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   VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14   

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VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14 (https://dejure.org/2016,2455)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2016 - 75-VI-14 (https://dejure.org/2016,2455)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 75-VI-14 (https://dejure.org/2016,2455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens durch die Kommune; Inzidente Überprüfung der Regelungen zur Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen am Maßstab des Gleichheitssatzes; Bindung ...

  • rewis.io

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 601
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Bayern, 16.12.1992 - 14-VI-90
    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Staatliche Stellen sind auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts an den Gleichheitssatz gebunden (vgl. VerfGH vom 16.12.1992 VerfGHE 45, 157/161).

    Ihre Verfassungsmäßigkeit ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 VerfGHE 41, 140/145; vom 16.12.1992 VerfGHE 45, 157/161; vom 14.12.2011 VerfGHE 64, 212/215 f.; vom 20.12.2012 - Vf. 25-VI-12 - juris Rn. 18).

  • VerfGH Bayern, 21.10.2009 - 105-VI-08

    1. Der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ändert somit nichts daran, dass die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte verfassungsrechtliche Beschwer auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt beruht (vgl. VerfGH vom 11.4.2002 VerfGHE 55, 43/46 f. vom 21.10.2009 VerfGHE 62, 189/193).
  • VerfGH Bayern, 20.12.2012 - 25-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Ihre Verfassungsmäßigkeit ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 VerfGHE 41, 140/145; vom 16.12.1992 VerfGHE 45, 157/161; vom 14.12.2011 VerfGHE 64, 212/215 f.; vom 20.12.2012 - Vf. 25-VI-12 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 5 B 4.14

    Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Das Bundesverwaltungsgericht wies die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 28. Mai 2014 Az. 5 B 4.14 zurück.
  • VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Neben dem Angriff gegen ein den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzendes Handeln von Behörden oder Gerichten kann mit der Verfassungsbeschwerde auch geltend gemacht werden, eine belastende Entscheidung beruhe auf gleichheitswidrigem Landesrecht (vgl. VerfGH vom 20.4.1990 VerfGHE 43, 81/83 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 29.05.2006 - 10-VII-04

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Nur wenn die äußersten Grenzen des Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.5.2006 VerfGHE 59, 80/101 f. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 12 BV 13.650

    Defizitübernahme für Kindergarten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Stadt Weißenburg vom 21. Mai 2012 Az. Sg. 10 St/sp, mit dem die Stadt es ablehnte, das im Jahr 2010 in einem Kindergarten der Beschwerdeführerin entstandene Defizit von 16.239,66 EUR zu übernehmen, sowie gegen die den Ablehnungsbescheid im Wesentlichen bestätigenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Urteil vom 24. Januar 2013 Az. AN 14 K 12.01088) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 23. Oktober 2013 Az. 12 BV 13.650).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 15.12.1988 - 70-VI-86

    Grenzen der Kommunalaufsicht im Bereich der Gemeindesteuern

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    Ihre Verfassungsmäßigkeit ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 VerfGHE 41, 140/145; vom 16.12.1992 VerfGHE 45, 157/161; vom 14.12.2011 VerfGHE 64, 212/215 f.; vom 20.12.2012 - Vf. 25-VI-12 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 17.08.2006 - 65-VI-05

    Behandlung der den schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Personen wie

    Auszug aus VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14
    a) Der Gleichheitssatz gebietet den Verwaltungsbehörden und den Gerichten, jedermann bei Gleichheit der tatsächlichen Verhältnisse und Gleichheit der Rechtslage gleich zu behandeln (vgl. VerfGH vom 17.8.2006 VerfGHE 59, 195/198).
  • VG Ansbach, 24.01.2013 - AN 14 K 12.01088
  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 11.04.2002 - 20-VI-00
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 23/16

    Notargebührenerhebung: Gebührenermäßigung für von Gemeinden oder Kirchen

    Die Finanzierung durch öffentliche Zuschüsse und Elternbeiträge lässt, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung am Markt schließen; sowohl kirchliche als auch kommunale Kindergärten können regelmäßig nur mithilfe öffentlicher Subventionen betrieben werden (vgl. zur Defizitübernahme VerfGH München, NVwZ-RR 2016, 601 ff.).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf die als verletzt gerügten Grundrechte des Willkürverbots bzw. des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Ihre Verfassungsmäßigkeit ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhte, ebenfalls (jedenfalls wegen Verstoßes gegen Art. 101 BV) verfassungswidrig wäre (vgl. VerfGH vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.09.2018 - 3 ZB 15.763

    Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung und Wahrung einer Ausschlussfrist für

    Zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen tragen neben dem Freistaat Bayern im Rahmen der staatlichen Investitionsförderung (Art. 27 BayKiBiG) Staat und Gemeinden gemeinsam durch die Betriebskostenförderung nach Art. 18 ff. BayKiBiG bei (vgl. BayVerfGH, E.v. 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16

    Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot

    Auf die angegriffenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts könnte es daher nur dann ankommen, wenn die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gerichtete Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet wäre (vgl. VerfGH vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 22; vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 21; vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21), was aus den nachfolgenden Gründen nicht der Fall ist.
  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Auf das Urteil des Landgerichts Passau würde es daher nur dann ankommen, wenn die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde Erfolg hätte, also zulässig und begründet wäre (vgl. VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 22; vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 21; vom 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 30; vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21), was aus den sogleich ausgeführten Gründen nicht der Fall ist.
  • VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots

    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Eine Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof kann deshalb auf die Behauptung einer Verletzung des Rechtsstaatsprinzips nicht gestützt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.2.2004 VerfGHE 57, 7/10; vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/65; vom 17.8.2006 VerfGHE 59, 195/197; vom 12.7.2012 - Vf. 56-VI-11 - juris Rn. 21; vom 20.12.2012 Vf. 25-VI-12 - juris Rn. 19; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    aa) Zwar kann mit der Verfassungsbeschwerde auch geltend gemacht werden, eine belastende Entscheidung beruhe auf gleichheitswidrigem Landesrecht (vgl. VerfGH vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 14).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

    Soweit der Beschwerdeführer hilfsweise beantragt festzustellen, dass Art. 22 PAG selbst gegen die Grundrechte verstoße, da die Norm viel zu unbestimmt sei und deshalb keine verfassungskonforme Auslegung ermögliche, steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zwar nicht entgegen, dass diese nur Handlungen oder Unterlassungen einer Behörde oder eines Gerichts, nicht aber Rechtsnormen zum Gegenstand haben kann; ist die Anwendung einer Rechtsvorschrift auf einen bestimmten Sachverhalt in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren streitig, so ist die Rechtmäßigkeit dieser Norm inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls (jedenfalls wegen Verstoßes gegen Art. 101 BV) verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 14 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

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