Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 03.08.2001 - 7 W 11/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 568 Abs. 2; ; ZPO § 568 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 1; ; LwAnpG § 65; ; LwVG § 1; ; GKG § 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsverfügung; Einstweiliger Rechtsschutz; Verfahrenskosten; Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Guben - 21 C 320/98
- LG Cottbus - 6 T 32/00
- OLG Brandenburg, 03.08.2001 - 7 W 11/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.1999 - X ZB 12/99
Keine witere Beschwerde zum BGH im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2001 - 7 W 11/01
Eine solche außerordentliche Beschwerde ist auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt Das ist nur dann der Fall, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BGH NJW-RR 1999, 1585).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 18.01.2001 - 7 W 11/01 - 2 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2001, 897
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.02.2017 - V ZR 165/16
Streitwert einer Klage auf Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld
Nach anderer Ansicht ist auch bei einer nicht valutierten Grundschuld deren eingetragener Nennwert maßgeblich, da es wirtschaftlich um die Befreiung von der vollen Eintragung gehe (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 506, 507; OLG Saarbrücken, MDR 2001, 897;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 6 Rn. 36;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl., § 3 Rn. 31;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., § 6 R. 14;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 48 GKG Anh. I (§ 6 ZPO) Rn. 14). - OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08
Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld
Nach bisher überwiegender Meinung richtet sich der Streitwert in derartigen Fällen grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Grundschuld, auch wenn das Grundpfandrecht unstreitig nicht mehr valutiert (OLG Düsseldorf MDR 1999, 506, KG KGR 2000, 378, OLG Saarbrücken MDR 2001, 897, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67 Auflage, § 6 Rn 12, Musielak-Heinrich, ZPO, 6 Auflage, § 3 Rn 31). - OLG Dresden, 03.06.2008 - 6 W 139/08
Streitwert für Klage auf Löschung einer Sicherungshypothek
Der Kaufpreis wird jedenfalls nicht um die nominelle Höhe der Hypothek herabgesetzt (die andere Auffassung bezieht sich - soweit ersichtlich - auf Grundschulden, vgl. Saarländisches Oberlandesgericht vom 18.01.2001, 7 W 11/01, MDR 2001, 897; OLG Düsseldorf vom 18.12.1998, 9 W 92/98, MDR 1999, 506). - OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02
Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage
Für beide Anträge musste der Streitwert hier auf zusammen 150.000 DM = 76.693,78 Euro) festgesetzt werden.Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage, ob bei Teilvalutierung des Grundpfandrechts auf dessen Nennbetrag oder nur noch auf den Restbetrag der Forderung abzustellen ist (vgl. die Nachweise bei BVerfG, NJW-RR 2000, 946 - 947 = AGS 2001, 33, 34 und neuerdings KG, Beschluss vom 17.4. 2000 - 23 W 1888/00 -, KGR 2000, 378 sowie OLG Saarbrücken vom 18. Januar 2001 - 7 W 11/01 -, OLGR 2001, 236) bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (…vom BVerfG, aaO., ebenfalls offen gelassen). - OLG Koblenz, 26.03.2004 - 14 W 135/04
Bemessungsgrundlage des Streitwerts einer Löschungsklage im Falle eines …
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