Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 178 Abs 1 VVG, Ziff 2.1.1.1 AUB 2008
Rechtsmissbräuchliche Leistungsablehnung bei nicht fristgerechter Invaliditätsfeststellung - IWW
§ 178 Abs 1 VVG, Ziff 2.1.1.1 AUB 2008
VVG, AUB 2008
- versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Leistungsablehnung bei nicht fristgerechter Invaliditätsfeststellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 178 Abs 1 VVG ; Ziff 2.1.1.1 AUB 2008
Rechtsmissbräuchliche Leistungsablehnung bei nicht fristgerechter Invaliditätsfeststellung - rechtsportal.de
§ 178 Abs 1 VVG ; Ziff 2.1.1.1 AUB 2008
Rechtsmissbräuchliche Leistungsablehnung bei nicht fristgerechter Invaliditätsfeststellung
Verfahrensgang
- LG Gießen, 25.07.2016 - 3 O 78/16
- OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 7 U 175/02
Befristete Leistungsvereinbarung enthält noch kein Anerkenntnis bedingungsgemäßer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
Übernimmt der Sachverständige dergestalt das Ergebnis der Hilfstätigkeit und die volle persönliche Verantwortung für das Gutachten, ist ein etwaiger Verstoß gegen § 407a Abs. 3 ZPO geheilt (vgl. insgesamt m.w.N. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.2. 2004 - 7 U 175/02, VersR 2004, 1121). - OLG Hamm, 09.07.2008 - 20 U 182/07
Bemessung des Invaliditätsgrades bei Verrenkung des Schlüsselbeins mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
Zwar verbietet sich nach Ziff. 2.1.2.2.2 bei der Ermittlung des Restleistungsvermögens eine bloß schematische Addition der Invaliditätsgrade, sondern es muss ermittelt werden, wie die Verletzungen insgesamt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit bezogen auf den gesamten Körper beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2008 - 20 U 182/07, juris Rn. 32;… OLG München Beschl. v. 5.2.2010 - 25 U 5112/09, juris Rn. 3). - OLG München, 05.02.2010 - 25 U 5112/09
Private Unfallversicherung: Bemessung der Invalidität bei mehreren Verletzungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
Zwar verbietet sich nach Ziff. 2.1.2.2.2 bei der Ermittlung des Restleistungsvermögens eine bloß schematische Addition der Invaliditätsgrade, sondern es muss ermittelt werden, wie die Verletzungen insgesamt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit bezogen auf den gesamten Körper beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 09.07.2008 - 20 U 182/07, juris Rn. 32; OLG München Beschl. v. 5.2.2010 - 25 U 5112/09, juris Rn. 3).
- BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03
Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
Gleiches kommt in Betracht, wenn der Versicherer nach der Geltendmachung von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu sorgen hat (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2005 - IV ZR 273/03, VersR 2005, 639). - BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03
Unklarheit der Gliedertaxe
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
Das Beweismaß des § 287 ZPO gilt auch für die Feststellung des Invaliditätsgrades (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2006 - IV ZR 203/03, VersR 2006, 1117 Rn. 21). - BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00
Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
In der Unfallversicherung unterliegen die gesundheitliche Beeinträchtigung als solche und die Frage ihrer Dauerhaftigkeit uneingeschränkt dem Beweismaß des § 286 ZPO; dagegen kann für die Frage, ob die dauernde Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zurückzuführen ist, von der Beweiserleichterung des § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547). - OLG Saarbrücken, 03.07.2013 - 5 U 69/12
Zum Unfallbegriff - Unfall bei reflexhafter Eigenbewegung
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 130/16
Ausreichend muss es daher sein, dass die Feststellung in einem gerichtlichen Sachverständigengutachten getroffen wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2013 - 5 U 69/12-10, r+s 2015, 306).
- OLG Stuttgart, 04.12.2025 - 7 U 512/23
Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsleistung aus einem Vertrag über eine …
Auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken (…Urteil vom 3. Juli 2013 - 5 U 69/12 - 10 -, Rn. 21, juris) verweisend, wird die Auffassung vertreten, dass im Falle eines Unterlassens des Hinweises auf die vertraglichen Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen der Versicherungsnehmer die ärztliche Invaliditätsfeststellung nicht benötige, um seinen Invaliditätsanspruch geltend zu machen; dies könne im Prozess mittels Sachverständigengutachten nachgeholt werden (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Januar 2022 - 7 U 130/16 -, Rn. 28, juris;… Prölss/Martin/Piontek, 32. Aufl. 2024, VVG § 186 Rn. 5 für den Fall, dass der Hinweis erst im Prozess erteilt wird, beck-online;…Langheid/Rixecker/Rixecker, 8. Aufl. 2025, VVG § 186 Rn. 11, beck-online;… Langheid/Wandt/Dörner, 3. Aufl. 2024, VVG § 186 Rn. 10, beck-online;… HK-VVG/Rüffer, 5. Aufl. 2025, VVG § 186 Rn. 6, beck-online).Das OLG Saarbrücken (…Urteil vom 3. Juli 2013 - 5 U 69/12 - 10 -, Rn. 21, juris), und ihm folgend das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Januar 2022 - 7 U 130/16 -, Rn. 28, juris), begründen ihre Auffassung mit dem Argument, im Falle eines unterbliebenen oder erst im Prozess nachgeholten Hinweises des Versicherers könne die Beweissicherungsfunktion der ärztlichen Feststellung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erreicht werden.
Rn. 73 Auch kommt es nach dem Vorstehenden nicht darauf an, ob der Versicherer seine Hinweispflicht gemäß § 186 Satz 1 VVG verletzt hat bzw. den Einwand erst im Prozess bringt, oder ob er den Hinweis erteilt hat, sich aber nach Treu und Glauben ausnahmsweise nicht auf den Fristablauf berufen kann (differenzierend: OLG Saarbrücken…, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23 -, Rn. 18, juris; anders OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Januar 2022 - 7 U 130/16-, Rn. 28, juris).
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