Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.03.2013 - I-7 U 138/12, 7 U 138/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
59c Abs 2 BRAO, § 134 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 817 S 2 BGB, § 1 Abs 1 S 3
Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geschäftsführer einer GmbH muss rechtzeitige Entrichtung der Arbeitnehmerbeiträge sicherstellen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Veruntreuung von Arbeitsentgelt bei fehlender Rücklagenbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 09.08.2012 - 12 O 575/09
- OLG Köln, 14.03.2013 - I-7 U 138/12, 7 U 138/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
Rn. 14 Der Beklagte hat auch schuldhaft gehandelt, also, da ein Verstoß gegen § 266 a StGB als Schutzgesetz in Rede steht, mit dem erforderlichen Vorsatz (vgl. BGH Urteil vom 15.10.1996 VI ZR 319/95 zitiert nach juris Rn. 13).Eine solche Überwachungspflicht kommt vor allem in finanziellen Krisensituationen zum Tragen, in denen die laufende Erfüllung der Verbindlichkeit nicht mehr gewährleistet erscheint (vgl. grundsätzlich Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 VI ZR 319/95).
- BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
Selbst wenn überhaupt kein Lohn ausbezahlt wurde, können also Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden (BGHZ 144, 311). - BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05
Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Möglichkeit normgemäßen Verhaltens des Geschäftsführers bei der Sozialkasse, also der Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 25.09.2006 II ZR 108/05 zitiert nach juris Rn. 8), den Beklagten als Geschäftsführer trifft aber eine sekundäre Darlegungslast (…Wagner im Münchener Kommentar zum BGB § 823 Rdnr. 407 a.E. zitiert nach beck-online). - OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08
Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
Wird die Befreiung von der Pflicht zur Geheimhaltung widerrufen, so sind nämlich die bisherigen Angaben voll verwertbar (…Damrau in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordung, 4. Aufl. 2012, § 385 ZPO Rn. 11, zitiert nach beck-online; auch OLG Braunschweig Beschluss vom 05.11.2008 - 1 W 64/08 - Rdnr. 20 zitiert nach beck-online). - LG Aachen, 09.08.2012 - 12 O 575/09
Arbeitnehmerbeiträge
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 09.08.2012 - 12 O 575/09 - wird zurückgewiesen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 361/22
Durchgriffshaftung des Notgeschäftsführers einer GmbH wegen Nichtabführung von …
Rn. 34 aa) Ein solches entfällt, wenn eine Abführung der Beiträge, etwa wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, nicht möglich war (…BGH 15.10.1996 - VI ZR 319/95 - Rn. 25, juris; OLG Düsseldorf 18.07.1997 - 22 U 269/96 - GmbHR 1997, 901; OLG Köln 14.03.2013 - 7 U 138/12 - Rn. 9;… LG Wiesbaden 31.05.2012 - 9 O 399/01 - Rn. 13, juris), wie es das Arbeitsgericht zutreffend für den Monat September 2022 in Anbetracht des am 13.09.2022 gestellten Insolvenzantrags angenommen hat.Selbst wenn eine Zahlung des Lohns und eine Abführung der Beiträge aus finanziellen Gründen aber nicht kumulativ möglich gewesen sein sollte, hätten die Beiträge in jedem Fall abgeführt und der Nettolohn der Klägerin entsprechend gekürzt werden müssen (…BGH 25.02.1975 - VI ZR 222/73 - Rn. 25; OLG Köln 14.03.2013 - 7 U 138/12 - Rn. 9;… LG Wiesbaden 31.05.2012 - 9 O 399/01 - Rn. 13, juris).
Von dieser kann er sich weder durch interne Zuständigkeitsverteilung noch durch Delegation von Aufgaben auf andere Personen entledigen, es verbleiben stets Überwachungspflichten, die Veranlassung zum persönlichen Eingreifen geben, sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung der Gesellschaft obliegender Aufgaben durch die mit deren Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht gewährleistet ist und ungeordnete Verhältnisse im Geschäftsablauf erkennbar werden (…BGH 15.10.1996 - VI ZR 319/95 - Rn. 20 ff.;… 09.01.2001 - VI ZR 407/99 - Rn. 17;… 18.12.2012 - II ZR 220/10 - Rn. 17;… LAG Hamm 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13 - Rn. 62 f.;… LAG Düsseldorf - 02.09.2015 12 Sa 175/15 - Rn. 121, 123, juris; OLG Düsseldorf 18.07.1997 - 22 U 269/96 - GmbHR 1997, 900; OLG Köln 14.03.2013 - 7 U 138/12 - Rn. 11;… OLG Schleswig-Holstein 07.12.2001 - 14 U 122/01 - Rn. 8;… LG Wiesbaden 31.05.2012 - 9 O 399/01 - Rn. 13, juris).
Der Geschäftsführer muss dann durch geeignete Maßnahmen Abhilfe schaffen, im Falle der unterbliebenen Abführung von Beiträgen also deren Abführung sicherstellen und die Einhaltung der Pflicht überwachen, etwa in Gestalt konkreter Nachfragen bei hierzu von ihm beauftragten Arbeitnehmern oder deren Kontrolle (…BGH 15.10.1996 - VI ZR 319/95 - Rn. 22 ff.;… 09.01.2001 - VI ZR 407/99 - Rn. 17; OLG Köln 14.03.2013 - 7 U 138/12 - Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf 18.07.1997 - 22 U 269/96 - GmbHR 1997, 900).
- OLG Köln, 03.12.2015 - 19 U 118/15
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für vorenthaltene Arbeitnehmerbeiträge …
Drängen sich wegen der konkreten finanziellen Situation der Gesellschaft deutliche Bedenken auf, dass zum Fälligkeitszeitpunkt ausreichende Zahlungsmittel vorhanden sein werden, muss der Geschäftsführer durch Bildung von Rücklagen, notfalls durch Kürzung der Nettolöhne sicherstellen, dass am Fälligkeitstag die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichtet werden können (BGH…, Urteil vom 25.09.2006, II ZR 108/05 zitiert nach juris Rz. 10; OLG Köln Urteil vom 14.03.2013, 7 U 138/12, juris Rz. 9).
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Rechtsprechung
| SG Stade, 22.04.2013 - S 7 U 138/12 |
Verfahrensgang
- SG Stade, 22.04.2013 - S 7 U 138/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2014 - L 14 U 87/13
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