Rechtsprechung
| OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 138; ; ZPO § 1031; ; ZPO § 1031 Abs. 5; ; ZPO § 1032 Abs. 1
- zimmermann-notar-rostock.de
Auslegung einer Schiedsabrede
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138; ZPO § 1031 Abs. 5; ZPO § 1032 Abs. 1
Zur Behandlung eines Prozessfinanzierungsvertrages im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reichweite einer formwirksam getroffenen Schiedsgerichtsvereinbarung; Auslegung einer Schiedsvereinbarung bei mehreren selbstständigen Vertragsverhältnissen, die eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden
Verfahrensgang
- LG München I, 04.05.2004 - 28 O 22416/02
- OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 832
- MDR 2005, 771
- NZG 2005, 895 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68
Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags
Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603;… Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).Ein solches Ergebnis kann von verständigen Parteien, die mit dem Abschluss eines Schiedsvertrags in der Regel gerade eine beschleunigte Entscheidung erstreben, nicht erwünscht sein (vgl. BGHZ 53, 315, 323).
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 65/03
Geltungsbereich einer Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603;… Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO). - OLG München, 08.02.1991 - 23 U 5723/90
Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603;… Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).
- OLG München, 31.03.2015 - 15 U 2227/14
Zulässige Beteiligung des Rechtsanwalts am Prozessfinanzierer
In der Literatur wurden Zweifel an der Wirksamkeit von einer 50%igen Beteiligungsquote geäußert (Bruns, JZ 2000, 232, 236), andere Stimmen halten aber auch höhere Erfolgsquoten für denkbar (Grunewald, AnwBl. 2007, 472, allerdings zum Erfolgshonorar des Rechtsanwalts); das OLG München hielt eine Beteiligung von 67% für bedenklich (NJW 2005, 832/833). - LG Stuttgart, 10.01.2024 - 49 O 30/23
Auslegung einer in einem Unternehmenskaufvertrag enthaltenen Schiedsvereinbarung
Bei mehreren selbstständigen Vertragsverhältnissen ist allerdings für jedes gesondert zu prüfen, ob eine Schiedsvereinbarung besteht, auch wenn die Verträge rechtlich und wirtschaftlich miteinander zusammenhängen (OLG München, Urt. vom 13.10.2004, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832, 833;… Zöller/Geimer, ZPO, 34. Aufl., § 1029 Rn. 81).Die Reichweite einer zu einem Vertrag geschlossenen Schiedsabrede kann sich angesichts der sonst infolge einer Aufspaltung des Rechtswegs drohenden Verzögerung auf Streitigkeiten aus einem anderen Vertrag erstrecken, wenn die Parteien die Verträge als wirtschaftliche Einheit bezeichnet haben (OLG München, Urteil vom 13.10.2004, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832, 833;… Saenger, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 1029 Rn. 15).
Auch findet sich im Vertrag über das CNC-Bearbeitungszentrum keinerlei ausdrückliche Bezugnahme auf den die Schiedsabrede enthaltenden Unternehmenskaufvertrag (anders z.B. im Fall OLG München, NJW 2005, 832 ff.).
- AG Brandenburg, 29.03.2007 - 34 C 174/06
Wohnraummiete: Beweislast des Vermieters bei Mieterhöhungsbegehren über dem …
Die nähere Einordnung des Mietobjektes innerhalb der Spanne ist (noch) nicht erforderlich; diesbezügliche Angaben sind jedoch für die spätere Zustimmungsklage - wie nunmehr hier - unerlässlich ( BGH, NJW 2005, Seiten 2074 f. = WuM 2005, Seiten 394 ff. = MDR 2005, Seiten 771f.; LG Dortmund, WuM 2005, Seiten 723 ff. = NZM 2006, Seiten 134 ff.; AG Dortmund, NZM 2005, Seiten 258 ff. ).
- OLG Köln, 23.09.2010 - 19 SchH 15/10
Auslegung einer Schiedsklausel in einem Praxiskaufvertrag
- OLG München, 26.01.2016 - 34 SchH 13/15
Übergang eines Vertragsverhältnisses einschließlich Schiedsvereinbarung vom …
Zudem sind Schiedsvereinbarungen, die - wie hier - Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein dem Schiedsgericht zuweisen, nach ihrem Sinn und Zweck und nach dem regelmäßigen Interesse der Parteien an einer umfassenden Streiterledigung vor einem einheitlichen Gericht grundsätzlich weit auszulegen (BGH NJW 2004, 2898/2899; WM 1971, 308/309; OLG München, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832 f.;… OLG Stuttgart vom 6.3.2001, 12 U 158/00, juris Rn. 29). - LG Hamburg, 17.07.2018 - 411 HKO 9/17 In der Literatur wurden Zweifel an der Wirksamkeit von einer 50%igen Beteiligungsquote geäußert (Bruns, JZ 2000, 232, 236), andere Stimmen halten aber auch höhere Erfolgsquoten für denkbar (Grunewald, AnwBl. 2007, 472, allerdings zum Erfolgshonorar des Rechtsanwalts); das OLG München hielt eine Beteiligung von 67 % für bedenklich (NJW 2005, 832/833) (vgl. OLG München…, Urteil vom 31.3.2015 - 15 U 2227/14, Rz. 42, das auf dieser Grundlage selbst eine vereinbarte Erfolgsquote zu Gunsten des Prozessfinanzierers von 50 % noch nicht für sittenwidrig gehalten hat; vgl. auch OLG München vom 04.12.2017, Az. 19 U 1807/17).
- OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 10 Sch 2/18
Kaufvertrag: Wirksamkeit einer Schiedsklausel
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im Allgemeinen weit auszulegen ist, auch um eine in der Regel unerwünschte Aufspaltung des Rechtswegs zu vermeiden (vgl. BGHZ 53, 315; OLG München NJW 2005, 832;… Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 23. Aufl., § 1029 Rn. 35;… Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1029 Rn. 23 m.w.N.;… Zöller/Geimer, ZPO, 33. Aufl., § 1029 ZPO Rn. 78). - OLG Hamm, 05.08.2015 - 8 SchH 2/14
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem Sozietätsvertrag
Da für jedes einzelne Vertragsverhältnis gesondert zu prüfen ist, ob eine Schiedsvereinbarung bestehen soll (OLG München, NJW 2005, 832), liegt insoweit keine übereinstimmende Willenserklärung vor. - OLG München, 30.08.2011 - 34 SchH 8/11
Auslegung einer Schiedsvereinbarung
Zwar ist auch dann, wenn mehrere selbstständige Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien bestehen, für jedes einzelne gesondert zu prüfen, ob die Schiedsvereinbarung insoweit bestehen soll, und zwar auch dann, wenn die Verträge rechtlich oder wirtschaftlich miteinander zusammenhängen (vgl. z. B. OLG München - 7. Zivilsenat - NJW 2005, 832; OLG Köln vom 23.9.2010, 19 SchH 15/10, bei juris).
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