Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 43 Abs. 1 ; GmbHG § 43 Abs. 2 ; BGB § 826
Schadensersatzanspruch eines Insolvenzverwalters wegen aus dem Gesellschaftsvermögen entnommener Beträge; Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Faktischer Geschäftsführer
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtverletzung durch den GmbH-Geschäftsführer - existenzvernichtender Eingriff durch Vermögensentzug
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 18.11.2024 - 6 O 22/24
- OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Papierfundstellen
- NJW 2026, 686
- NZG 2026, 74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- OLG Bamberg, 27.11.2024 - 3 U 49/23
Geschäftsführer Abberufung, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzgläubiger, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Eine solche Haftung kommt auch in der Person des Alleingesellschafters in Betracht, insbesondere fehlt es dann nicht etwa am Schaden, weil Alleingesellschafter und die Gesellschaft rechtlich selbständige Rechtssubjekte sind, so dass der Vorteil des Alleingesellschafters nicht den Schaden der Gesellschaft aufwiegt (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. November 2024 - 3 U 49/23).Missbräuchlich ist der Eingriff jedenfalls dann, wenn der Gesellschaft planmäßig Vermögen - das nach der Zweckbindung im GmbH-Recht primär der Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienen soll - entzogen wird und dies zum unmittelbaren Vorteil des Gesellschafters oder eines Dritten geschieht (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. November 2024 - 3 U 49/23).
Ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit beim Haftenden ist nicht erforderlich (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. November 2024 - 3 U 49/23 - BGH, Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 3/04).
Inhaltlich geht der Anspruch auf Ausgleich des Vermögens, dessen Entziehung zur Existenzvernichtung der Gesellschaft geführt hat (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. November 2024 - 3 U 49/23).
- BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04
"TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2007 (BGH, Urteil vom 16.07.2007, II ZR 3/04, NZG 2007, 667, Trihotel) knüpft dieser die als "Existenzvernichtungshaftung" bezeichneten Haftung des Gesellschafters für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen an die missbräuchliche Schädigung des im Gläubigerinteresse zweckgebundenen Gesellschaftsvermögens an und ordnet die Haftung - in Gestalt einer schadensersatzrechtlichen Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft - allein aus § 826 BGB als eine besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung ein.Ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit beim Haftenden ist nicht erforderlich (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. November 2024 - 3 U 49/23 - BGH, Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 3/04).
- BGH, 18.06.2013 - II ZR 86/11
GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Nach diesen Maßstäben hat der - infolge der von Seiten des Klägers erfolgten Darlegung eines Schadens sowie einer möglichen Verursachung durch den Beklagten - hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Pflichtwidrigkeit darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2013, II ZR 86/11, NZG 2013, 1021 Rn. 22) Beklagte im vorliegenden Fall seine Pflichten als Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin verletzt.(2) Eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG zur Inanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers wegen eines Ersatzanspruchs ist bei eröffnetem Insolvenzverfahren entbehrlich, da die Interessen der Gesellschaftsgläubiger das Schutzbedürfnis der abzuwickelnden Gesellschaft überwiegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - II ZR 86/11, a.a.O. Rn. 20).
- OLG Celle, 31.01.2025 - 20 U 8/24
Steuerberater; Geschäftsbesorgungsvertrag; Anspruch auf Schriftsatznachlass; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung (OLG Celle Urteil vom 31.01.2025 - 20 U 8/24; Anschluss an: BGH, Beschluss vom 17.1.2024 - VII ZB 22/23).Für den Gegenbeweis, dass das zuzustellende Schriftstück den Adressaten tatsächlich zu einem anderen Zeitpunkt erreicht hat, muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet sein, also jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden (OLG Celle, Urteil vom 31.01.2025 - 20 U 8/24, Anschluss an: BGH, Beschluss vom 18.4.2023 - VI ZB 36/22).
- BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07
Sanitary
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Dafür reicht es aus, dass die faktische dauerhafte Beeinträchtigung des Vermögens der Schuldnerin im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten die voraussehbare Folge des Eingriffs war und der Beklagte diese Rechtsfolge in Erkenntnis ihres möglichen Eintritts billigend in Kauf nahm (BGH, Urteil vom 09.02.2009 - II ZR 292/07). - BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
- BGH, 17.01.2024 - VII ZB 22/23
Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an ein anwaltliches …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung (OLG Celle Urteil vom 31.01.2025 - 20 U 8/24; Anschluss an: BGH, Beschluss vom 17.1.2024 - VII ZB 22/23). - BGH, 18.04.2023 - VI ZB 36/22
Elektronischer Rechtsverkehr: Übermittlung der Berufungsschrift mittels des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Für den Gegenbeweis, dass das zuzustellende Schriftstück den Adressaten tatsächlich zu einem anderen Zeitpunkt erreicht hat, muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet sein, also jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden (OLG Celle, Urteil vom 31.01.2025 - 20 U 8/24, Anschluss an: BGH, Beschluss vom 18.4.2023 - VI ZB 36/22). - OLG Frankfurt, 23.05.2019 - 5 U 21/18
Verstoß gegen gesellschaftliche Treuepflicht durch Entlastungsbeschlüsse
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Grundsätzlich trägt der GmbH-Geschäftsführer die Gesamtverantwortung für die Geschäfte der Gesellschaft (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2019 - 5 U 21/18). - OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 4 U 214/21
Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung Beschluss zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 7 U 146/24
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 29.06.2022 festgestellt, dass ("Name 01") weiter Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin gewesen ist (4 U 214/21).
- OLG München, 12.08.2026 - 7 U 472/22
Auskunftsanspruch, faktischer Geschäftsführer, internationale Zuständigkeit, …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus auch die Haftung eines faktischen Geschäftsführers entsprechend § 43 Abs. 2 GmbHG angenommen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24.09.2025 - 7 U 146/24, Rdnr. 30, OLG München…, Urteil vom 22.06.2017 - 23 U 1099/17, Rdnr. 31, OLG Celle…, Urteil vom 06.05.2015 - 9 U 173/14, Rdnr. 24; vgl. auch Senatsurteil vom 23.01.2019 - 7 U 2822/17, Rdnrn 37 ff.).
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