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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.06.2022

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8415
OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21 (https://dejure.org/2022,8415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2022 - 7 U 30/21 (https://dejure.org/2022,8415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2022 - 7 U 30/21 (https://dejure.org/2022,8415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5a VVG vom 02.12.2004
    Kein "ewiges Widerspruchsrecht" bei unzureichenden Angaben über die einzuhaltende Form des Widerspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5a VVG vom 02.12.2004
    Kein "ewiges Widerspruchsrecht" bei unzureichenden Angaben über die einzuhaltende Form des Widerspruchs

  • rechtsportal.de

    § 5a VVG vom 02.12.2004
    Kein "ewiges Widerspruchsrecht" bei unzureichenden Angaben über die einzuhaltende Form des Widerspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein ewiges Widerrufsrecht wegen fehlenden Formhinweises!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Inhaltliche Belehrungsmängel können bei fehlendem Abhalten des Versicherungsnehmers von der Ausübung des Widerspruchsrechts unschädlich sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum ewigen Widerspruchsrecht bei mangelhafter Belehrung über die einzuhaltende Form des Widerspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 807
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20, NJW 2022, 40).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Überdies fällt der hier streitgegenständliche, im Jahr 2000 geschlossene Versicherungsvertrag nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG, da diese Richtlinie nach deren Art. 30 Abs. 1 nicht für am Tag des Inkrafttretens innerstaatlicher Umsetzungsmaßnahmen bereits laufende Verträge gilt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 14.06.2012 - C-618/10, NJW 2012, 2257).
  • BGH, 23.09.2015 - IV ZR 496/14

    Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: Ordnungsgemäßheit der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Auch die fehlende Nennung des Adressaten ist unschädlich (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2015 - IV ZR 496/14, r+s 2015, 538).
  • BGH, 22.07.2015 - IV ZR 97/14

    Rückzahlungbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass der Versicherungsnehmer nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (BGH, Urteil vom 22.07.2015 - IV ZR 97/14, BeckRS 2015, 13684).
  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 454/18

    Geltung der Richtlinie 2008/48/EG für einen durch Grundschulden gesicherten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Aussagekraft für den vorliegenden Fall kommt dem Urteil vom 09.09.2021 danach nicht zu, da es sich ausschließlich mit der Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der - zeitlich nicht einschlägigen - Richtlinie 2008/48/EG befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.2019 - XI ZR 454/18, BeckRS 2019, 7831).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, NJW 2020, 667 "Rust-Hackner") ist nicht jede unrichtige Information über die Form der Erklärung des Widerspruchs, die in der Belehrung, die der Versicherungsnehmer vom Versicherer erhält, enthalten ist, als fehlerhafte Belehrung anzusehen.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Zwar enthielt die Belehrung keinen Hinweis darauf, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.07.2015 - IV ZR 448/14, r+s 2015, 438).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Außerdem muss die Belehrung zumindest durch die Drucktechnik bzw. -art so stark hervorgehoben werden, dass sie dem Versicherungsnehmer beim Durchblättern der übersandten Unterlagen nicht entgehen kann, selbst wenn er nicht aktiv und bewusst nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (BGH, Urteil vom 28.01.2004 - IV ZR 58/03, NJW-RR 2004, 751).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Auf die Belehrung in den Bedingungen kommt es hingegen nicht an, da der Vertrag unstreitig im Policenmodell geschlossen wurde und nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. maßgeblich die bei Aushändigung des Versicherungsscheins erteilte Belehrung ist (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2016 - IV ZR 343/15 - zit. n. Juris).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 30/21
    Dies ist hier nicht der Fall, insbesondere da die Belehrungen in den Versicherungsbedingungen im Unterschied zu der Belehrung in der Police drucktechnisch nicht hervorgehoben war (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14, BeckRS 2015, 21001).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten …

  • OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 3888/20

    Kein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht trotz unzureichender Belehrung

  • OLG Hamm, 14.01.2021 - 20 U 212/20

    Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen nach Widerspruch; …

  • OLG Köln, 11.06.2021 - 20 U 316/20

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerruf Vertrag nach dem …

  • LG Darmstadt, 26.08.2022 - 26 O 370/21
    Dies ist hier nicht der Fall, insbesondere da Nr. 6 der Allgemeinen Verbraucherinformationen im Unterschied zu der Belehrung im Versicherungsschein drucktechnisch nicht deutlich hervorgehoben war (vgl. BGH…, Beschluss vom 30.07.2015 - IV ZR 63/13 - Rn. 12; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21).

    Somit besteht kein sachlicher Unterschied zu der deutschen Ausgangslage, in der der Widerspruch schon kraft Gesetzes einer besonderen Form bedurfte (insgesamt OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21).

    In Anwendung der von dem Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätze wäre es unverhältnismäßig, stünde dem grundsätzlich zutreffend informierten Kläger ein sog. ewiges Widerspruchsrecht zu (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21; OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2021 - 20 U 212/20;… OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 22.02.2021 - 8 U 3888/20 - Rn. 16 ff.; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 04.07.2022 - 11 U 273/21 - Rn. 6 f.).

    Auch im Fall einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells ist es dem ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrten und informierten Kläger nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages - nämlich fast 14 Jahre - auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. BGH…, Urteil vom 16.07.2014 - IV ZR 73/13 - Rn. 32 ff. m.w.A., zitiert nach juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21).

    Der Kläger zeigt auch nicht auf, in welchem Punkt die Frage des Europarechts konkret noch fortentwicklungsbedürftig sein könnte (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21; ausführlich OLG Brandenburg…, Beschluss vom 04.07.2022 - 11 U 273/21 - Rn. 9 ff.).

  • OLG Dresden, 28.04.2022 - 4 U 2762/21

    Zum ewigen Widerrufsrecht bei geringfügig fehlerhafter Widerrufsbelehrung

    Somit besteht kein sachlicher Unterschied zu der deutschen Ausgangslage, in der der Widerspruch schon kraft Gesetzes einer besonderen Form bedurfte ( vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09. März 2022 - 7 U 30/21 -, Rn. 27 - 40, juris).

    Aussagekraft für den vorliegenden Fall kommt dem Urteil vom 09.09.2021 danach nicht zu, da es sich ausschließlich mit der Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der - zeitlich nicht einschlägigen - Richtlinie 2008/48/EG befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.2019 - XI ZR 454/18, BeckRS 2019, 7831, so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09. März 2022 - 7 U 30/21 -, Rn. 35 - 37, juris).

  • LG Darmstadt, 12.08.2022 - 26 O 378/21
    Somit besteht kein sachlicher Unterschied zu der deutschen Ausgangslage, in der der Widerspruch schon kraft Gesetzes einer besonderen Form bedurfte (OLG Frankfurt am Main, VersR 2022, 807).

    In Anwendung der von dem Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätze wäre es unverhältnismäßig, stünde dem grundsätzlich zutreffend informierten Kläger ein sog. ewiges Widerspruchsrecht zu (OLG Frankfurt a.M., VersR 2022, 807; OLG Hamm, VersR 2021, 1081; OLG Nürnberg, Urteil vom 22.2.2021, Aktenzeichen 8 U 3888/20, juris; a.A. OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2021, 4 U 623/21, NJOZ 2022, 147;https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/NJOZ/2022/cont/NJOZ.2022.H06.gl2.gl3.htm OLG Köln, Urteil vom 30.12.2021, 20 U 69/21, BeckRS 2021, 43926).

    Aussagekraft für den vorliegenden Fall kommt dem Urteil vom 9.9.2021 danach nicht zu, da es sich ausschließlich mit der Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der - zeitlich nicht einschlägigen - Richtlinie 2008/48/EG befasst (BGH v. 9.4.2019 - XI ZR 454/18, BeckRS 2019, 7831; OLG Frankfurt a.M., VersR 2022, 807).

  • OLG Köln, 06.05.2022 - 20 U 253/21

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages Fristgerechter …

    Rn. 25 Aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Passage aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 9. März 2022 - 7 U 30/21 - ergibt sich nicht, auf welchen Erwägungen die Beurteilung des OLG Frankfurt gründet, dass das Widerspruchsrecht trotz Fehlens eines Hinweises darauf, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben war, nicht fortbestanden habe.
  • OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 11 U 36/22

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung beim …

    Hinsichtlich der hier maßgeblichen Lebensversicherungsverträge unterscheidet sich die Rechtslage (ständige Rechtsprechung des Senats; so im Übrigen auch OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2022 - 20 U 155/20; Rn: 16 ff.;… OLG Dresden, Beschl. v. 28.04.2022 - 4 U 2762/21, Rn. 8; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.03.2022 - 7 U 30/21, Rn. 37 ff.;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2022 - 12 U 80/21, Rn. 9 ff.; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 25.08.2022 - 20 U 155/22

    Ewiges Widerspruchsrecht; EuGH; Vorlagepflicht; VerfGH Rheinland-Pfalz - …

    Vielmehr gilt: "Wird dem Versicherungsnehmer durch die Belehrung, auch wenn diese fehlerhaft ist, nicht die Möglichkeit genommen, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, wäre es unverhältnismäßig, es ihm zu ermöglichen, sich von den Verpflichtungen aus einem in gutem Glauben geschlossenen Vertrag zu lösen." (EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, Rust-Hackner u.a., NJW 2020, 667, Rn. 79; vgl. dazu etwa auch OLG Bremen, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 3 U 23/20, MDR 2021, 621; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 8 U 3888/20, juris; KG, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 6 U 16/21, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. März 2022 - 7 U 30/21, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 U 2762/21, juris - Frankfurt und Dresden u.a. auch zu dem EuGH-Urteil vom 9. September 2021, dazu noch sogleich.).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2023 - 18 U 20/22

    Lebensversicherungsvertrag: Verwirkung des Widerspruchsrechts trotz fehlerhafter …

    Diese Erwägungen des Gerichtshofs, die entgegen der Auffassung der Klägerin nicht deshalb vorliegend unmaßgeblich sind, weil sich das Urteil des Gerichtshofs auf einen Ausgangsrechtsstreit nach österreichischem Recht bezieht (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 9. März 2022 - 7 U 30/21, juris Rn. 31), sind auf Fälle, in denen der Verbraucher ein Widerspruchsrecht ausübt, übertragbar (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 22. September 2021 - 20 U 121/19, juris Rn. 27, 28, 39; KG Berlin…, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 6 U 16/21, juris Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2022 - 7 U 188/21

    Kein Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a.F., wenn Widerspruchsbelehrung …

    Dass die mitgeteilten Informationen besonders konkret, präzise, form- oder sachgerecht sein müssten, um diese Prüfungsmöglichkeit zu eröffnen, ist nicht erforderlich, denn sonst bliebe für das materielle Prüfkriterium, ob wesentlich gleiche Ausübungsbedingungen bestehen, kein sinnvoller Anwendungsbereich mehr (siehe auch Senat, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21 - zit. n. Juris).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2022 - 11 U 273/21

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg 11 U 273/21 v. 08.06.2022

    Der (vermeintlich) unzureichende Hinweis auf die einzuhaltende Schriftform nahm der Klägerin nicht die Möglichkeit, ihr Rücktrittsrecht bzw. ihr Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch OLG Frankfurt, Urt. vom 09.03.2022 - 7 U 30/21, VersR 2022, 807).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2022 - 11 U 77/22

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg v. 19.10.2022 11 U 77/22

    Hinsichtlich der hier maßgeblichen Lebensversicherungsverträge unterscheidet sich die Rechtslage (ständige Rechtsprechung des Senats; so im Übrigen auch OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2022 - 20 U 155/20; Rn: 16 ff.;… OLG Dresden, Beschl. v. 28.04.2022 - 4 U 2762/21, Rn. 8; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.03.2022 - 7 U 30/21, Rn. 37 ff.;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2022 - 12 U 80/21, Rn. 9 ff.; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Flensburg, 22.06.2022 - 4 O 118/21

    Treuwidriger Widerspruch gegen den Abschluss einer Lebensversicherung gemäß § 5a …

  • LG Bielefeld, 28.11.2022 - 22 O 59/22
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30827
OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21 (https://dejure.org/2022,30827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2022 - 7 U 30/21 (https://dejure.org/2022,30827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2022 - 7 U 30/21 (https://dejure.org/2022,30827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; § 251 Abs. 2 BGB
    Spezialfahrzeug, Wirtschaftlichkeitspostulat, fiktive Abrechnung, Abrechnung auf Reparaturbasis

  • rechtsportal.de

    Spezialfahrzeug; Wirtschaftlichkeitspostulat; fiktive Abrechnung; Abrechnung auf Reparaturbasis

  • rechtsportal.de

    Grenzen der fiktiven Schadensabrechnung bei Beschädigung eines als Kanalinspektionsfahrzeug umgerüsteten Pkw

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung des Schadens bei Umrüstung in ein Kanalinspektionsfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 227
  • NZV 2023, 277
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21
    Wählt der Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Kanalinspektionsfahrzeugs den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, sind, wenn ein Markt für die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtwagens mit Kanalinspektionsausrüstung nicht existiert, die Umrüstung eines im Übrigen gleichwertigen Gebrauchtwagens zu einem Kanalinspektionsfahrzeug jedoch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, die (fiktiven) Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen und damit im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB) ersatzfähig (in Anschluss an BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, r+s 2017, 441).

    Ist die Grenze der Verhältnismäßigkeit hingegen - wie hier - im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitspostulat (§ 251 Abs. 2 Satz 1 BGB) überschritten, kann nur auf Reparaturkostenbasis abgerechnet werden (in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, r+s 2017, 441).

    Rn. 50 Der Wiederbeschaffungswert ist der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Preis eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, den der Geschädigte aufwenden muss, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen zu erwerben (BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, NJW 2017, 2401, Rn. 8 beck-online).

    Auf der anderen Seite ist gerade eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur gegeben, wenn das Ersatzfahrzeug das beschädigte Fahrzeug in seiner konkreten, ihm vom Geschädigten in objektiv nachvollziehbarer Weise zugedachten und wirtschaftlich relevanten Funktion ersetzen kann (BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, NJW 2017, 2401, Rn. 8 beck-online).

    Maßgebend ist danach im Unterschied zur bloßen Wertkompensation nach § 251 BGB weder der Abschreibungswert noch der Preis, den der Geschädigte beim Verkauf des Unfallfahrzeugs in unbeschädigtem Zustand erzielt hätte, sondern der - bei Fehlen eines funktionierenden Marktes unter Umständen höhere - Preis, den der Geschädigte beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs aufwenden müsste (BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, NJW 2017, 2401, Rn. 9).

    Rn. 51 Sofern ein Markt für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nicht existiert, sind auch die notwendigen Kosten für die Umrüstung des Ersatzfahrzeugs zu einem Spezialfahrzeug als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen (BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, NJW 2017, 2401, Rn. 10).

    Rn. 56 Zwar sind auch dann, wenn ein Markt für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs mit Spezialausrüstung nicht existiert, die (fiktiven) Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nur dann einzustellen und damit im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB) nur dann ersatzfähig, wenn die Umrüstung eines im Übrigen gleichwertigen Gebrauchtwagens mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist (BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, NJW 2017, 2401 Rn. 11, beck-online); denn auch wenn durch die Umrüstung ein Spezialfahrzeug hergestellt werden kann, das dem beschädigten Fahrzeug technisch wie wirtschaftlich-funktional gleichwertig ist, und somit grundsätzlich die Möglichkeit zur Naturalrestitution besteht, kann der Geschädigte gem. § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Schädiger dann keine Zahlung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB verlangen, wenn die Herstellung unverhältnismäßige Aufwendungen erfordern würde.

    Die Frage, ob die Voraussetzungen dieser zu einem bloßen Wertausgleich führenden Vorschrift erfüllt sind, ist im Einzelfall aufgrund einer Gegenüberstellung des für die Restitution erforderlichen Aufwandes und des Verkehrswerts (Zeitwerts) der zu ersetzenden Sache zu beantworten (BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, NJW 2017, 2401 Rn.13, beck-online).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21
    Rn. 64 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, das heißt allgemein von Bedeutung ist (…vgl. nur: BGH Beschl. v. 30.11.2021, VIII ZR 81/20, BeckRS 2021, 51455 Rn. 14; BGH Beschl. v. 8.2.2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).
  • BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20

    Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21
    Rn. 64 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, das heißt allgemein von Bedeutung ist (vgl. nur: BGH Beschl. v. 30.11.2021, VIII ZR 81/20, BeckRS 2021, 51455 Rn. 14;… BGH Beschl. v. 8.2.2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).
  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21
    Rn. 54 Keine verständige, wirtschaftlich denkende Eigentümerin in der Lage der Klägerin (vgl. zu diesem Maßstab BGH Urt. v. 29.10.2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 9, beck-online) hätte - wie diese es im Übrigen auch nicht gehalten hat - eine Ersatzbeschaffung auf Basis eines 7 Jahre alten Gebrauchtfahrzeugs unter Aufwendung weiterer Umrüstungskosten i.H.v. ca. 45.000,00 EUR getätigt, sondern den deutlich günstigeren Weg der Reparatur gewählt.
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19

    Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21
    Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (sog. Wirtschaftlichkeitspostulat, std. Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt BGH Versäumnisurt. v. 12.10.2021 - VI ZR 513/19, r+s 2022, 108 Rn. 16, beck-online).
  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2022 - 7 U 30/21
    Rn. 47 Im Zuge des Wirtschaftlichkeitspostulats sind die Bruttoreparaturkosten und der Bruttowiederbeschaffungswert einander gegenüberzustellen (vgl. zum Ansatz der Bruttowerte BGH Urt. v. 3.3.2009 - VI ZR 100/08, NJW 2009, 1340 Rn. 11, beck-online).
  • OLG Hamm, 27.06.2025 - 7 U 15/25

    Sonderfahrzeug; Unikat; Sonderausstattung; Schmerzensgeld; Umrüstkosten; Neu für …

    Zur fiktiven Schadensberechnung bei einem mit einer Vielzahl von Sonderausstattung versehenen privaten, als Unikat bezeichneten Kraftfahrzeug (…in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 23.05.2017 - VI ZR 9/17, r+s 2017, 441;… BGH Urt. v. 02.03.2010 - VI ZR 144/09, r+s 2010, 258; OLG Hamm Urt. v. 24.06.2022 - I-7 U 30/21, r+s 2022, 717).

    Rn. 18 c) Selbst wenn man all dies außer Betracht ließe und von den klägerischen Werten ausginge, läge aber ein Fall von § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB vor, da die Wiederherstellung in diesem Fall nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich wäre (vgl. dazu schon Senat Urt. v. 24.6.2022 - I-7 U 30/21, r+s 2022, 717 = juris Rn. 51 ff. unter Anwendung der Vorgaben des BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, r+s 2017, 441 Rn. 13).

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