Rechtsprechung
| KG, 04.06.2004 - 7 U 363/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
InsO § 103 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 103 Abs. 3 § 115 § 116; BGB § 774 Abs. 2
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchsetzbarkeit wechselseitiger Vertragsansprüche während des Insolvenzverfahrens; Darlegungslast der Beklagten bei negativer Feststellungsklage; Voraussetzungen für die Einführung eines Streitgegenstandes in den Rechtsstreit; Möglichkeit des Insolvenzverwalters zur ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.08.2003 - 105 O 81/03
- KG, 04.06.2004 - 7 U 363/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92
Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers
Auszug aus KG, 04.06.2004 - 7 U 363/03
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 4. März 1993 auf eine Kapitallebensversicherung § 17 KO (= § 103 InsO) angewendet (ZIP 1993, 600).Einer ausdrücklichen Kündigung bedurfte es dabei nicht (BGH ZIP 1993, 600).
- BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99
Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …
Auszug aus KG, 04.06.2004 - 7 U 363/03
Nach § 103 InsO verlieren die Ansprüche der Beklagten auf Prämienzahlung und mögliche Ansprüche der Schuldnerin auf die Erteilung weiterer Bürgschaften ihre Durchsetzbarkeit (vgl. BGH Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99 - Seite 9 f.), soweit der Insolvenzverwalter nicht die Erfüllung des Vertrages wählt, wobei hier schon aus der Erhebung der negativen Feststellungsklage das Gegenteil folgt. - BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77
Kontokorrentverhältnis im Konkurs
Auszug aus KG, 04.06.2004 - 7 U 363/03
Hieran vermögen auch die "Allgemeinen Bedingungen" der Beklagten für Kautionsversicherungen, die selbst im Falle der Kündigung des Vertrages von der Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur weiteren Prämienzahlung, soweit die Bürgschaften noch nicht zurückgeführt worden sind, ausgehen, nichts zu ändern, denn die zwingenden Folgen der Insolvenzeröffnung sind der vertraglichen Gestaltung durch die Parteien entzogen (vgl. hierzu: BGHZ 74, 253 zur Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses einschließlich der antizipierten Verfügungsvereinbarungen und Verrechnungsvereinbarungen durch die Eröffnung des Konkurses). - LG Berlin, 27.08.2003 - 105 O 81/03
Anspruch auf eine Versicherungsprämie aus einem Kautionsversicherungsvertrag; …
Auszug aus KG, 04.06.2004 - 7 U 363/03
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. August 2003 verkündete Urteil der Kammer für Handelsachen 105 des Landgerichts Berlin - 105 O 81/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05
Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei …
b) Die Anwendung der §§ 115, 116 InsO kann nicht mit der Begründung verneint werden, es gehe nicht um die Geschäftsbesorgung durch den Versicherer in der Zeit nach Insolvenzeröffnung, sondern um die Weiterzahlung von Prämien als Gegenleistung der Schuldnerin für die Übernahme von Bürgschaften in der Zeit vor Eröffnung (so KG ZInsO 2004, 979). - OLG Frankfurt, 02.06.2005 - 3 U 185/04
Insolvenzrecht: Prämienansprüche aus einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen …
Demgegenüber hat das KG in einem Urteil vom 4.6.2004 (Az. 7 U 363/03, veröffentlicht in ZInsO-RR 2004, 79), für den Kautionsversicherungsvertrag § 103 InsO für einschlägig gehalten und für den Fall, daß der Insolvenzverwalter nicht die Erfüllung des Vertrages wählt, einen Anspruch auf Zahlung von Versicherungsprämien für den Zeitraum nach der Insolvenzeröffnung abgelehnt. - OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
Der Senat vermag deshalb der in einem "obiter dictum" geäußerten Rechtsansicht des KG (ZInsO 2004, 979 ff.), das Absonderungsrecht scheitere bereits daran, dass der Regressanspruch des Bürgen erst mit Zahlung durch den Bürgen entstehe, nicht zu folgen. - OLG München, 25.10.2005 - 25 U 2246/05 Der Senat teilt insofern grundsätzlich die Auffassung des OLG Frankfurt/M. (…Urt. v. 2.6.2005 - 3 U 185/04 , ZIP 2005, 1245, dazu EWiR 2005, 573 (Spliedt) ) und nicht die des Kammergerichts (Urt. v. 4.6.2004 - 7 U 363/03, ZInsO 2004, 979), die diese bei Anwendbarkeit der Insolvenzordnung vertreten haben.
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