Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.05.2022

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.04.2022 - I-7 U 82/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20372
OLG Hamm, 07.04.2022 - I-7 U 82/21 (https://dejure.org/2022,20372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2022 - I-7 U 82/21 (https://dejure.org/2022,20372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2022 - I-7 U 82/21 (https://dejure.org/2022,20372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,20372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Deckungsgleicher Unfallschaden in vorgeschädigtem Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Vorschaden; Abgrenzbarkeit; Wiederbeschaffungswert

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Mit einem Altschaden deckungsgleiche Beschädigung eines Fahrzeugs; Voraussetzungen einer Schadensschätzung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegung und Schätzung eines Unfallschadens bei vorbeschädigten Fahrzeugen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 28.03.2018 - 9 U 180/17

    Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zu deckungsgleichen Vorschäden …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
    Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut (= deckungsgleich) beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit der geltend gemachten Schäden deshalb streitig, muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist (im Anschluss an OLG Hamm Beschl. v. 28.3.2018 - 9 U 180/17, NJW-RR 2018, 1296 = juris Rn. 12).

    Rn. 31 Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut (= deckungsgleich) beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit der geltend gemachten Schäden deshalb streitig, muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. OLG Hamm Hinweisbeschl. v. 28.3.2018 - 9 U 180/17, Rn. 12, beck-online).

  • BGH, 27.03.1990 - VI ZR 115/89

    Anspruch auf Ersatz des Schadens an einem Kraftfahrzeug auf der Basis …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
    Wenn feststeht, dass die Schäden "weitgehend" durch den streitgegenständlichen Unfall entstanden sind und mit diesem Schadenshergang zusammenpassen, ist eine Schätzung nach § 287 ZPO etwa in der Weise möglich, dass eindeutige Vorschäden ausgeschieden werden und bei den verbleibenden Schäden wegen der Unsicherheit, ob weitergehende Vorschäden durch das streitgegenständliche Schadensereignis überdeckt worden sind, ein angemessener Abschlag vorgenommen wird (in Fortführung zu BGH Urt. v. 27.3.1990 - VI ZR 115/89, DAR 1990, 224 = juris Rn. 4).

    Wenn feststeht, dass die Schäden "weitgehend" durch den streitgegenständlichen Unfall entstanden sind und mit diesem Schadenshergang zusammenpassen, ist eine Schätzung nach § 287 ZPO etwa in der Weise möglich, dass eindeutige Vorschäden ausgeschieden werden und bei den verbleibenden Schäden wegen der Unsicherheit, ob weitergehende Vorschäden durch das streitgegenständliche Schadensereignis überdeckt worden sind, ein angemessener Abschlag vorgenommen wird (…vgl. Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVG (Stand: 01.12.2021), Rn. 418; BGH Urt. v. 27.3.1990 - VI ZR 115/89, Rn. 4, juris).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
    In diesem Fall kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts fiktiv verlangen, wenn er das noch verkehrstaugliche Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall in verkehrssicherem Zustand weiter nutzt (vgl. BGH Urt. v. 29.4.2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9 im Anschluss an Urt. v. 23.5.2006 - VI ZR 192/05, Rn. 8f., juris).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
    Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (vgl. BGH Urt. v. 29.4.2003 - VI ZR 393/02 [unter II 1]).
  • BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07

    Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
    In diesem Fall kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts fiktiv verlangen, wenn er das noch verkehrstaugliche Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall in verkehrssicherem Zustand weiter nutzt (vgl. BGH Urt. v. 29.4.2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9 im Anschluss an Urt. v. 23.5.2006 - VI ZR 192/05, Rn. 8f., juris).
  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
    Dabei sind grundsätzlich die jeweiligen Bruttowerte miteinander zu vergleichen (vgl. BGH Urt. v. 3.3.2009 - VI ZR 100/08, Rn. 11 ff.;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 2020, BGB § 249 Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14

    Verwertung eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21
    Auch im Fall eines prozessual unzulässigen, aber erstinstanzlich durchgeführten Ausforschungsbeweises ist das Berufungsgericht im Rahmen des § 529 ZPO an die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts gebunden, da die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliegen (vgl. dazu OLG Düsseldorf Urt. v. 24.3.2015 - 21 U 137/14, Rn. 50, beck-online).
  • OLG Hamm, 06.03.2023 - 7 U 96/22

    Unfallhergang; Einwilligung; Darlegungs- und Beweislast

    Maßgeblich ist insofern das die Rechtsprechung des BGH abbildende Stufenmodell, wonach der Reparaturaufwand (Reparaturkosten zzgl. Minderwert abzgl. Vorteilsausgleich) mit dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) verglichen wird (OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2022 - I-7 U 82/21, juris Rn. 7;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2027, BGB § 249 Rn. 38-46).

    Dabei sind grundsätzlich die jeweiligen Bruttowerte miteinander zu vergleichen (OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2022 - I-7 U 82/21, juris Rn. 7;… BGH Urt. v. 3.3.2009 - VI ZR 100/08, juris Rn. 11 ff.;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, BGB § 249 Rn. 44).

    Rn. 51 Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität muss vom Geschädigten dargelegt und bewiesen werden, dass die von ihm konkret ersetzt verlangten Schäden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon mit überwiegender Wahrscheinlichkeit i. S. d. § 287 ZPO bei dem Unfall entstanden sind (OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2022 - I-7 U 82/21, juris Rn. 18;… Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVG Rn. 388 (Stand: 01.12.2021)).

  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 7 U 18/22

    Eigentumsvermutung; Einwilligung in einen Verkehrsunfall

    Rn. 26 Ein Unfallgeschädigter kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die vom Sachverständigen geschätzten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts aber in der Regel nur dann fiktiv abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt (…BGH Urt. v. 5.4.2022 - VI ZR 7/21, VersR 2022, 894 Rn. 18; Senat Beschl. v. 7.4.2022 - 7 U 82/21, BeckRS 2022, 14295 Rn. 9).

    Rn. 31 Da somit die fiktiven Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegen, kann der Kläger nur fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn das Fahrzeug verkehrssicher instandgesetzt und mindestens sechs Monate weitergenutzt wurde (…vgl. BGH Urt. v. 5.4.2022 - VI ZR 7/21, VersR 2022, 894 Rn. 18;… BGH Urt. v. 23.11.2010 - VI ZR 35/10, NZV 2011, 125 Rn. 7; Senat Beschl. v. 7.4.2022 - 7 U 82/21, BeckRS 2022, 14295 Rn. 9; Senat Beschl. v. 15.12.2022 - 7 U 74/22, BeckRS 2022, 43973).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.2022 - 7 U 82/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20534
OLG Hamm, 11.05.2022 - 7 U 82/21 (https://dejure.org/2022,20534)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2022 - 7 U 82/21 (https://dejure.org/2022,20534)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 7 U 82/21 (https://dejure.org/2022,20534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,20534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 02.11.2021 - 5 O 53/20

    Verkehrsunfall, Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2022 - 7 U 82/21
    Die Beklagten sind des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 02.11.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen (5 O 53/20) zurückgenommen haben (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht