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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2008 - 7 Ta 13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19596
LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2008 - 7 Ta 13/08 (https://dejure.org/2008,19596)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2008 - 7 Ta 13/08 (https://dejure.org/2008,19596)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 7 Ta 13/08 (https://dejure.org/2008,19596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 380 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 381 Abs. 1; ; ZPO §§ 567 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgeld bei Ausbleiben der persönlich geladenen Partei bei unzutreffenden Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf Säumnissituation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Ordnungsgeld gegen eine ordnungsgemäß geladene zum Haupttermin dann nicht erscheinende Partei bei nicht genügender Entschuldigung; Vorliegen einer genügenden nachträglichen Entschuldigung bei Geltendmachung von Gründen i.R. einer Beschwerdeschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 03.11.2014 - 4 Ta 420/14

    Ordnungsgeld; persönliches Erscheinen; Flucht in die Säumnis; Entscheidungsreife

    Sie darf daher nicht auf dem Umweg über § 141 Abs. 3 ZPO zur Beteiligung am Rechtsstreit gezwungen werden (LAG Hamm, Beschluss vom 22.12.1983 - 8 Ta 342/83 = MDR 1984, 347 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.1997 - 12 W 5/97 = MDR 1997, 1061; unklar LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2008 - 7 Ta 13/08 - juris).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2008 - 9 WF 198/08

    Vertretenmüssen einer Partei hinsichtlich ihres Nichterscheinens im Termin zur …

    Weist der Prozessbevollmächtigte seine Partei fehlerhaft an, sie brauche zu dem Termin, zu der ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist, tatsächlich nicht erscheinen bzw. es sei ihr freigestellt, unterfällt dies § 85 Abs. 2 ZPO (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 7 TA 13/08, zitiert nach Juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 13. Juli 1998 - L 1B 22/98 U, zitiert nach Juris; andere Ansicht LAG Hamburg, NZA-RR 2005, 213 f.).
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