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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26501
LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14 (https://dejure.org/2014,26501)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14 (https://dejure.org/2014,26501)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2014 - 7 TaBV 3/14 (https://dejure.org/2014,26501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung einer aufgrund eines Gestellungsvertrages gestellten Deutschen-Rote-Kreuz-Schwester

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung einer aufgrund eines Gestellungsvertrages gestellten Deutschen-Rote-Kreuz-Schwester

  • IWW
  • LAG Düsseldorf PDF

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung einer aufgrund eines Gestellungsvertrages gestellten Deutschen-Rote-Kreuz-Schwester
    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung einer aufgrund eines Gestellungsvertrages gestellten Deutschen-Rote-Kreuz-Schwester

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 4
    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz von Mitgliedern des DRK-Schwesternschaft Essen e.V. in einem Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Rn. 43 Die erkennende Beschwerdekammer schließt sich ebenso wie die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss v. 27.03.2012, 17 TaBV 86/11, zitiert nach juris) und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 06.07.2012, 6 TaBV 30/12, zitiert nach juris) der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die mitgliedschaftlich verbundenen Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmer/innen sind, an.

    Dazu hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 06.07.2012, a.a.O., ausgeführt:.

    Das schiedsrichterliche Verfahren wird vom Gesetzgeber in den §§ 1025 ff. BGB ausdrücklich als ein - bei Vorliegen der dortigen Voraussetzungen - dem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertiges Verfahren anerkannt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2012, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Geht es um eine Angelegenheit der Belegschaft insgesamt, bedarf es einer Beteiligung der hiervon betroffenen einzelnen Personen nicht (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2012, 17 TaBV 86/11, m.w.N. aus der Rspr. des BAG, zitiert nach juris).

    Rn. 43 Die erkennende Beschwerdekammer schließt sich ebenso wie die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss v. 27.03.2012, 17 TaBV 86/11, zitiert nach juris) und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 06.07.2012, 6 TaBV 30/12, zitiert nach juris) der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die mitgliedschaftlich verbundenen Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmer/innen sind, an.

    Die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat hierzu im Beschluss vom 27.03.2012, 17 TaBV 86/11, Folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht kommen (vgl. BAG, Beschluss vom 26.09.2002, 5 AZB 19/01, m.w.N., zitiert nach juris).

    Die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten darf allerdings nicht aufgrund einer Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen (vgl. BAG, Beschluss vom 26.09.2002, a.a.O.).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Regelungszweck des § 99 Abs. 2 Nr. § BetrVG ist die Erhaltung des Status quo der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG, Beschluss vom 01.06.2011, 7 ABR 117/09, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Damit ist ein dominierender interner Einfluss der Mitgliedsschwestern (Brüder) auf die Geschicke der Schwesternschaft institutionell verankert (Hamann Anm. zu BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 1/09 - a.a.O.).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Rn. 64 Das Arbeitsgericht hat bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass dem Antrag in diesem Fall, also bei Einhaltung der Formalien, nur dann nicht entsprochen werden darf, wenn die vorläufige Maßnahme offensichtlich nicht aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war (vgl. BAG, Beschluss vom 18.10.1988, 1 ABR 36/87, zitiert nach juris), wobei das Merkmal der Offensichtlichkeit eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme erfordert (…Fitting u.a., § 100 BetrVG Rn. 13).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Rn. 8 Da der Betriebsrat bereits die Zustimmung zur Einstellung von Frau N. verweigert hat, hat die Arbeitgeberin ein beim Arbeitsgericht Essen unter dem Az: 1 BV 14/11 anhängiges Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet, das die Beteiligten wegen eines beim Bundesarbeitsgerichts unter dem AZ: 1 ABR 62/12 anhängigen Parallelverfahrens ruhend gestellt haben.
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Rn. 42 Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen sind Rote-Kreuz-Schwestern - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG, Urteil vom 18.02.1956, 2 AZR 254/54; vgl. weiter: Beschluss vom 22.04.1997, 1 ABR 74/96; Beschluss vom 06.07.1995, 5 AZB 9/93; Beschluss vom 20.02.1986, 6 ABR 5/85; Beschluss vom 03.06.1975, 1 ABR 98/74, sämtlich zitiert nach juris).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Rn. 42 Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen sind Rote-Kreuz-Schwestern - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG, Urteil vom 18.02.1956, 2 AZR 254/54; vgl. weiter: Beschluss vom 22.04.1997, 1 ABR 74/96; Beschluss vom 06.07.1995, 5 AZB 9/93; Beschluss vom 20.02.1986, 6 ABR 5/85; Beschluss vom 03.06.1975, 1 ABR 98/74, sämtlich zitiert nach juris).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
    Rn. 42 Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen sind Rote-Kreuz-Schwestern - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG, Urteil vom 18.02.1956, 2 AZR 254/54; vgl. weiter: Beschluss vom 22.04.1997, 1 ABR 74/96; Beschluss vom 06.07.1995, 5 AZB 9/93; Beschluss vom 20.02.1986, 6 ABR 5/85; Beschluss vom 03.06.1975, 1 ABR 98/74, sämtlich zitiert nach juris).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

  • BAG, 21.04.1956 - 2 AZR 254/54

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Satzung - Eingetragener Verein - …

  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1249/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast; …

    Rn. 142 Es ist anerkannt, dass nicht nur in einem Arbeitsverhältnis, sondern auch aufgrund von Vereinszugehörigkeit weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit im Dienst eines anderen geleistet werden kann als Mitgliedsbeitrag nach § 58 Ziff. 2 BGB (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01, NZA 2002, 1412; BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris; grundlegend BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Es wird darauf hingewiesen, dass Rotkreuzschwestern nach der Rechtsprechung keine Arbeitnehmer sind, obwohl sie einen deutlich höheren Verdienst erzielen als C bei dem Beklagten (vgl. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Die Rechtsprechung verlangt sogar, dass die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen darf (BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2004 - 7 TaBV 3/14, Juris), z. B. beim Schutz vor Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    Rn. 208 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, darf die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zu einer Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Dementsprechend finden sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich nur Fälle, in denen entweder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied verneint und ein Arbeitsverhältnis angenommen wurde (so BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823) oder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied und nicht als Arbeitnehmer bejaht wurde (so z.B. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1248/21

    Erwerbsabsicht als regelmäßiges Indiz für das Vorliegen eines …

    Rn. 142 Es ist anerkannt, dass nicht nur in einem Arbeitsverhältnis, sondern auch aufgrund von Vereinszugehörigkeit weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit im Dienst eines anderen geleistet werden kann als Mitgliedsbeitrag nach § 58 Ziff. 2 BGB (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01, NZA 2002, 1412; BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris; grundlegend BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Es wird darauf hingewiesen, dass Rotkreuzschwestern nach der Rechtsprechung keine Arbeitnehmer sind, obwohl sie einen deutlich höheren Verdienst erzielen als C bei dem Beklagten (vgl. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Die Rechtsprechung verlangt sogar, dass die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen darf (BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2004 - 7 TaBV 3/14, Juris), z. B. beim Schutz vor Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    Rn. 207 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, darf die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zu einer Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Dementsprechend finden sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich nur Fälle, in denen entweder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied verneint und ein Arbeitsverhältnis angenommen wurde (so BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823) oder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied und nicht als Arbeitnehmer bejaht wurde (so z.B. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

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