Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Check Geschäftsführerhaftung, Entlastung der Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, Geschäftsführerhaftung GmbH, Gesellschaftsvermögen, GmbH-Geschäftsführerhaftung, Haftung Geschäftsführer, Haftung Geschäftsführer einer GmbH, Haftung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer Erwerb eines Caravans Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes Reichweite einer Entlastung
Kurzfassungen/Presse
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Zur Entlastung des Geschäftsführers
Besprechungen u.ä.
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
GmbH-Recht: Geschäftsführerhaftung trotz Entlastung
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.03.2021 - 6 O 193/20
- OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Papierfundstellen
- NZG 2022, 1351
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Daher ist die Klägerin, die die Beschlussfassung vorträgt, insoweit nicht zu ergänzendem Vortrag verpflichtet (vgl. auch BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280 zu I.).Das Vorstandsmitglied hat dagegen darzulegen und zu beweisen, dass es seine Pflichten nicht verletzt oder jedenfalls schuldlos gehandelt hat oder dass der Schaden auch bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten eingetreten wäre (BGHZ 152, 280 [283 ff.] = NZG 2003, 81 = NJW 2003, 358;… NZG 2009, 550 = NJW 2009, 2454 = ZIP 2009, 860 Rdnr. 42).
- BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07
Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Das Vorstandsmitglied hat dagegen darzulegen und zu beweisen, dass es seine Pflichten nicht verletzt oder jedenfalls schuldlos gehandelt hat oder dass der Schaden auch bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten eingetreten wäre (BGHZ 152, 280 [283 ff.] = NZG 2003, 81 = NJW 2003, 358; NZG 2009, 550 = NJW 2009, 2454 = ZIP 2009, 860 Rdnr. 42). - BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91
Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Sie durfte die Begutachtung und Aufbereitung für notwendig ansehen, um den Verkauf zu einem angemessenen Preis umzusetzen und ihrer Verpflichtung, den Schaden dadurch zu begrenzen, nachzukommen (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.1993 - I ZR 70/91, NJW 1993, 2687, juris Rn. 29).
- BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88
Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Inhaltlich bezieht sich die Entlastung auf alle Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung aufgrund der ihnen vorgelegten Unterlagen erkennbar waren (BGH, Urteil vom 21.04.1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382 (384); Urteil vom 12.06.1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21 (26)), also auf Umstände, die die Gesellschafter durch Nachrechnen oder Nachfragen in Erfahrung bringen konnten, wie etwa erhöhte Spesenabrechnungen (…BeckOK-Schindler, GmbHG, § 46 Rn. 68; OLG München, GmbHR 2013, 813 (816)). - BGH, 25.06.2001 - II ZR 38/99
Vornahme einer Auszahlung durch einen Prokuristen
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Die Haftung des Geschäftsführers ist dann ausgeschlossen, es sei denn, dass Stammkapital würde durch die Maßnahme gemindert, § 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG (BGH, Urteil vom 21.06.1999 - II ZR 47/98, BGHZ 142, 92 (95); Urteil vom 25.06.2001 - II ZR 38/99, BGHZ 148, 167). - BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Die Haftung des Geschäftsführers ist dann ausgeschlossen, es sei denn, dass Stammkapital würde durch die Maßnahme gemindert, § 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG (BGH, Urteil vom 21.06.1999 - II ZR 47/98, BGHZ 142, 92 (95); Urteil vom 25.06.2001 - II ZR 38/99, BGHZ 148, 167). - BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85
Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Inhaltlich bezieht sich die Entlastung auf alle Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung aufgrund der ihnen vorgelegten Unterlagen erkennbar waren (BGH, Urteil vom 21.04.1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382 (384); Urteil vom 12.06.1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21 (26)), also auf Umstände, die die Gesellschafter durch Nachrechnen oder Nachfragen in Erfahrung bringen konnten, wie etwa erhöhte Spesenabrechnungen (…BeckOK-Schindler, GmbHG, § 46 Rn. 68; OLG München, GmbHR 2013, 813 (816)). - BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57
Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Liegt ein Beschluss der Gesellschaft nicht vor, ist die Klage ohne Ermächtigung der Gesellschafter erhoben, es fehlt eine Anspruchsvoraussetzung, die zur Abweisung der Klage als zur Zeit unbegründet führt (BGH, Urteil vom 20.11.1958 - II ZR 17/57, BGHZ 28, 355 (359)). - BGH, 10.02.1977 - II ZR 79/75
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Verletzung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Diese sind nicht mit der Entlastung erfasst (BGH, Urteil vom 10.02.1977 - II ZR 79/75, GmbHR 1977, 129). - OLG München, 27.02.2013 - 7 U 4465/11
Haftungdes Geschäftsführers einer GmbH für die unberechtigte Auszahlung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Inhaltlich bezieht sich die Entlastung auf alle Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung aufgrund der ihnen vorgelegten Unterlagen erkennbar waren (BGH, Urteil vom 21.04.1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382 (384); Urteil vom 12.06.1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21 (26)), also auf Umstände, die die Gesellschafter durch Nachrechnen oder Nachfragen in Erfahrung bringen konnten, wie etwa erhöhte Spesenabrechnungen (…BeckOK-Schindler, GmbHG, § 46 Rn. 68; OLG München, GmbHR 2013, 813 (816)). - BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter …
- LG Essen, 04.12.2007 - 15 S 247/07
Verwerfung der Berufung eines Widerbeklagten
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 05.08.2021 - 7 U 60/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 254 Abs 1 BGB, § 839 BGB, Art 34 GG
Haftung einer Stadt beim Sturz eines Pedelec-Fahrers über die ca. 6 cm hohe Bordsteinkante - rabüro.de
Zur Amtshaftung wegen Sturzes eines Pedelecfahrers über eine ungesicherte, aber gut sichtbare Bordsteinkante
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht öffentlicher Weg zugunsten Pedelecfahrer - hohe Bordsteinkante
- rechtsportal.de
Verkehrssicherungspflicht; Bordsteinkante; Warnschild; Absperrung; Pedelec; Radfahrer; Mitverschulden; Baustelle; Deckschicht; Sturz; Verletzung; Schmerzensgeld; Amtshaftung
- rechtsportal.de
Verkehrssicherungspflicht; Bordsteinkante; Warnschild; Absperrung; Pedelec; Radfahrer; Mitverschulden; Baustelle; Deckschicht; Sturz; Verletzung; Schmerzensgeld; Amtshaftung
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftung einer Stadt beim Sturz eines Pedelec-Fahrers über eine ca. 6 cm hohe Bordsteinkante
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verletzung der amtlichen Verkehrssicherungspflichten
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 26.03.2021 - 5 O 307/20
- OLG Schleswig, 05.08.2021 - 7 U 60/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 04.08.2017 - 7 U 122/16
Sturz eines Radfahrers bei schlechten Straßenverhältnissen: Umfang der …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2021 - 7 U 60/21
Rn. 15 In Schleswig-Holstein ist die Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Wege und Plätze eine hoheitliche Aufgabe und damit eine Amtspflicht im Sinne von § 839 Abs. 1 BGB (OLG Schleswig, Beschluss v. 04.08.2017, 7 U 122/16, SchlHA 2017, 426 - 427, Juris, Rn. 10).Ein Schlagloch von ca. 22 cm Durchmesser und einer Tiefe von ca. 5 cm mittig der Straße ist von einem Radfahrer auch bei nur flüchtigem Hinsehen gut erkennbar und führt deshalb wegen überwiegenden Mitverschuldens nicht zu einer Haftung des zuständigen Straßenbaulastträgers (OLG Schleswig, Beschluss v. 04.08.2017, 7 U 122/16, SchlHA 2017, 426 - 427)..
Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Schleswig, Beschluss v. 04.08.2017, 7 U 122/16, m.w.N.).
- BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche
Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2021 - 7 U 60/21
Grundsätzlich hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Straße zunächst in dem Zustand hinzunehmen, in dem er sie vorfindet (BGH, Urteil v. 24.07.2014, III ZR 550/13, VersR 2014, 1349 - 1350).
- LG Koblenz, 28.02.2025 - 13 S 32/24
Vorsicht Sturzgefahr - Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der …
Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt zudem erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Schleswig-Holstein Urteil vom 05.08.2021 Az. 7 U 60/21).Für Gefahrenstellen innerhalb eines erkennbaren Baustellenbereiches bedeutet dies, dass nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden muss (OLG Schleswig-Holstein Urteil vom 05.08.2021 Az. 7 U 60/21 Rn. 20 - zitiert nach juris).
- OLG Schleswig, 14.11.2023 - 7 U 114/23
In Schleswig-Holstein muss auch auf vielbefahrenen und verkehrswichtigen Straßen …
Rn. 28 Zutreffend hat das Landgericht zugrunde gelegt, dass sich ein Anspruch aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ergeben könnte und dass die Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen in Schleswig-Holstein gemäß § 10 Abs. 4 StrWG S-H als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit i.S.d. § 839 BGB erfolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.08.2021, Az. 7 U 60/21 , Rn. 11 , Beck-Online).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 1 VVG, §§ 1 ff VVG
Gewerbepolice mit verbundener Inhaltspolice: Umfang des Versicherungsschutzes für vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sachen; Außenversicherung in Zusammenhang mit einem behaupteten Raub von Eintrittskarten zu einem Fußball-Finalspiel in Madrid - versicherungsrechtsiegen.de
Gewerbepolice mit verbundener Inhaltspolice - Umfang des Versicherungsschutzes
- rechtsportal.de
Leistungsanspruch aus einer Gewerbepolice mit verbundener Inhaltsversicherung; Beweislast für eine lediglich vorübergehende Entfernung aus dem Versicherungsort; Raub von Eintrittskarten in Madrid
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Eintrittskarten zum direkten Weiterverkauf sind nicht von der Außenversicherung erfasst
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 05.02.2021 - 1 O 79/20
- OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.2015 - IV ZR 402/14
Allgemeine Bedingungen einer Lebensversicherung zur Altersvorsorge (sog. …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21
Unzulässig ist eine Begrenzung vielmehr erst dann, wenn sie den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - IV ZR 402/14 -, VersR 2016, 241, Rn. 25 ff.). - OLG Hamm, 07.09.2007 - 20 U 54/07
Hausratversicherung bei Wohnungswechsel
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21
Vielmehr ist die - im Schadenszeitpunkt schon und noch vorhandene - überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr oder eines erstmaligen Verbringens in die versicherten Räumlichkeiten innerhalb der Frist erforderlich und ausreichend (BGH…, Urteil vom 11.06.1986 - IVa ZR 82/85 -, VersR 1986, 778, juris Rn. 21; OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2007 - 20 U 54/07 -, VersR 2008, 678, Rn. 31; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1989 - 8 U 103/88 -, zitiert nach juris). - BGH, 11.06.1986 - IVa ZR 82/85
Begriff der vorübergehenden Entfernung von Hausratsgegenständen
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21
Vielmehr ist die - im Schadenszeitpunkt schon und noch vorhandene - überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr oder eines erstmaligen Verbringens in die versicherten Räumlichkeiten innerhalb der Frist erforderlich und ausreichend (BGH, Urteil vom 11.06.1986 - IVa ZR 82/85 -, VersR 1986, 778, juris Rn. 21; OLG Hamm…, Urteil vom 07.09.2007 - 20 U 54/07 -, VersR 2008, 678, Rn. 31; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1989 - 8 U 103/88 -, zitiert nach juris). - OLG Celle, 22.02.1989 - 8 U 103/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21
Vielmehr ist die - im Schadenszeitpunkt schon und noch vorhandene - überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr oder eines erstmaligen Verbringens in die versicherten Räumlichkeiten innerhalb der Frist erforderlich und ausreichend (BGH…, Urteil vom 11.06.1986 - IVa ZR 82/85 -, VersR 1986, 778, juris Rn. 21; OLG Hamm…, Urteil vom 07.09.2007 - 20 U 54/07 -, VersR 2008, 678, Rn. 31; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1989 - 8 U 103/88 -, zitiert nach juris).
- LG Cottbus, 26.04.2024 - 2 O 230/23
Hausrat-Außenversicherung - Versicherungsschutz für in Kommission gegebene Uhren
Nach dem insoweit maßgeblichen Willen der Klägerin war die Rückkehr der Uhren zu ihr innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten jedenfalls nicht überwiegend wahrscheinlich (vgl. zu dieser subjektiven Betrachtung und zu dem Maß der Wahrscheinlichkeit einer beabsichtigten "rechtzeitigen" Rückkehr statt vieler Klimke in Prölss/Martin, VVG, 31. A. 2021 VHB 2016 Rn 2 m.w.N; S. Schneider in Höra/Schubach, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 5. A. 2022 § 7 Rn 38; OLG Stuttgart r+s 2022, 26 ff Rn 6 m.w.N sowie auch OGH VersR 2008, 1139 f unter Bezugnahme auf die deutsche Rechtsprechung und Literatur).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg - 7 U 60/21 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.09.2021 - 324 O 86/20
- OLG Hamburg - 7 U 60/21 (anhängig)
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