Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - I-7 W 29/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 2314 Abs. 1 S. 3
Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.10.2018 - 1 O 378/17
- LG Düsseldorf, 09.10.2018 - 1 O 379/17
- LG Düsseldorf, 29.03.2019 - 1 O 379/17
- OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - I-7 W 29/19
- OLG Düsseldorf, 22.11.2019 - 7 U 161/18
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19
Da hier ein Anspruch auf Belegvorlage anerkannt und tenoriert worden ist, kommt es auf die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Vorlage von Belegen, insbesondere von Kontoauszügen für den Todestag besteht (vgl. dazu Senat, Urteil vom 06.07.2018 - I-7 U 9/17), nicht an.Rn. 17 Hinsichtlich der vorzulegenden Kontoauszüge ist in Bezug auf den fiktiven Nachlass allerdings festzuhalten, dass der Erbe nicht verpflichtet ist, über alle lebzeitigen Vermögensdispositionen des Erblassers zu informieren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018 - I-7 U 9/17).
Dabei muss der Erbe im Rahmen des § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten nur bei Vorliegen gewisser Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung die näheren Umstände der Zuwendung offenlegen, damit dieser prüfen kann, ob es sich dabei um eine Schenkung im Rechtssinne handelt (Senat, Urteil vom 06.07.2018 - I-7 U 9/17).
Zum Nachlass gehören als Aktiva nämlich sämtliche Forderungen, die der Erblasserin zustanden und nunmehr dem Erben zustehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018 - I-7 U 9/17).
- BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17
Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19
Der Notar ist seinerseits darauf angewiesen, dass ihm der Schuldner die für die Aufnahme des Verzeichnisses erforderlichen Informationen übermittelt (BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - I ZB 109/17). - BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59
Verjährung von Auskunftsansprüchen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19
Rn. 11 Ein notarielles Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB soll allerdings eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft als das Privatverzeichnis des Pflichtteilsbelasteten bieten; dementsprechend muss der Notar den Bestand des Nachlasses selbst und eigenständig ermitteln und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringen, dass er den Inhalt verantwortet (…BGH a.a.O.; BGHZ 33, 373).
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19
Ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft besteht aber dann, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen und die Angaben erkennbar unvollständig sind (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1983 - IV b ZR 391/81;… Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken a.a.O.). - OLG Frankfurt, 24.07.2012 - 11 U 117/10
Unterscheidung Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 I BGB
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19
Vielmehr müssen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch streng unterschieden werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.07.2012 - 11 U 117/10). - OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19
Rn. 15 Ein Auskunftsanspruch kann zwar nicht bei jeder Unvollständigkeit des notariellen Nachlassverzeichnisses als unerfüllt angesehen werden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2011 - 5 W 312/10).
- BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19
Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (…Senatsurteil vom 6. März 1952 - IV ZR 16/51 aaO; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (…OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 [juris Rn. 31]), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (…OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (…OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18;… vgl. ferner Staudinger/Herzog, BGB §§ 2303 bis 2345 (2015), § 2314 Rn. 85;… MüKo-BGB/Lange, 8. Aufl. § 2314 Rn. 28;… Bamberger/J. Mayer, BGB 3. Aufl. § 2314 Rn. 14;… BeckOK-BGB/Müller-Engels, § 2314 Rn. 21 [Stand: 1. Februar 2020]). - BGH, 02.10.2024 - IV ZB 29/23
Pflichtteilsrecht: Inhalt des Auskunftsanspruchs gegen den Erben über den …
Wertangaben sind nicht geschuldet (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 [juris Rn. 17]; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 9;… Blum/Heuser in BeckOGK-BGB, § 2314 Rn. 8 [Stand: 1. Juli 2024];… Bock in NK-BGB, 6. Aufl. § 2314 Rn. 7;… Herzog in Staudinger, BGB (2021) § 2314 Rn. 27;… Horn in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. § 2314 Rn. 27;… Riedel in Praxiskommentar Erbrecht, 4. Aufl. § 2314 Rn. 12;… Würdinger in Hk-Pflichtteilsrecht, 3. Aufl. § 2314 BGB Rn. 27). - OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20
Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten
So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff;… Staudinger/Herzog aaO Rn 85;… BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum Ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
- OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 …
Zur Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, der Auskunftsausspruch der pflichtteilsberechtigten Kläger nach § 2314 BGB sei nicht durch Erfüllung erloschen, da das vorgelegte Verzeichnis "nicht in jeder Hinsicht erfüllungstauglich" gewesen sei; dabei bestimme sich unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien, ob eine einen Ergänzungsanspruch auslösende Unvollständigkeit oder eine einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auslösende Unrichtigkeit vorliege (OLG Hamm B.v.16.3.2020 - 5 W 19/20, juris; OLG Düsseldorf, B.v.10.09.2019 - 7 W 29/19, juris); nach diesen Vorgaben sei das Nachlassverzeichnis vom 02.04.2020 im Hinblick auf die Auskünfte zum Hausrat, Inventar und die persönliche Habe des Erblassers nicht erfüllungstauglich, weil es als nahezu ausgeschlossen erscheine, dass der Erblasser neben einer Briefmarkensammlung über nahezu keine werthaltigen persönlichen Gegenstände verfügt habe, und Auskünfte über Inventar und Zubehör der Grundstücke gänzlich fehlten; auch habe der Notar nicht auf die Inaugenscheinnahme der Grundstücke verzichten dürfen, ohne darzulegen, welche Ermittlungen er mit Blick auf deren Verhältnisse insofern für geboten erachtet und danach angestellt habe; ferner sei das Verzeichnis mit Blick auf etwaige Pflicht- und Anstandsschenkungen unvollständig, indem es offenlasse, ob der Erblasser anlässlich von Geburtstagen oder kalendarischen Festen Zuwendungen getätigt habe; derartige Informationen seien indes nötig, um dem Pflichtteilsberechtigten Grundlagen für die rechtliche Bewertung und die Anspruchshöhe in die Hand zu geben; im übrigen bleibe unklar, welche Ermittlungen der Notar im Hinblick auf entsprechende Schenkungen entfaltet habe;.So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff;… Staudinger/Herzog aaO Rn 85;… BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
- OLG Brandenburg, 06.07.2026 - 3 W 61/26 Ob und in welchem Umfang wertbildende Faktoren aufzuführen sind, ist streitig (bejahend OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1756; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2019, 7 W 29/19;… verneinend Horn in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl., § 2314 Rn. 24), kann vorliegend aber dahinstehen.
- OLG Düsseldorf, 30.07.2021 - 7 U 13/20
Ansprüche auf ergänzende Auskünfte über einen Nachlass und Vorlage von im …
Ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn nun in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist, wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen, wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt hat (BGH NJW 2020, 2187; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10.09.2019 - I-7 W 29/19-, ErbR 2019, 772). - OLG Düsseldorf, 25.05.2023 - 12 W 8/23
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen …
Regelmäßig ist Insolvenzgläubigern eine Kostenaufbringung aber nicht zuzumuten, wenn ihr Vorteil nicht deutlich mehr als das Doppelte der aufzubringenden Kosten beträgt (…BGH, Beschl. v. 18.07.2019 - IX ZB 57/18, Rn. 12;… v. 19.07.2018 - IX ZB 24/16, Rn. 9;… Senat, Beschl. v. 04.10.2018 - I-12 W 12/18, Rn. 9; OLG Köln, Beschl. v. 14.08.2019 - I- 7 W 29/19, Rn. 3, sämtl. juris). - OLG Frankfurt, 06.10.2023 - 14 W 41/23
Zwangsgeld für unvollständiges Nachlassverzeichnis
Ungeachtet dessen kann ein Auskunftsanspruch nicht bei jeder Unvollständigkeit des notariellen Nachlassverzeichnisses als unerfüllt angesehen werden; Anspruch auf Ergänzung der Auskunft besteht nur dann, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen und die Angaben erkennbar unvollständig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2019 - I-7 W 29/19 -, Rn. 12, juris). - OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22 Ausnahmsweise kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses aber bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen ‒ etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen ‒ nicht aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 06.03.1952 ‒ IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (…OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, juris Rn. 31), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (…OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (…OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18;… MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl., § 2314 Rn. 28;… Bamberger/J. Mayer, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 14).
- LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis
Rn. 77 Allgemein gilt, dass sobald gewisse Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erblasser zu Lebzeiten unentgeltliche Zuwendungen getätigt hat, dem Pflichtteilsberechtigten die näheren Umstände der Zuwendung offenzulegen sind, damit dieser selbst prüfen kann, ob es sich dabei um eine Schenkung im Rechtssinne handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2017, ErbR 2019, 772). - AG Fürth/Odenwald, 25.03.2022 - 1 C 362/20
Erfüllung des titulierten Anspruchs auf ein notarielles Nachlassverzeichnis
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.08.2019 - 7 W 29/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.05.2019 - 32 O 239/19
- OLG Köln, 14.08.2019 - 7 W 29/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2019 - 7 W 29/19
Rn. 6 Wie aus nachstehender tabellarischer Aufstellung hervorgeht, beträgt der hiernach jeweils zu erwartende Ertrag jedoch nur 54% des theoretisch zu erbringenden Kostenbeitrags, wobei hinsichtlich des Hauptzollamts Münster bereits zweifelhaft ist, aber offen bleiben kann, ob es nicht bereits als nicht einzubeziehender Kleingläubiger anzusehen ist, nachdem es lediglich einen Betrag von 992, 92 EUR zur Tabelle (Anlage AST 2) angemeldet hat, der bei einer Gesamtsumme der festgestellten Forderungen von 41.204,94 EUR (unter Berücksichtigung der Reduktion der Forderung des Finanzamts A) 2% aller Forderungen beträgt (vgl. hierzu BGH NZI 2018, 581 Rn. 9).Nach Auffassung des Senats ist eine solche Antizipation vorliegend indes angesichts des schon bei der Ermittlung des potenziell zu verteilenden Betrags vorgenommenen Risikoabschlags nicht zusätzlich statthaft; unabhängig hiervon ist es aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Antragsteller zutreffend hinweist, nicht zulässig, Mutwilligkeit mit der Erwägung zu bejahen, dass sich im Falle des Prozesserfolgs eine nur geringe Quotenverbesserung ergebe (BGH NZI 2018, 581, 583 Rn. 21).
- BGH, 19.07.2018 - IX ZB 24/16
Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2019 - 7 W 29/19
Zumutbarkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die als Vorschuss aufzubringenden Kosten; beträgt der zu erwartende Betrag aus der Prozessführung aber weniger als das Doppelte des anfallenden Kostenbeitrags, ist den Gläubigern ein Kostenvorschuss regelmäßig nicht zuzumuten (BGH NZI 2018, 862, 863 Rn. 8). - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2019 - 7 W 29/19
Auch hat der Senat unberücksichtigt gelassen (was zu einer noch geringeren Relation zwischen möglichem Ertrag und Kostenbeteiligung führen würde), dass es der Deutschen Rentenversicherung als Träger der Sozialversicherung mit Blick auf ihre gesetzlichen Aufgaben (Verwaltung zweckgebundener öffentlicher Mittel im Interesse der sozial schwächeren Gläubiger ohne eigenes Gewinnstreben) im Hinblick auf ihre Funktion und im Hinblick auf die fehlenden Haushaltsmittel für Kostenvorschüsse von vornherein unzumutbar sein düfte, Vorschüsse zu leisten (vgl. BGH NJW 1993, 135, 137). - OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - 12 W 12/18
Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2019 - 7 W 29/19
Hiervon ist allerdings angesichts der bereits vom Antragsgegner erhobenen Einwände gegen die Forderung ein weiterer Abschlag von ½ mit Blick auf das hierdurch entstehende Prozessrisiko vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2018, 12 W 12/18, BeckRS 2018, 34326: Abschlag von 1/3 selbst in dem Falle, dass der Antragsgegner sich noch nicht geäußert hatte), so dass ein zu erzielender Ertrag von 6.108,50 EUR verbleibt, wie der Antragsteller zutreffend ausführt.
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