Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.04.2010 - 7 U 274/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, § 7 StVG, § 18 StVG
Sorgfaltspflichten beim Durchfahren einer Baustelle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7; StVG § 18
Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers hinsichtlich einer Baustelle - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Besondere Vorsichtigkeit des Verkehrsteilnehmers beim Durchfahren des Baustellenbereichs bei unmittelbar neben der Fahrbahn durchgeführten Bauarbeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Wer haftet bei Kollision mit Baustellenfahrzeug?
- haufe.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht: Unfall bei Baustellen-Verengung - wer ist schuld?
Verfahrensgang
- LG Limburg, 31.10.2008 - 2 O 243/06
- OLG Frankfurt, 07.04.2010 - 7 U 274/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2010 - 7 U 274/08
Zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten gemäß § 249 BGB zählen grundsätzlich auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten (vgl. BGH NJW 2006, 1065). - OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 38/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2010 - 7 U 274/08
Nur wenn Gefahren nicht oder nicht ohne weiteres erkennbar sind, besteht eine Pflicht zu ihrer Beseitigung bzw. zur Warnung vor denselben (vgl. OLG Hamm MDR 1999, 39; Reitenspiess NZV 2003, 504, 506). - KG, 23.09.1976 - 12 U 982/76
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2010 - 7 U 274/08
Rn. 29 Ob sich das Kranfahrzeug der Klägerin zum Unfallzeitpunkt als Kraftfahrzeug in Betrieb befand (vgl. hierzu KG VersR 1977, 230), kann letztlich dahingestellt bleiben.
- AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13
Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als …
Nur wenn nämlich Gefahren nicht oder nicht ohne weiteres erkennbar sind, besteht eine Pflicht zu ihrer Beseitigung bzw. zur Warnung vor denselben (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.04.2010, Az.: 7 U 274/08, u. a. in: VRR 2010, Seite 202; OLG Hamm, MDR 1999, Seite 39).Angesichts der Fahrbahnverengung auf nur eine Fahrspur und in Hinblick auf die unmittelbar in diesem Bereich durchgeführten Arbeiten hätte es dem Kläger hier nämlich oblegen, an diesem Bereich ganz besonders aufmerksam und vorsichtig vorbei zu fahren, um den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.04.2010, Az.: 7 U 274/08, u. a. in: VRR 2010, Seite 202).
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