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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3513
OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,3513)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,3513)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,3513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Stromschlages durch eine Oberleitung; Verpflichtung zur Sicherung des Bahngeländes und zur Abwehr der von der elektrischen Oberleitung ausgehenden Gefahren; Möglichkeit der Einfriedung sämtlicher Gleisanlagen zum Schutz vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 692
  • VersR 1999, 896
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Diese Pflicht trifft namentlich auch die Beklagte hinsichtlich der Gefahren, die auf ihren Gleisgrundstücken von elektrischen Oberleitungen ausgehen (BGH VersR 1995, 672, 673).

    Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).

    Rn. 40 Nach der Rechtsprechung ist die Beklagte nicht verpflichtet, auf Rangier- und Abstellgleisen während der Zeiten, in denen ein Rangierverkehr nicht stattfindet, den elektrischen Strom abzuschalten (…OLG Karlsruhe a.a.O.; im Ergebnis auch - für einen "Abstellbahnhof" - BGH VersR 1995, 672).

    Diese Warnung genügte nicht der neueren Rechtsprechung, die von der Beklagten verlangt, daß entweder durch Warnschilder oder durch entsprechende grafische, insbesondere piktografische Darstellungen auf die von der Oberleitung ausgehende Gefahr hingewiesen wird; das hergebrachte Blitz-Symbol ist hiernach jedenfalls bei mit Trittleitern ausgerüsteten Waggons nicht mehr ausreichend (BGH VersR 1995, 672, 673).

    Er verneinte aber - im Gegensatz zum Oberlandesgericht - ein Verschulden, weil der Beklagten zugebilligt werden müsse, daß sie sich in ihrer Praxis an der früheren Rechtsprechung orientiert habe; die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht seien erst durch das mit der Revision angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts Hamm verschärft worden (BGH VersR 1995, 672, 674).

    Im Ergebnis bewertet der Senat die beiderseitigen Verantwortungsbeiträge gleich, so daß eine Anspruchsminderung in Höhe von 50 % gerechtfertigt ist (vgl. auch BGH VersR 1995, 672, 674).

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Rn. 60 c) Zu den Besuchskosten zählen ferner die Verpflegungsmehrkosten (vgl. BGH VersR 1991, 559, 561).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Erforderlich ist nur, daß es sich um eine Pflege handelt, für die sich nach objektiven Bemessungskriterien ein "Marktwert" ermitteln läßt, was voraussetzt, daß die gleiche Leistung auch von einer gegen Entgelt beschäftigten fremden Pflegekraft erbracht werden könnte (BGH NJW 1989, 766).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Bei einer derartigen Gefahrenlage hat der Grundstückseigentümer, wie seit langem anerkannt ist, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu schützen (BGH VersR 1993, 621; 1975, 88, 89; 1989, 155, 157; 991, 549).
  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 149/73

    Grundstückseigentümer - Verkehrssicherungspflicht - Haftung des …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Bei einer derartigen Gefahrenlage hat der Grundstückseigentümer, wie seit langem anerkannt ist, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu schützen (BGH VersR 1993, 621; 1975, 88, 89; 1989, 155, 157; 991, 549).
  • OLG Hamm, 19.06.1995 - 6 U 55/94

    Junge; Minderjähriger; Dach; Abstellgleis; Eisenbahn; Waggon; Stromschlag; …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.1991 - 9 U 45/91

    Verkehrssicherungspflicht; Deutsche Bundesbahn; Elektrifiziertes Abstellgleis; …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
  • LG Aachen, 13.08.1997 - 4 O 315/96

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren auf Grund einer Starkstromverletzung …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.08.1997 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 315/96 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.409,80 DM nebst jeweils 4 % Zinsen aus 985, 20 DM seit dem 11.10.1996, aus 2.784,66 DM seit dem 27.06.1997 und aus 10.639,94 DM seit dem 20.11.1997 zu zahlen.
  • OLG Hamm, 07.06.1988 - 9 U 182/87
    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Diesen Standpunkt hatte namentlich das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung aus dem Jahre 1988 (VersR 1990, 913) eingenommen und war darin auch durch den Bundesgerichtshof, der die gegen das Urteil eingelegte Revision mit Beschluß vom 10.10.1989 nicht angenommen hatte, bestätigt worden.
  • OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09

    Lehman-Zertifikate

    Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden.
  • LG Oldenburg, 01.12.2023 - 2 O 2383/15

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen durch …

    Gerade wenn die unter den Oberleitungen abgestellten Waggons, wie hier, durch fest angebrachten Leitern eine Aufstiegshilfe enthalten, die spielende Kinder zum Erklettern des Waggons verlocken kann, muss ihnen deutlich gemacht werden, dass sie sich bei Erreichen des Dachs in die Nähe der Oberleitung und damit in unmittelbare Lebensgefahr begeben (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 1995, aaO, Rn. 13, 15; OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998 - 7 U 173/97, juris, Rn. 33;… BeckOGK/Ballhausen, 1.6.2023, HPflG § 12 Rn. 75).

    Bei einer derartigen Gefahrenlage hat er auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie das Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Januar 2021 - VI ZR 194/18, juris, Rn. 11, m.w.N.; BGH…, Urteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, juris, Rn. 9; OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998 - 7 U 173/97, juris, Rn. 33).

    Die Verkehrssicherungspflicht trifft namentlich auch die Beklagte zu 1) hinsichtlich der Gefahren, die auf ihren Gleisgrundstücken von elektrischen Oberleitungen ausgehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998, aaO, Rn. 33), und zwar auch dann, wenn im Einzelfall ein nicht in ihrem Eigentum stehender Waggon auf dem Abstellgleis abgestellt ist.

    Eine entsprechende Pflicht wird daher von der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein und insbesondere auch für elektrifizierte Anlagen verneint (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1995 - 6 U 55/94, NZV 1996, 30; OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998 - 7 U 173/97, juris, Rn. 35; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 1991 - 9 U 45/91, NZV 1993, 111;… s.a. Filthaut/Piontek/Kayser/Kayser, 10. Aufl. 2019, HPflG, § 12, Rn. 58;… Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, HPflG § 12, Rn. 50;… BeckOGK/Ballhausen, 1.6.2023, HPflG § 12 Rn. 75;… MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 488).

    Das gilt auch für eine mögliche Schädigung von Kindern (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 19.06.1995, aaO; OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998, aaO).

    Im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Unglücksfällen ist daher ein Zusammenhang mit dem Betrieb einer Schiebenbahn und damit eine Haftung der Bahnbetreiberin aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Haftpflichtgesetz auch im vorliegenden Fall zu bejahen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, Rn. 19, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 19. Juni 1995, aaO; OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998 - 7 U 173/97, juris, Rn. 30,), wobei seit Einführung des § 6 Abs. 2 Haftpflichtgesetz auch der Ersatz des immateriellen Schadens geschuldet ist.

    In bestimmten Entwicklungsphasen kann es sogar sein, dass Gefahren gerade deshalb, weil sie als solche erkannt werden, die kindliche Abenteuerlust in besonderer Weise herausfordern (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998 - 7 U 173/97, Rn. 49, juris).

    So hat etwa das Oberlandesgericht Köln in einem ähnlich gelagerten Fall kein die Einstandspflicht der Beklagten ausschließendes, sondern lediglich ein hälftiges Mitverschulden des zwölfjährigen Kindes angenommen, obwohl im dort zu entscheidenden Fall lediglich eine Gefährdungshaftung der Beklagten nach dem Haftpflichtgesetz vorlag und somit auf Seiten der Beklagten nur die erhebliche Betriebsgefahr und kein Verschulden zu berücksichtigen waren (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27. August 1998 - 7 U 173/97, juris).

  • OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 118/09

    Lehman-Zertifikate

    Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden.
  • OLG Köln, 04.05.2015 - 7 W 19/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von …

    Rn. 10 Eine Mitverursachung bzw. ein nach § 254 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 4 HaftPflG maßgebliches Mitverschulden des Geschädigten hat die Antragsgegnerin als Schädigerin darzulegen und zu beweisen (OLG Köln, VersR 1999, 896, Rn. 50 nach juris;… Geigel/Kaufmann, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 26. Kap., Rn. 45).
  • LG Hamburg, 08.09.2010 - 319 O 201/09

    Schadensersatz wegen Falschberatung beim Kapitalanlagenerwerb und Totalverlust

    Vorwiegend bei der Ableitung neuer bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.1999 - 7 U 173/97   

Zitiervorschläge
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OLG Köln, 27.08.1999 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1999,48995)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1999 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1999,48995)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1999 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1999,48995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG gegenüber Unbefugten auf Bahngelände (hier: spielende Kinder)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.12.1999 - 7 U 173/97   

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OLG Rostock, 02.12.1999 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1999,49165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.12.1999 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1999,49165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1999,49165)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.02.1998 - 7 U 173/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,39356
OLG Stuttgart, 12.02.1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,39356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,39356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,39356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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