Rechtsprechung
| LAG Köln, 13.12.2018 - 7 TaBVGa 5/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 111, 112 BetrVG
Einführung eines EDV-Systems; Mitbestimmung; Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats; Subsidiaritätsprinzip; einstweilige Verfügung; Unterlassung; Verfügungsgrund - IWW
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, §§ 111, 112 BetrVG, § 111 Nr. 4 BetrVG, § 111 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG, § 87 Nr. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG
- Wolters Kluwer
Einführung eines EDV-Systems; Mitbestimmung; Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats; Subsidiaritätsprinzip; einstweilige Verfügung; Unterlassung; Verfügungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 111 S. 3 Nr. 4 ; BetrVG § 58 Abs. 1
Kein Mitbestimmungsrecht des örtlichen Betriebsrats bei Bestehen einer Konzernbetriebsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 05.11.2018 - 5 BVGa 3/18
- LAG Köln, 13.12.2018 - 7 TaBVGa 5/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung - …
Auszug aus LAG Köln, 13.12.2018 - 7 TaBVGa 5/18
Genau diese zentrale Organisation der mit dem System einhergehenden Nutzungs- und Überwachungsmöglichkeiten hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 ABR 45/11 - als ausschlaggebend für die Zuständigkeit des dortigen Konzernbetriebsrats angesehen.
- ArbG Bonn, 04.11.2020 - 2 BV 30/20
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Rn. 84 Ob dem Betriebsrat ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG zusteht oder ob im Rahmen des § 111 BetrVG ein Unterlassungsanspruch bereits vom Grundsatz her nicht in Betracht kommt, ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte stark umstritten (befürwortend: LAG Hamm, Beschluss vom 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 28.08.2003 - 13 TaBV 127/03, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.2010 - 3 TaBVGa 12/10, juris; LAG München, Beschluss vom 22.12.2008 - 6 TaBVGa 6/08, juris; ablehnend: LAG Köln, Beschluss vom 13.12.2018 - 7 TaBVGa 5/18, juris, Rn. 48; LAG Köln…, Beschluss vom 27.05.2009 - 2 TaBVGa 7/09, juris, Rn. 11; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09, juris).Dies entspricht auch der in §§ 111 ff BetrVG geregelten Gesetzessystematik (so auch: LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17, juris, Rn. 63; vgl. LAG Köln, Beschluss vom 13.12.2018 - 7 TaBVGa 5/18, juris, Rn. 48).
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| LAG Hamm, 05.06.2018 - 7 TaBVGa 5/18 |
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