebers, mit deren Durchführung dieser einen Auftragnehmer betraut, werde zur Daueraufgabe dieses Subunternehmers, wenn dessen Unternehmenszweck gerade darin bestehe, dem Auftraggeber permanent als Auftragnehmer für die Durchführung von dessen Daueraufgabe "Entwicklungshilfeprojekte" zu dienen.
- ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2016 - 23 Ca 6088/15
Befristung
Dies gölte nach der Entscheidung des J vom 31. Juli 2014 - 7 Sa 587/13 - (Anlage 19 Bl. 62 - 69 d. A.) deswegen, da bei der Beklagten eine Unterscheidung zwischen inhaltlichen Daueraufgaben und Projektaufgaben nicht möglich sei, weil die Daueraufgabe der Beklagten gerade in der fortwährenden Durchführung verschiedenster Projekte bestehe.Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Juli 2014 - 7 Sa 587/13 - (Anlage 19 Bi. 62 - 69 d. A.) beruft, ist dem nicht zu folgen.
- ArbG Bonn, 20.05.2022 - 6 Ca 2162/21 Wird der Arbeitnehmer jedoch nicht überwiegend mit den Aufgaben, die den vorübergehenden Mehrbedarf auslösen, sondern mit Daueraufgaben beschäftigt, so spricht auch dies gegen die Richtigkeit der arbeitgeberseitigen Prognose und das Vorliegen des Sachgrunds des vorübergehenden Mehrbedarfs (vgl. LAG Köln, Urteil vom 31.07.2014,7 Sa 587/13, Rn. 37, juris).
- ArbG Bonn, 28.07.2016 - 3 Ca 128/16
Projektbedingter Personalbedarf als Befristungsgrund - Daueraufgabe
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