Rechtsprechung
| LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Urlaubsabgeltung; Verzicht; Erlass; Auflösungsvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 7, 13 BUrlG; § 313 BGB
Urlaubsabgeltung; Verzicht; Erlass; Auflösungsvertrag - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 125
Aufgabe der Surrogationstheorie - Anpassung des Aufhebungsvertrags durch salvatorische Klausel - Verzicht auf Urlaubsansprüche im Aufhebungsvertrag - Verzicht auf Urlaubsabgeltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Verzicht auf Urlaubsabgeltung ist möglich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verzicht auf Urlaubsabgeltung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufgabe der Surrogationstheorie; Anpassung des Aufhebungsvertrags durch salvatorische Klausel; Verzicht auf Urlaubsansprüche im Aufhebungsvertrag; Verzicht auf Urlaubsabgeltung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.06.2012 - 6 Ca 300/11
- LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10
Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12
Rn. 58 b. An dieser Auffassung kann nach der Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht ( BAG vom 24.3.2009, 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538ff.; BAG vom 13.12.2011, NZA 2012, 514 ff.) jedoch nach Ansicht der Berufungskammer nicht mehr festgehalten werden.So hat das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich nicht nur die Surrogationstheorie ausdrücklich aufgegeben, nach der dem Urlaubsabgeltungsanspruch derselbe Rechtscharakter zukam wie dem Urlaubsanspruch selbst, sondern es hat in seiner neuesten Rechtsprechung auch bereits anerkannt, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch von tariflichen Verfallklauseln erfasst werden kann (BAG vom 13.12.2011, NZA 2012, 514 ff.).
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12
Rn. 58 b. An dieser Auffassung kann nach der Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht ( BAG vom 24.3.2009, 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538ff.; BAG vom 13.12.2011, NZA 2012, 514 ff.) jedoch nach Ansicht der Berufungskammer nicht mehr festgehalten werden. - BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12
Rn. 57 a. Allerdings haben Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Vergangenheit in der Tat die Auffassung vertreten, dass wegen der in§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG normierten Unverzichtbarkeit der gesetzlich garantierten Urlaubsansprüche auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht wirksam verzichtet werden könne und dass dieser weder Gegenstand einer Ausgleichsklausel, noch einer Ausschlussfrist sein könne (BAG vom 31.7.1967, AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 21.7.1978, AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG vom 5.4.1984, DB 1985, 48; BAG vom 31.5.1990, NZA 1990, 935; BAG vom 20.1.1998, NZA 1998, 816; BAG vom 9.6.1998, NZA 1999, 80;… Neumann/Fenski, BUrlG, 10. Aufl., § 13, Rdnr. 53 ff.;… Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12.Aufl., 2007, § 102 Rdnr. 159 f.; ErfKo/Dörner, 9.Aufl., 2009, § 13 BUrlG Rdnr.22).
- BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12
Rn. 57 a. Allerdings haben Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Vergangenheit in der Tat die Auffassung vertreten, dass wegen der in§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG normierten Unverzichtbarkeit der gesetzlich garantierten Urlaubsansprüche auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht wirksam verzichtet werden könne und dass dieser weder Gegenstand einer Ausgleichsklausel, noch einer Ausschlussfrist sein könne (BAG vom 31.7.1967, AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 21.7.1978, AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG vom 5.4.1984, DB 1985, 48; BAG vom 31.5.1990, NZA 1990, 935; BAG vom 20.1.1998, NZA 1998, 816; BAG vom 9.6.1998, NZA 1999, 80;… Neumann/Fenski, BUrlG, 10. Aufl., § 13, Rdnr. 53 ff.;… Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12.Aufl., 2007, § 102 Rdnr. 159 f.; ErfKo/Dörner, 9.Aufl., 2009, § 13 BUrlG Rdnr.22). - BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89
Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12
Rn. 57 a. Allerdings haben Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Vergangenheit in der Tat die Auffassung vertreten, dass wegen der in§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG normierten Unverzichtbarkeit der gesetzlich garantierten Urlaubsansprüche auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht wirksam verzichtet werden könne und dass dieser weder Gegenstand einer Ausgleichsklausel, noch einer Ausschlussfrist sein könne (BAG vom 31.7.1967, AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 21.7.1978, AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG vom 5.4.1984, DB 1985, 48; BAG vom 31.5.1990, NZA 1990, 935; BAG vom 20.1.1998, NZA 1998, 816; BAG vom 9.6.1998, NZA 1999, 80;… Neumann/Fenski, BUrlG, 10. Aufl., § 13, Rdnr. 53 ff.;… Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12.Aufl., 2007, § 102 Rdnr. 159 f.; ErfKo/Dörner, 9.Aufl., 2009, § 13 BUrlG Rdnr.22). - BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81
Urlaubsanspruch
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12
Rn. 57 a. Allerdings haben Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Vergangenheit in der Tat die Auffassung vertreten, dass wegen der in§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG normierten Unverzichtbarkeit der gesetzlich garantierten Urlaubsansprüche auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht wirksam verzichtet werden könne und dass dieser weder Gegenstand einer Ausgleichsklausel, noch einer Ausschlussfrist sein könne (BAG vom 31.7.1967, AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 21.7.1978, AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG vom 5.4.1984, DB 1985, 48; BAG vom 31.5.1990, NZA 1990, 935; BAG vom 20.1.1998, NZA 1998, 816; BAG vom 9.6.1998, NZA 1999, 80;… Neumann/Fenski, BUrlG, 10. Aufl., § 13, Rdnr. 53 ff.;… Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12.Aufl., 2007, § 102 Rdnr. 159 f.; ErfKo/Dörner, 9.Aufl., 2009, § 13 BUrlG Rdnr.22).
- BAG, 03.06.2025 - 9 AZR 104/24
Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Rn. 23 (4) Im laufenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer selbst dann nicht über einen erst künftig - mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses - entstehenden Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs disponieren, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits feststeht (…vgl. ohne nähere Begründung BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 278/16 - Rn. 17; aA LAG Berlin-Brandenburg 19. Februar 2016 - 8 Sa 1923/15 - zu II 1 der Gründe; LAG Köln 8. November 2012 - 7 Sa 767/12 - zu II 5 b cc der Gründe). - LAG Köln, 11.04.2024 - 7 Sa 516/23
Ausschluss oder Beschränkung des Anspruchs auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung …
Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht (a.A. LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15 -, juris, Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 -, juris, Rn. 59).Rn. 55 Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht (a.A. LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15 -, juris, Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 -, juris, Rn. 59).
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15
Verzicht auf Urlaubsabgeltung im Aufhebungsvertrag
Rn. 40 Soweit das Bundesarbeitsgericht in der vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidung (…BAG vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - a.a.O.) erkannt hat, dass der Arbeitnehmer, wenn er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit gehabt hat, die Abgeltung des ihm zustehenden gesetzlichen Mindesturlaubs in Anspruch zu nehmen, in der Ausgleichsklausel eines Vergleichs auf Urlaubsabgeltungsansprüche verzichten kann, so steht dies der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass ein Anspruchsverzicht dann, wenn die Urlaubsansprüche zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind und das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder sein bevorstehendes Ende verbindlich feststeht, unwirksam sein sollte (so auch LAG Köln vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 - zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 116/20
Urlaubsabgeltung - Mitwirkungsobliegenheiten - Aufhebungsvertrag
In der von ihr zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. November 2012 - 7 Sa 767/12 - sei zutreffend ausgeführt, dass ein Arbeitnehmer auch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages wirksam auf bereits entstandene Urlaubsabgeltungsansprüche verzichten könne und insbesondere die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG dem nicht entgegenstehe.
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