Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.04.2022 - I-7 U 82/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
Vorschaden; Abgrenzbarkeit; Wiederbeschaffungswert - IWW
§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB
- RA Kotz
Deckungsgleicher Unfallschaden in vorgeschädigtem Bereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Vorschaden; Abgrenzbarkeit; Wiederbeschaffungswert - rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Mit einem Altschaden deckungsgleiche Beschädigung eines Fahrzeugs; Voraussetzungen einer Schadensschätzung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegung und Schätzung eines Unfallschadens bei vorbeschädigten Fahrzeugen
Verfahrensgang
- LG Essen, 02.11.2021 - 5 O 53/20
- OLG Hamm, 07.04.2022 - I-7 U 82/21
- OLG Hamm, 11.05.2022 - 7 U 82/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1262
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 28.03.2018 - 9 U 180/17
Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zu deckungsgleichen Vorschäden …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut (= deckungsgleich) beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit der geltend gemachten Schäden deshalb streitig, muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist (im Anschluss an OLG Hamm Beschl. v. 28.3.2018 - 9 U 180/17, NJW-RR 2018, 1296 = juris Rn. 12).Rn. 31 Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut (= deckungsgleich) beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit der geltend gemachten Schäden deshalb streitig, muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. OLG Hamm Hinweisbeschl. v. 28.3.2018 - 9 U 180/17, Rn. 12, beck-online).
- BGH, 27.03.1990 - VI ZR 115/89
Anspruch auf Ersatz des Schadens an einem Kraftfahrzeug auf der Basis …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
Wenn feststeht, dass die Schäden "weitgehend" durch den streitgegenständlichen Unfall entstanden sind und mit diesem Schadenshergang zusammenpassen, ist eine Schätzung nach § 287 ZPO etwa in der Weise möglich, dass eindeutige Vorschäden ausgeschieden werden und bei den verbleibenden Schäden wegen der Unsicherheit, ob weitergehende Vorschäden durch das streitgegenständliche Schadensereignis überdeckt worden sind, ein angemessener Abschlag vorgenommen wird (in Fortführung zu BGH Urt. v. 27.3.1990 - VI ZR 115/89, DAR 1990, 224 = juris Rn. 4).Wenn feststeht, dass die Schäden "weitgehend" durch den streitgegenständlichen Unfall entstanden sind und mit diesem Schadenshergang zusammenpassen, ist eine Schätzung nach § 287 ZPO etwa in der Weise möglich, dass eindeutige Vorschäden ausgeschieden werden und bei den verbleibenden Schäden wegen der Unsicherheit, ob weitergehende Vorschäden durch das streitgegenständliche Schadensereignis überdeckt worden sind, ein angemessener Abschlag vorgenommen wird (…vgl. Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVG (Stand: 01.12.2021), Rn. 418; BGH Urt. v. 27.3.1990 - VI ZR 115/89, Rn. 4, juris).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
In diesem Fall kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts fiktiv verlangen, wenn er das noch verkehrstaugliche Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall in verkehrssicherem Zustand weiter nutzt (vgl. BGH Urt. v. 29.4.2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9 im Anschluss an Urt. v. 23.5.2006 - VI ZR 192/05, Rn. 8f., juris).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (vgl. BGH Urt. v. 29.4.2003 - VI ZR 393/02 [unter II 1]). - BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07
Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
In diesem Fall kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts fiktiv verlangen, wenn er das noch verkehrstaugliche Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall in verkehrssicherem Zustand weiter nutzt (vgl. BGH Urt. v. 29.4.2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9 im Anschluss an Urt. v. 23.5.2006 - VI ZR 192/05, Rn. 8f., juris). - BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08
Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
Verwertung eines Privatgutachtens
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
Auch im Fall eines prozessual unzulässigen, aber erstinstanzlich durchgeführten Ausforschungsbeweises ist das Berufungsgericht im Rahmen des § 529 ZPO an die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts gebunden, da die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliegen (vgl. dazu OLG Düsseldorf Urt. v. 24.3.2015 - 21 U 137/14, Rn. 50, beck-online).
- OLG Hamm, 06.03.2023 - 7 U 96/22
Unfallhergang; Einwilligung; Darlegungs- und Beweislast
Maßgeblich ist insofern das die Rechtsprechung des BGH abbildende Stufenmodell, wonach der Reparaturaufwand (Reparaturkosten zzgl. Minderwert abzgl. Vorteilsausgleich) mit dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) verglichen wird (OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2022 - I-7 U 82/21, juris Rn. 7;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2027, BGB § 249 Rn. 38-46).Dabei sind grundsätzlich die jeweiligen Bruttowerte miteinander zu vergleichen (OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2022 - I-7 U 82/21, juris Rn. 7;… BGH Urt. v. 3.3.2009 - VI ZR 100/08, juris Rn. 11 ff.;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, BGB § 249 Rn. 44).
Rn. 51 Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität muss vom Geschädigten dargelegt und bewiesen werden, dass die von ihm konkret ersetzt verlangten Schäden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon mit überwiegender Wahrscheinlichkeit i. S. d. § 287 ZPO bei dem Unfall entstanden sind (OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2022 - I-7 U 82/21, juris Rn. 18;… Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVG Rn. 388 (Stand: 01.12.2021)).
- OLG Hamm, 16.05.2023 - 7 U 18/22
Eigentumsvermutung; Einwilligung in einen Verkehrsunfall
Rn. 26 Ein Unfallgeschädigter kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die vom Sachverständigen geschätzten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts aber in der Regel nur dann fiktiv abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt (…BGH Urt. v. 5.4.2022 - VI ZR 7/21, VersR 2022, 894 Rn. 18; Senat Beschl. v. 7.4.2022 - 7 U 82/21, BeckRS 2022, 14295 Rn. 9).Rn. 31 Da somit die fiktiven Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegen, kann der Kläger nur fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn das Fahrzeug verkehrssicher instandgesetzt und mindestens sechs Monate weitergenutzt wurde (…vgl. BGH Urt. v. 5.4.2022 - VI ZR 7/21, VersR 2022, 894 Rn. 18;… BGH Urt. v. 23.11.2010 - VI ZR 35/10, NZV 2011, 125 Rn. 7; Senat Beschl. v. 7.4.2022 - 7 U 82/21, BeckRS 2022, 14295 Rn. 9; Senat Beschl. v. 15.12.2022 - 7 U 74/22, BeckRS 2022, 43973).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.05.2022 - 7 U 82/21 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Essen, 02.11.2021 - 5 O 53/20
- OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
- OLG Hamm, 11.05.2022 - 7 U 82/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Essen, 02.11.2021 - 5 O 53/20
Verkehrsunfall, Sachverständigengutachten
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2022 - 7 U 82/21
Die Beklagten sind des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 02.11.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen (5 O 53/20) zurückgenommen haben (§ 516 Abs. 3 ZPO).
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