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Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 06.08.2025 | OLG Hamburg, 19.02.2025

Rechtsprechung
   KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19576
KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,19576)
KG, Entscheidung vom 11.07.2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,19576)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,19576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 269 Abs 3 S 2 ZPO, § 379 S 2 ZPO, § 402 ZPO, § 494a Abs 2 ZPO
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren infolge Nichteinzahlung eines ergänzenden Vorschusses

  • IWW

    § 269 Abs 3 S 2 ZPO, § 379 S 2 ZPO, § 402 ZPO, § 494a Abs 2 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren, Kostentragung, Kostenvorschuss

  • RA Kotz

    Selbständiges Beweisverfahren: Wer zahlt die Kosten bei Vorschuss-Fehlbuchung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a
    Auferlegen der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslagenvorschuss trotz Erinnerung nicht eingezahlt: sBV beendet!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz offener Vorschüsse: Ergänzungsgutachten ist einzuholen! (IBR 2026, 219)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2026, 127
  • NZBau 2026, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.2016 - VII ZB 29/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Unterbleiben der …

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    Zur Begründung hat das Landgericht auf den Beschluss des BGH vom 14.12.2016 - VII ZB 29/16 - Bezug genommen und ausgeführt, dass der vorliegende Fall "genau so" liege.

    Darin unterscheidet sich dieser Fall von demjenigen, über den der BGH (Beschluss vom 14.12.2016 - VII ZB 29/16 - juris) zu entscheiden hatte, in dem mangels Einholung eines Sachverständigengutachtens noch gar keine Beweisaufnahme begonnen worden war und damit keine verwertbaren Beweise vorlagen.

  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen …

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bilden einen Teil der Kosten eines anhängigen oder zukünftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbständige Beweisverfahren stattgefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZB 14/10 -, Rn. 7, juris).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Antragsteller den Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen oder einseitig für erledigt erklärt hat, da diese Erklärungen des Antragstellers hinreichend erkennen lassen, dass er das selbständige Beweisverfahren endgültig als beendet ansieht (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZB 14/10 -, Rn. 8 ff., juris).

  • BGH, 22.06.2023 - VII ZR 881/21

    Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens mit sachlicher Erledigung der …

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des BGH endet das Beweisverfahren mit seiner sachlichen Erledigung (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2023 - VII ZR 881/21 -, juris, Rn. 22; BGH…, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des BGH endet das Beweisverfahren mit seiner sachlichen Erledigung (vgl. BGH…, Urteil vom 22.06.2023 - VII ZR 881/21 -, juris, Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Köln, 03.09.2014 - 16 W 37/13

    Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des …

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    In Fällen der durch Einholung eines Sachverständigengutachtens begonnenen Beweiserhebung findet das Beweisverfahren seine sachliche Erledigung auch darin, dass der ergänzende Auslagenvorschuss trotz Fristsetzung und ordnungsgemäßer Belehrung nicht gezahlt wird und daher die weitere Beweisaufnahme gemäß § 492 I, § 402, § 379 Satz 2 ZPO unterbleibt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2014 - I-16 W 37/13 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 4 W 34/04

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die …

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    Nach § 402 ZPO folgt aus der entsprechenden Anwendung der für Zeugen geltenden Regelung des § 379 ZPO, dass ein Kostenvorschuss nur für die Beauftragung eines Sachverständigen, für die Fortsetzung der begonnenen Begutachtung oder für die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens angefordert werden darf (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.06.2004 - 4 W 34/04 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03

    Einordnung eines Vertragsverhältnisses; Bewertung von Elementen des Kaufvertrags; …

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    Hierfür besteht keine Rechtsgrundlage; insbesondere folgt aus §§ 402, 379 ZPO nicht, dass das Gericht die weitere Beweisaufnahme davon abhängig machen darf, dass der Auslagenvorschuss für die vorangegangene Beweiserhebung vollständig eingegangen ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 01.10.2003 - 5 U 57/03 -, Rn. 34, juris).
  • OLG München, 21.05.2024 - 9 W 705/24

    Selbständiges Beweisverfahren, Sofortige Beschwerde, Streithelfer, Mündliche …

    Auszug aus KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
    Der Beschluss des Landgerichts vom 27.06.2024 (Bl. 180 d.A. des LG), durch den die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgestellt worden ist, hat nur deklaratorische Wirkung (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.05.2024 - 9 W 705/24 Bau e -, Rn. 8, juris); das selbständige Beweisverfahren endet durch sachliche Erledigung der Beweissicherung (…Glöckner/ Manteufel/Rehbein PrivBauR-HdB/Praun, 7. Aufl. 2025, § 19 Rn. 553, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,21144
OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,21144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.08.2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,21144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. August 2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,21144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 91a Abs 1 ZPO, § 91a Abs 2 ZPO, § 278 Abs 6 ZPO, § 567 Abs 1 ZPO
    Kostenentscheidung nach Erledigung unter Berücksichtigung summarischer Prüfung und konkludenter Stundung

  • rechtsportal.de

    § 91a ZPO ; übereinstimmende Erledigung; Hauptsache; Erfolgsaussichten; überwiegende Wahrscheinlichkeit; Kosten; gegeneinander aufheben; summarische Prüfung; antizipierte Beweiswürdigung; Stundungsvereinbarung; Kaufvertrag; Formmangel; Auflassung; Duldung; bisheriger Sach- ...

  • rechtsportal.de

    § 91a ZPO ; übereinstimmende Erledigung; Hauptsache; Erfolgsaussichten; überwiegende Wahrscheinlichkeit; Kosten; gegeneinander aufheben; summarische Prüfung; antizipierte Beweiswürdigung; Stundungsvereinbarung; Kaufvertrag; Formmangel; Auflassung; Duldung; bisheriger Sach- ...

  • ibr-online

    Keine antizipierte Beweiswürdigung bei Erledigung!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    § 91a ZPO; übereinstimmende Erledigung; Hauptsache; Erfolgsaussichten; überwiegende Wahrscheinlichkeit; Kosten; gegeneinander aufheben; summarische Prüfung; antizipierte Beweiswürdigung; Stundungsvereinbarung; Kaufvertrag; Formmangel; Auflassung; Duldung; bisheriger Sach- ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 1534
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19

    Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25
    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die ohne die Erledigung geboten gewesen wäre, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (BGH…, Beschluss vom 24.10.2011, IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 Rn. 14 ff; BGH, Beschluss vom 24.9.2020, IX ZB 71/19, juris Rn. 14, juris;… Zöller- Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 91a, Rn. 26 m.w.N.).

    Bei nicht hinreichend geklärter Rechtslage sind die Kosten gegeneinander aufzuheben (BGH, Beschluss vom 8.6.2005, XII ZR 177/03, BGHZ 163, 195, 197 und 201; BGH, Beschluss vom 24.9.2020,IX ZB 71/19, juris Rn. 14).

  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25
    Im Übrigen könnte die behauptete nachvertragliche Stundungsvereinbarung gem. §§ 311b, 125 BGB formunwirksam sein (Ausnahme nur nach notariell beurkundeter Auflassung, vgl. BGH, Urteil vom 14.09.2018, V ZR 213/17, NJW 2018, 3523 ff.).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25
    Bei nicht hinreichend geklärter Rechtslage sind die Kosten gegeneinander aufzuheben (BGH, Beschluss vom 8.6.2005, XII ZR 177/03, BGHZ 163, 195, 197 und 201; BGH…, Beschluss vom 24.9.2020,IX ZB 71/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25
    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die ohne die Erledigung geboten gewesen wäre, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (BGH, Beschluss vom 24.10.2011, IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 Rn. 14 ff; BGH…, Beschluss vom 24.9.2020, IX ZB 71/19, juris Rn. 14, juris;… Zöller- Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 91a, Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2022 - VIa ZR 452/21

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach übereinstimmender …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25
    Im Rahmen der summarischen Prüfung genügt bei schwierigen ungeklärten Rechtsfragen bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten zwar die "mindestens überwiegende Wahrscheinlichkeit" (BGH, Beschluss vom 25.4.2022, VIa ZR 452/21, juris Rdn. 4), das gilt jedoch nicht - wie hier - für streitige Tatsachenfragen (insoweit ist nur ausnahmsweise eine antizipierte Beweiswürdigung zulässig;… vgl. Zöller- Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 91a, Rn. 26).
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 10 W 4/05

    Kostentragung bei einvernehmlicher Erledigterklärung eines einstweiligen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2025 - 7 W 11/25
    Jedoch ist ein Grundsatz, wonach in diesem Fall die Kosten stets dem Unterlegenen aufzuerlegen seien, nicht anzuerkennen (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.5.2005, 10 W 4/05, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2025 - 5 U 120/15

    Kostenentscheidung nach Erledigung in der Hauptsache

    Dies richtet sich in erster Linie nach dem voraussichtlichen Verfahrensausgang (vgl. hierzu insgesamt OLG Schleswig Beschluss vom 6. August 2025, Az. 7 W 11/25, BeckRS 2025, 19482 Rn. 10).

    Bei nicht hinreichend geklärter Rechtslage sind die Kosten gegeneinander aufzuheben (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2005, Az. XII ZR 177/03; BGH…, Beschluss vom 24. September 2020, Az. IX ZB 71/19, juris Rn. 14; OLG Schleswig, Beschluss vom 6. August 2025, Az. 7 W 11/25, BeckRS 2025, 19482 Rn. 12-14).

  • OLG Schleswig, 17.06.2026 - 7 W 20/26

    Nach übereinstimmender Erledigung in der Hauptsache sind die Kosten in der Regel …

    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die ohne die Erledigung geboten gewesen wäre, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (BGH…, Beschluss vom 24.10.2011, IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 Rn. 14 ff; BGH…, Beschluss vom 24.9.2020, IX ZB 71/19, juris Rn. 14, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 6.8.2025, 7 W 11/25 , juris Rn. 15 ).
  • OLG Köln, 09.04.2026 - 19 U 182/25
    Rn. 10 Auch muss nicht im Einzelnen geklärt werden, wer sich inwieweit durch die Vereinbarung vom 01./12.2025 "freiwillig in die Rolle des Unterlegenen" begeben hat (…vgl. Verf-Bekl-Schriftsatz vom 02.02.2026, S. 13, Bl. 240 d. A.; Verf-Kl-Schriftsatz vom 03.02.2026, Bl. 246 f. d. A.) zumal aus diesem Kriterium ohnehin kein allgemeiner Grundsatz für die Zuweisung der Kostenlast abgeleitet werden kann (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2025, 7 W 11/25, juris Rn. 11; OLG Hamm…, Beschluss vom 16.03.2011, 8 WF 35/11, juris Rn. 3;… Althammer in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 36. Auflage 2026, § 91a ZPO Rn. 25;… Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2022, § 91a ZPO, Rn. 16), sondern dem Gesichtspunkt nur dann entscheidende Bedeutung zukommen kann, wenn das einem Anerkenntnis entsprechende Verhalten keinen anderen Grund haben kann als den, dass der Rechtsstandpunkt des Gegners im Ergebnis hingenommen wird (…BGH, Beschlüsse vom 27.07.2010, VI ZR 154/08, juris Rn. 5;… vom 24.10.2011, IX ZR 244/09, juris Rn. 12;… vom 08.06.2021, VI ZR 1232/20, juris Rn. 2 …und vom 23.09.2021, I ZB 9/21, juris Rn. 10), was vorliegend hingegen bei beiden Parteien nicht angenommen werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.02.2025 - 7 W 11/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,43603
OLG Hamburg, 19.02.2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,43603)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,43603)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2025 - 7 W 11/25 (https://dejure.org/2025,43603)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 16 U 23/25

    Anspruch auf Gegendarstellung bei mehrdeutigen Aussagen

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat die gegen diese Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde mit Beschluss vom 19.02.2025 (7 W 11/25) zurückgewiesen.

    Da diese Aussage allerdings nicht wörtlich in der Erstmitteilung enthalten sei, sei im Kontext des Beitrags auch eine andere Auslegung möglich, wobei das Landgericht Bezug auf die vom Oberlandesgericht Hamburg in der Beschwerdeentscheidung in dem dortigen einstweiligen Verfügungsverfahren dargestellte Auslegung (Az. 7 W 11/25) nimmt, wonach der Durchschnittsleser der Äußerung nicht die (unwahre) Behauptung entnehme, dass der Kläger in einer Sitzung des Landesvorstands eine entsprechende Aufforderung formuliert habe und der Landesvorstand das Aufstellen einer solchen Aufforderung mehrheitlich abgelehnt und der Kläger so eine Abstimmungsniederlage erlitten habe, sondern die Äußerung an die vorherige Textpassage anknüpfe, nach der sich der Kläger bereits im September für einen Ausstieg aus der Ampel-Regierung ausgesprochen und dies vornehmlich mit der Zurückweisung von illegal Einreisenden an der Grenze begründet habe.

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